Als ich am Samstagmorgen vor meinem Auto stand, glaubte ich zuerst, ich hätte mich verlaufen – bis ich die eingeschlagene Scheibe sah und verstand, dass jemand mit meinem Wagen über 300 Kilometer…

Als ich am Samstagmorgen vor meinem Auto stand, glaubte ich zuerst, ich hätte mich verlaufen – bis ich die eingeschlagene Scheibe sah und verstand, dass jemand mit meinem Wagen über 300 Kilometer...

Der Anruf ging an einem Samstagmorgen um kurz nach halb sieben bei der Polizei in Gera ein. Ein Anwohner meldete, dass in seiner Straße mehrere Autos aufgebrochen und die Scheiben eingeschlagen worden seien. Der Kriminaldauerdienst rückte aus, um sich ein Bild zu machen. Auch ein roter Wartburg war beschädigt worden.

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Der Halter Günther Wagner informierte seinen Sohn Oliver, der das Auto nutzte. Als Oliver Wagner am Tatort ankam, stand er fassungslos vor einer leeren Parklücke. Sein Wagen stand nicht dort, wo er ihn am Abend zuvor abgestellt hatte. Er war etwa dreißig Meter weiter weg.

Die hintere Scheibe auf der Fahrerseite war eingeschlagen, ein Stein lag noch auf der Rückbank. Am Zündschloss waren die Kabel herausgezogen. Doch damit nicht genug: Jemand war mit dem Auto gefahren. Der Kilometerzähler stand auf 337, obwohl Oliver Wagner ihn am Abend zuvor nach dem Tanken auf null gestellt hatte.

Über dreihundert Kilometer waren die Täter damit gefahren. Dann fand er Dinge im Auto, die ihm nicht gehörten: eine Flasche Apfelsaft, eine Streichholzschachtel, einen Lippenstift im hinteren Fußraum und einen tschechischen Pass, der zwischen Beifahrertür und -sitz steckte. Der Pass gehörte einer Siebzehnjährigen namens Hanna Krallowa. Er meldete die Funde umgehend der Polizei.

Die Beamten vermuteten eine tschechische Bande. Die Ermittlungen verliefen schleppend. Ein schneller Austausch mit den tschechischen Kollegen war damals nicht möglich. Die Wiedervereinigung war gerade mal drei Jahre her, die Systeme waren im Umbruch.

Tschechien hatte sich erst am 1. Januar 1993 von der Slowakei getrennt. Es gab keine etablierten Wege für grenzüberschreitende Ermittlungen. Anfragen mussten über das Bundeskriminalamt und diplomatische Kanäle laufen – ein langwieriger Prozess.

Oliver Wagner bekam keine konkreten Hinweise. Eine kriminaltechnische Untersuchung des Autos wurde nicht durchgeführt, sie schien nicht notwendig. Er entschied sich, den alten Wartburg zu verschrotten. Bei einem Autohändler bekam er zweihundert Mark dafür.

Der Wagen war Geschichte. Ein halbes Jahr später meldeten sich die tschechischen Ermittler. Der Pass von Hanna Krallowa stand im Zusammenhang mit einem Verbrechen, das in genau jener Nacht in Tschechien verübt worden war, in der der Wartburg entwendet wurde. In den Morgenstunden des 11.

September 1993 hatte ein Passant gegen acht Uhr an einem bekannten Straßenstrich an der Landstraße E49 bei Cheb die Leiche einer jungen Frau entdeckt. Es war Hanna Krallowa. Sie war siebzehn Jahre alt und hatte auf dem Straßenstrich als Prostituierte gearbeitet. Wolfgang Albert, damals Kommissariatsleiter bei der Kripo in Gera, fuhr mit den tschechischen Kollegen zum Tatort.

Was er sah, verstörte ihn: Das Mädchen lag völlig nackt direkt neben der Straße, ihre Kleidungsstücke waren in der Gegend verstreut. Es sah aus, als hätte jemand die Leiche einfach entsorgt. Um ihren Hals lag noch das Tatwerkzeug: ein zugezogener Lenkradbezug. Sie war erdrosselt worden.

Zudem hatte sie eine aufgeplatzte Oberlippe – sie war zuerst geschlagen worden. Der Täter hatte nicht einmal versucht, das Tatwerkzeug zu entfernen. Die tschechischen Kriminalisten arbeiteten vorbildlich. Sie sicherten alle Spuren sorgfältig, einschließlich des Lenkradbezugs.

Das sollte sich Jahre später als entscheidend erweisen. Hanna war eine Schülerin der Handelsakademie in Cheb gewesen. Im Juni 1993 war sie von zu Hause abgehauen. Das Verhältnis zur Familie war schwierig.

Sie wollte kein Geld mehr fürs Lernen verschwenden, sondern schnell welches verdienen – auf dem Straßenstrich. Dort lernte sie ihren Zuhälter kennen und zog mit ihm zusammen. Eine Freundin, die mit ihr auf den Strich ging, hatte beobachtet, wie Hanna in einen PKW einstieg. Aufgrund ihrer Aussage wurde ein Phantombild des Fahrers erstellt.

Doch niemand erkannte den Mann. Die Ermittler stellten eine Verbindung zwischen dem Autodiebstahl und dem Mord her. Der Lenkradbezug wurde der Mordkommission in Gera übergeben. Oliver Wagner wurde vorgeladen.

Er bestätigte, dass es sein Lenkradbezug sein könnte. Die Ermittler wollten den Wartburg genau untersuchen. Doch Oliver Wagner erklärte, er habe den Wagen längst verschrottet. Eine kriminaltechnische Untersuchung war nicht mehr möglich.

Das war frustrierend. Ein wichtiges Beweisstück war verloren. Die tschechischen Kollegen hielten Oliver Wagner für den Hauptverdächtigen. Für Wolfgang Albert machte das keinen Sinn: Warum sollte jemand, der ein Auto stiehlt und eine Frau ermordet, den Pass des Opfers bei der Polizei abgeben und sich damit selbst ins Spiel bringen?

Zudem hatte Oliver Wagner ein Alibi: Er war die ganze Nacht mit seiner Freundin zusammen gewesen. Das Alibi wurde akribisch überprüft. Er schied als Täter aus. Andere Verdächtige gab es nicht.

Die Ermittlungen verliefen im Sande, der Fall wurde zu den Akten gelegt. Am 1. Mai 2004 trat Tschechien der Europäischen Union bei. Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit wurde einfacher.

Informationen konnten jetzt direkt über das Schengener Informationssystem und Europol abgerufen werden, ohne den Umweg über diplomatische Kanäle. Das eröffnete neue Möglichkeiten. Am 3. Juni 2004 war Wolfgang Albert zu Gast bei der Sendung „Aktenzeichen XY“.

Er bestand darauf, vorab eine Soko zu bilden, um Hinweise aus der Sendung sofort bearbeiten zu können. Zusammen mit seiner Stellvertreterin und einer tschechischen Kollegin, der Ermittlerin Milada Suchá, suchte er im Studio nach Zeugen. Das Publikum wurde um Hinweise gebeten. Man veröffentlichte ein Phantombild des Täters.

Es gingen einige Hinweise ein, doch sie führten nicht zum Täter. Das Phantombild war auf Basis der Aussage der Freundin des Opfers erstellt worden. Doch es stellte sich heraus, dass der Mann, den die Freundin gesehen hatte, nicht der Fahrer des roten Wartburgs war, sondern ein Freier, der zuvor bei Hanna gewesen war. Eine Ernüchterung.

Doch die Sendung gab der Soko neuen Auftrieb. Man drehte alles auf null, sah sich alte Akten an. Der Einsatzbericht aus der Nacht vom 10. auf den 11.

September 1993 tauchte schließlich wieder auf – ein Kollege hatte ihn noch in seinem Schreibtisch aufbewahrt, obwohl er längst hätte vernichtet werden müssen. Als Wolfgang Albert den Einsatzbericht las, fiel ihm etwas auf: Etwa hundert Meter von den aufgebrochenen Autos entfernt hatte ein PKW gestanden, der offensichtlich verunfallt war – ein platter Reifen und andere Beschädigungen. Das Fahrzeug war als gestohlen gemeldet worden, und zwar genau am 11. September 1993.

Die Kollegen in der anderen Schicht hatten keinen Zusammenhang gesehen. Wolfgang Albert hatte eine Theorie: Der Täter könnte mit dem kaputten Fahrzeug zum Straßenstrich nach Tschechien fahren wollen, dabei einen Unfall gehabt haben, das Auto abgestellt und dann in der Nähe andere Autos aufgebrochen haben. Beim roten Wartburg hatte es geklappt. Er konnte seine Fahrt fortsetzen.

Der verunfallte Wagen war auf einen Halter in einer kleinen Gemeinde in Thüringen angemeldet, nur wenige Kilometer von Gera entfernt. Wolfgang Albert und sein Kollege fuhren dorthin und klingelten. Um keinen Verdacht zu erregen, gaben sie vor, alte Kfz-Diebstähle zu überprüfen. Die Eltern waren da.

Sie erzählten, dass es einen Sohn gab, der zum Zeitpunkt der Tat neunzehn Jahre alt gewesen sein musste. Bei den Ermittlern läuteten alle Alarmglocken. Die Eltern sagten sogar, dass sie ihren Sohn damals im Verdacht gehabt hätten. Simon S.

war kein unbeschriebenes Blatt. Er war bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Diebstahls verurteilt worden. Simon S. hatte inzwischen geheiratet und war Vater geworden.

Er arbeitete auf einer Baustelle in Gera. Die Ermittler suchten ihn dort auf. Er stellte sich unwissend: „Was wollen Sie von mir? Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.

“ Sie ließen die Situation nicht eskalieren, legten ihm keine Handschellen an und fuhren mit ihm zur Dienststelle. Unterwegs fragte er, was los sei. „Ihre Vergangenheit hat Sie eingeholt“, sagte Wolfgang Albert. Das war der Moment, in dem Simon S.

das erste Mal schluckte. Die vorläufige Festnahme erfolgte am 21. September 2004 um sieben Uhr morgens. Bei der Vernehmung leugnete er zunächst alles.

Doch nach und nach gab er Stück für Stück zu. Zuerst, dass er bei einer tschechischen Prostituierten in Cheb gewesen sei. Es sei zum Geschlechtsverkehr gekommen, dann zum Streit und zu Handgreiflichkeiten. Er habe zugeschlagen, aber sie sei nur ohnmächtig geworden, nicht tot.

Er behauptete eine Zeit lang, er habe sie zurück nach Cheb gebracht und sie dort aus dem Auto gelassen. Dort sei sie von zwei Zuhältern in einen Hauseingang gezogen worden. Am nächsten Tag wurde er erneut vernommen. Dann beantragte der Staatsanwalt den Haftbefehl, der vom Amtsgericht erlassen wurde.

Das Motiv war erschütternd: Es ging um einen 100-D-Mark-Schein. Simon S. hatte Hanna 50 D-Mark für den Geschlechtsverkehr versprochen. Als er bezahlen wollte, hatte er nur einen 20-D-Mark-Schein und einen 100-D-Mark-Schein im Portemonnaie.

Hanna riss ihm den 100-D-Mark-Schein aus der Hand. Er wollte sein Restgeld zurück. Es kam zum Streit. Wegen 50 D-Mark tötete er sie.

Die Ermittler rekonstruierten den Tathergang: Am Abend des 10. September 1993 traf sich Simon S. mit Freunden, spielte Dart und trank sechs bis acht Flaschen Bier. Nach Mitternacht ging er nach Hause.

Auf dem Heimweg kam ihm die Idee, nach Tschechien zu fahren. Er ging in die Garage des Elternhauses, nahm den PKW seiner Eltern – der Schlüssel steckte – und fuhr in Richtung Gera. Dabei fuhr er mit dem Vorderrad gegen einen Bordstein. Das Rad war so beschädigt, dass der Wagen nicht mehr fahrtüchtig war.

Er ließ das Auto halb auf der Straße stehen. Ein vorbeifahrender Fahrer half ihm, den Wagen an den Straßenrand zu schieben. Trotzdem gab Simon S. seinen Plan nicht auf.

Er brach den roten Wartburg auf, kurzschloss die Kabel und fuhr damit nach Tschechien. Nach etwa eineinhalb Stunden überquerte er die Grenze. In Cheb traf er gegen 2:30 Uhr auf Hanna. Sie einigten sich auf 50 D-Mark.

Sie stieg zu ihm ins Auto. Hanna bot an, für einen kleinen Aufpreis in ihre Wohnung zu fahren, doch Simon S. ließ sich nicht darauf ein. Sie fuhren zu einem kleinen Waldweg in der Gemeinde von Franzensbad, etwa dreißig Meter von einem Hotelparkplatz entfernt.

Dort kam es auf der Rückbank zum Geschlechtsverkehr. Als Simon S. bezahlen wollte, fand er nur den 20-D-Mark-Schein und den 100-D-Mark-Schein. Hanna riss ihm den 100-D-Mark-Schein aus der Hand.

Simon S. verlangte sein Restgeld zurück. Er sprach fast kein Tschechisch, Hanna verstand ihn kaum. Er wurde immer wütender.

Als Hanna versuchte, mit dem Geldschein in der Hand über die Vordersitze zu klettern, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht. Dann griff er nach dem Lenkradbezug und erdrosselte die Siebzehnjährige damit. Nach der Tat zog er die junge Frau vom Rücksitz, legte sie auf den Waldboden und nahm den Geldschein aus ihrer Hand. Den Lenkradbezug um ihren Hals ließ er.

Er warf ihre Sachen aus dem Auto, übersah dabei aber einen Lippenstift, einen Apfelsaft und ihren Reisepass. Dann fuhr er zurück nach Gera und stellte den Wartburg gegen 6:15 Uhr in derselben Straße ab, aus der er ihn entwendet hatte. Es wurde bereits hell. Er riskierte, gesehen zu werden.

In sein Elternhaus fuhr er vermutlich als Anhalter zurück. Simon S. hatte ein sehr angespanntes Verhältnis zu seiner Familie. Seine Vorstrafen belasteten die Eltern, die ihm den Diebstahl des Autos durchaus zugetraut hatten.

Nach dem Schulabschluss hatte er eine Ausbildung als Maschinenformer gemacht, aber seine Stelle verloren. Danach wechselte er mehrfach den Job. In der Vernehmung beschrieb Wolfgang Albert ihn als berechnend und kühl. Doch der Ermittler hatte noch ein Ass im Ärmel.

Er erzählte Simon S. , dass ein Amtsarzt kommen würde, um eine Blutprobe für einen DNA-Abgleich zu nehmen. Damit gab Simon S. endgültig auf.

Seine DNA stimmte mit den Spuren am Lenkradbezug überein. Wolfgang Albert erinnert sich an den Moment der Klärung: „Als er das Geständnis abgelegt hat, fiel mir eine riesige Last von den Schultern. “ Ein Fall, der elf Jahre als aussichtslos gegolten hatte, war gelöst. „Es war eine große Genugtuung, dass so ein feiger Kerl überführt werden konnte.

Die Hauptverhandlung fand am 9. März 2005 am Landgericht Gera statt. Simon S. zierte sich zunächst, woraufhin der Richter sagte: „Was soll der Zirkus?

Ich gebe Ihnen zehn Minuten. Beraten Sie sich mit Ihrer Anwältin. “ Daraufhin gestand Simon S. alles.

Doch es folgte kein Wort der Entschuldigung. Er blieb völlig emotionslos. Das Urteil lautete auf neun Jahre Haft wegen Mordes aus Habgier. Der Richter begründete es damit, dass Simon S.

zum Tatzeitpunkt nach Jugendstrafrecht zu beurteilen sei. Wolfgang Albert war fassungslos: „Ich hätte ihn niemals nach Jugendstrafrecht verurteilt. Neun Jahre für diese kaltblütige Tat sind zu wenig. Es wurde nicht einmal das Höchstmaß von zehn Jahren angewendet.

“ Auch die Staatsanwaltschaft zeigte sich unverständlich. Die Eltern von Hanna Krallowa waren zur Verhandlung geladen, hatten aber darum gebeten, nicht dabei sein zu müssen. Der Fall ist zwanzig Jahre her, doch er beschäftigt Wolfgang Albert bis heute. Immer wieder wird er darauf angesprochen, vor allem wenn alte Sendungen wiederholt werden.

Doch am Ende überwiegt die Genugtuung: „Ich bin froh, dass wir diesen hochkriminellen Menschen zur Verantwortung ziehen konnten. “