Ich dachte, ich kenne die Stadt, in der ich lebe. Bis ich erfuhr, dass zwei Männer nachts über den Balkon einer 85-jährigen Frau einstiegen, sie knebelten und fesselten – nur um ein paar tausend…

Ich dachte, ich kenne die Stadt, in der ich lebe. Bis ich erfuhr, dass zwei Männer nachts über den Balkon einer 85-jährigen Frau einstiegen, sie knebelten und fesselten – nur um ein paar tausend...

Im Juni 2013 überfielen zwei Männer eine 85-jährige Frau in der Nürnberger Südstadt. Sie stiegen nachts über den Balkon in ihre Wohnung, knebelten und fesselten sie und durchsuchten die Räume nach Schmuck und Bargeld. Die alte Dame, Annelise M. , überlebte den Überfall nicht.

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Erst Tage später bemerkten Nachbarn, dass sie die Rentnerin aus dem Erdgeschoss schon länger nicht mehr gesehen hatten. Sie schauten durchs Fenster der Hochparterrewohnung, sahen die offene Kühlschranktür und weitere Türen in der Küche. Das war ungewöhnlich. Kurz vor Mitternacht alarmierten sie die Polizei.

Die Hauseingangstür war verschlossen. Die Feuerwehr musste sie öffnen. Als die Beamten die Wohnung betraten, fanden sie Annelise M. am Boden liegend im Schlafzimmer.

Sie war gefesselt, geknebelt und eingewickelt. Jede Hilfe kam zu spät. Kommissar Wolfgang Eberle von der Kriminalpolizei Nürnberg übernahm die Ermittlungen. Die Wohnung war offenkundig durchsucht worden: Modeschmuck lag auf dem Boden, Schranktüren standen offen, Schubladen waren herausgezogen.

Die Beamten standen vor einem Rätsel. Zwischen dem letzten Lebenszeichen der Frau – einem Telefonanruf, mit dem sie etwas bestellt hatte – und dem Auffinden lag ein ganzes Wochenende. Die Ermittler rekonstruierten den Tathergang anhand der Spuren in der Wohnung. Ein aufgeschlagenes Fernsehprogramm, Essensreste in der Küche und die Gewohnheiten der alten Dame halfen ihnen, die Tatzeit auf die Nacht von Samstag auf Sonntag zu begrenzen.

Die Obduktion ergab: Annelise M. erstickte nach etwa fünf Minuten Todeskampf. Sie muss von den Geräuschen der Eindringlinge aufgewacht sein. Annelise M.

war eine bekannte Persönlichkeit in der Nachbarschaft. Sie hatte jahrelang eine Gastwirtschaft betrieben und war für ihre Hilfsbereitschaft beliebt. Sie nahm für das ganze Haus Pakete an. Genau das machte sie zur Zielscheibe.

Die Ermittler kamen zu dem Schluss: Die Täter mussten eine Verbindung zur Nürnberger Südstadt haben und wussten, dass die alte Dame ein leichtes Opfer sein würde. Aus der Wohnung fehlten eine teure Uhr, ein auffälliger Ring und eine auffällige Halskette. Die Ermittler hofften, über die gestohlenen Schmuckstücke auf die Täter zu kommen. Sie überprüften Ankaufstellen und durchsuchten das Internet.

Doch die Beute tauchte nirgendwo auf. Die Obduktion brachte schließlich den entscheidenden Hinweis: An den Fesselwerkzeugen fanden die Kriminaltechniker DNA-Spuren von zwei Männern. Ein Abgleich in der Datenbank blieb jedoch ohne Treffer. Die Ermittler gingen an die Öffentlichkeit, verteilten Plakate, lobten eine Belohnung von 10.

000 Euro aus und stellten den Fall in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ vor. Doch es kamen keine brauchbaren Hinweise. Die Ermittler entwickelten ein Täterprofil: zwei Männer zwischen 25 und 45 Jahren, die sich regelmäßig in der Nürnberger Südstadt aufhielten und polizeibekannt waren. Sie werteten Handydaten aus der Funkzelle rund um den Tatort aus und forderten Meldeadressen beim Einwohnermeldeamt an.

Eine groß angelegte DNA-Reihenuntersuchung sollte Klarheit bringen. Doch mitten in der Umsetzung kam eine unerwartete Nachricht: Die DNA-Spuren aus Annelise M. s Wohnung stimmten mit der DNA eines Mannes aus Georgien überein. Nach einem Diebstahl am Bahnhof in Basel hatten Schweizer Polizeibeamte ihm eine Speichelprobe entnommen.

Der Mann war inzwischen wieder auf freiem Fuß. Niemand wusste, wo er sich aufhielt. Endlich hatten die Ermittler einen Namen: Georgi C. , georgischer Staatsbürger, zum Tatzeitpunkt Ende 20.

Sein Handy konnte in der Funkzelle rund um Annelise M. s Wohnung geortet werden – genau zu dem Zeitpunkt, als sie getötet wurde. Parallel suchten die Ermittler nach dem zweiten Täter. Auch hier hatten sie unerwartet Erfolg.

Wochen vor der Tat hatte die Polizei eine Personenkontrolle durchgeführt. In einem Fahrzeug saßen fünf georgische Staatsangehörige. Einer davon war der erste DNA-Treffer. Kommissar Eberle vermutete, dass ein weiterer Insasse der zweite Täter war: Noda D.

, Anfang 30, ebenfalls aus Georgien. Die Ermittler schrieben beide zur Fahndung aus. Noda D. saß wegen Diebstahls in Italien im Gefängnis.

Georgi C. war in seiner Heimat Georgien untergetaucht. Die beiden Männer kannten sich: Sie waren gemeinsam nach Deutschland eingereist und durch Raubüberfälle polizeilich aufgefallen. Sie reisten offenbar durch Europa und bestritten ihren Lebensunterhalt mit Eigentumsdelikten.

Kommissar Eberle flog nach Italien und sicherte eine Speichelprobe von Noda D. Das Ergebnis war eindeutig: Die DNA stimmte überein. Es wurde sofort Haftbefehl beantragt, und Italien wurde um Auslieferung ersucht. Im November 2015 wurde Noda D.

nach Nürnberg überstellt. Nur wenige Monate später verurteilte ihn das Landgericht Nürnberg wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sein Komplize Georgi C. blieb in Georgien.

Die Georgier liefern ihre eigenen Landsleute nicht aus. Staatsanwältin Dr. Elisabeth Böhmer wusste: Solange er im Land bleibt, hat sie keine Chance. Deshalb stellte sie ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen an Georgien – der georgische Staat sollte das Verfahren selbst übernehmen.

Die georgischen Behörden verhafteten Georgi C. und verurteilten ihn 2016 ebenfalls wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Drei Jahre nach der Tat waren die Mörder von Annelise M. gefasst.

Vor Gericht stritten die Männer alles ab. Doch das Gericht sah es als erwiesen an, dass Georgi C. und Noda D. im Juni 2013 über den Balkon in ihre Wohnung eingestiegen waren, um Geld und Schmuck zu stehlen.

Als die alte Dame sie entdeckte, töteten sie sie. Für Kommissar Wolfgang Eberle bleibt der Fall bis heute eine bittere Erinnerung. „Sie ist wirklich einfach aufgewacht von den Geräuschen“, sagt er. „Und deswegen musste sie sterben.

Das ist ein sinnloser Tod, und deswegen schmerzt es auch als Außenstehender. “

Doch der Fall hatte noch eine andere Seite. Jahre später wurde im Rahmen der Ermittlungen ein weiterer Fall aufgerollt: der Mord an Gertrud K. in Mönchengladbach.

Die 89-jährige Witwe war im November 2007 als vermisst gemeldet worden. Ihre Enkelin aus der Schweiz hatte seit zehn Tagen nichts mehr von ihr gehört. Die Polizei rückte zum Wohnhaus von Gertrud K. an.

Die Frau lebte allein in einem Mehrfamilienhaus, das ihr gehörte. Sie galt als sparsam, fast geizig, und hatte sich mit allen Mietern zerstritten. Alle waren längst ausgezogen. Die Ermittler klingelten – doch es öffnete nicht die Vermisste, sondern ein Mann: Karl M.

Er gab sich als Hausverwalter aus und legte Vollmachten vor. Gertrud K. sei zu einem Kuraufenthalt nach Bad Oeynhausen gefahren, behauptete er. Die Polizei hatte Zweifel.

Eine sparsame Frau, die plötzlich eine teure Renovierung durchführen ließ? Eine Frau, die plötzlich verreiste, ohne ihre Enkelin zu informieren? Die Ermittler überprüften ihre Kontobewegungen und machten eine Entdeckung: Vom 19. Oktober bis zum 19.

November waren fünf Überweisungen über insgesamt 8. 500 Euro an einen Sascha L. getätigt worden. Sascha L.

arbeitete in einer Fahrradwerkstatt, die Karl M. gehörte. Es wurde eine Mordkommission eingerichtet. Karl M.

und Sascha L. wurden festgenommen, schwiegen aber. Kriminaltechniker durchsuchten das Wohnhaus. Im Treppenhaus fanden sie feinste rotbraune Spritzer, die auf Blut hindeuteten.

Die Tatverdächtigen hatten bereits mit Renovierungsarbeiten begonnen – Wände waren frisch tapeziert. Mit einem speziellen Mittel, das Blutspuren sichtbar macht, legten die Ermittler das Ausmaß der Gewalttat offen: Auf der Treppe und an der Wand gegenüber befand sich eine massive Menge Blut. Es stammte von Gertrud K. Jetzt brachen die Tatverdächtigen ihr Schweigen.

Sie behaupteten, ein dritter Mann sei für den Tod verantwortlich: der 20-jährige Tobias K. , der ebenfalls in der Fahrradwerkstatt arbeitete. Tobias K. gestand die Tat – und belastete die anderen.

Alle drei seien an der Planung beteiligt gewesen. Sie träumten von einem Coffeeshop mit Cannabis-Verkauf, doch ihnen fehlte das Geld. Karl M. hatte die Idee, sich an der wohlhabenden Rentnerin zu bereichern.

Er kannte sie seit seiner Kindheit und wusste, dass sie vermögend war. Er dachte, niemand würde ihr Verschwinden bemerken – schließlich hatte sie sich mit allen zerstritten. Am 6. Oktober 2007 klingelte Tobias K.

an der Tür von Gertrud K. Er gab sich als potenzieller Mieter aus und bat um eine Wohnungsbesichtigung. In einem unbeobachteten Moment ließ er Sascha L. ins Haus.

Gemeinsam stießen die Männer die 89-jährige die steile Kellertreppe hinunter. Die Frau überlebte den Sturz – doch die Männer schlugen auf sie ein, und Tobias K. erdrosselte sie mit einer selbstgebauten Garotte. Die drei Männer versteckten die Tote in einer Regentonnen im Keller, überschütteten sie mit Kalk, um die Verwesung zu beschleunigen.

Anschließend räumten sie das Haus aus, hoben Geld von ihren Konten ab und planten, die Immobilie nach der Renovierung zu verkaufen. Karl M. hatte sich selbst als Hausverwalter eingesetzt und gefälschte Vollmachten vorbereitet. Die Polizei fand bei späteren Durchsuchungen sogar Zettel, auf denen er die Unterschrift der alten Dame geübt hatte.

Doch nach einem Monat stand plötzlich die Polizei vor der Tür. Aus Angst, die Leiche zu finden, fuhren die Männer nachts zum 20 Kilometer entfernten Breiler See und warfen die Tonne ins Wasser. Sie hatten Löcher hineingebohrt, doch die Tonne sank nicht. Sie sprangen sogar ins Wasser, um weitere Löcher anzubringen – ohne Erfolg.

Schließlich gaben sie auf. Die Ermittler fuhren mit den Tatverdächtigen zum See. Tatsächlich schwamm unter einer Brücke eine blaue Regentonne im Wasser. Die Feuerwehr barg sie.

In der Tonne lag die Leiche von Gertrud K. Die Obduktion bestätigte: Die Frau war erdrosselt worden, nicht an den Folgen des Treppensturzes gestorben. Im Herbst 2008 begann der Prozess am Landgericht Mönchengladbach. Tobias K.

sagte aus und belastete Karl M. als Kopf der Bande. Karl M. leugnete bis zum Schluss seine Tötungsabsicht.

Das Gericht sah es anders: 2009 wurden Karl M. und Sascha L. wegen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft verurteilt. Tobias K.

erhielt wegen seiner Aussage eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Der ehemalige Kriminalhauptkommissar Friedhelm Schulz erinnert sich bis heute an den Fall. „Es war eine äußerst brutale Tat“, sagt er. „Ich bin froh, dass die Täter durch intensive Ermittlungsarbeit ihrer gerechten Strafe zugeführt werden konnten.

Doch es gibt noch einen dritten Fall, der die Ermittler beschäftigte – einen Fall, der die Dimensionen von Cyberkriminalität in Deutschland offenlegte. In Traben-Trarbach an der Mosel stand ein ehemaliger NATO-Bunker, die Heimat des sogenannten „Cyberbunkers“. Ein großes illegales Rechenzentrum, tief unter der Erde. Hunderte Server, die Websites für Kriminelle auf der ganzen Welt hosteten.

Betreiber war der Niederländer Hermann X. , damals 54 Jahre alt. Er beschrieb sich selbst als Computerexperte mit großen Visionen, als „Internetaktivisten“. Bereits in den Niederlanden hatte er einen unterirdischen Datenzentrum betrieben, das 2002 abgebrannt war – später fand man dort auch ein Drogenlabor.

2013 kaufte Hermann X. das 13 Hektar große Gelände mit dem Bunker für 450. 000 Euro. Das LKA Rheinland-Pfalz hatte die zuständige Bundesbehörde gewarnt, dass der neue Besitzer von dort Computerstraftaten begehen könnte – doch die Warnung war nicht eindeutig genug.

Hermann X. hatte das bessere Angebot gemacht. Was die Behörden nicht wussten: Die Kunden des Cyberbunkers waren Kriminelle. Einer davon war Martin Frost, Betreiber der illegalen Plattform „Wall Street Market“, damals der zweitgrößte Marktplatz im Darknet.

Dort handelten tausende Händler mit Drogen, Schadsoftware und gestohlenen Daten. Frost zahlte rund 5. 000 Euro pro Monat für seine Server. „Das Schlimme an Cybercrime ist, es fühlt sich nicht an wie ein Verbrechen“, sagt er später.

„Es ist viel abstrakter, vorm PC zu sitzen, als jemanden im Park zu verprügeln. “

2015 leitete das LKA Rheinland-Pfalz verdeckte Ermittlungen ein. Mit Helikoptern und Drohnen wurde das Gelände observiert, Telefone überwacht. Die Tatverdächtigen verwendeten Codewörter – sie sprachen von „Orangen“ und „Orangenkisten“.

Immer wieder fiel ein Name: „Mr. Green“, der Anweisungen erteilte. Es stellte sich heraus: George S. , eine bekannte Größe der irischen Drogenszene, verwickelt in Drogenschmuggel und Gewalt.

Hermann X. zeigte sich derweil unbeeindruckt. Er parkte seinen BMW X6 vor dem Rathaus, trug einen Trenchcoat und ließ sich in Bars und Cafés blicken. Der Bürgermeister von Traben-Trarbach, Patrice Langer, sorgte sich, dass im Bunker Cannabis angebaut werden könnte.

Er rief Hermann X. an und bekam überraschend eine Einladung zur Besichtigung des Bunkers. „Das war sehr offen“, erinnert sich Langer. „Er hat mir erklärt, dass er Datensicherung und App-Programmierung machen wollte.

Nur was auf seinen Rechnern lief, konnte man natürlich nicht sehen. “

Die Ermittler wussten, dass sie an die Server nicht herankommen würden – nicht ohne Zugang zum Bunker. Also wagten sie einen riskanten Schritt: Sie schalteten auf der Website des Bunkers ein angebliches Volunteer-Programm. Ein verdeckter Ermittler, Deckname „Harry“, bewarb sich als Gärtner.

Er gewann schnell das Vertrauen der Bunker-Bande und bekam Einblick in ihre Welt. Die Gruppe hatte sich sogar eine eigene „Republik“ ausgerufen, mit Ministerien und Rollen – sie glaubten, das ehemalige NATO-Gelände gehöre ihnen. Als das LKA nach einer Reinigungskraft suchte, schlug Harry seine angebliche Freundin „Julia“ vor. Sie wurde kaum kontrolliert und hatte Zugang zu allen Räumen.

Sie fotografierte Server-Räume, Datenträger und Passwortlisten. Ein Jahr lang arbeiteten Harry und Julia undercover im Cyberbunker. Nach über fünf Jahren Ermittlungen stand die Frage: Wie sollte der Zugriff gelingen? „Man kann eine Anlage wie den Bunker nicht stürmen“, sagt Staatsanwalt Dr.

Jörg Angerer. „Er ist dafür gemacht, dass man nicht reinkommt. “ Die Gefahr war groß, dass die Täter die Server abschalten und verschlüsseln würden. Deshalb mussten sie aus dem Bunker gelockt werden.

Harry erfand eine Legende: Sein Schwiegervater sei gestorben, er habe geerbt – und da er die Gruppe so schätze, wolle er alle zum Abendessen einladen. Im September 2019 fand das Essen in einem Gasthof in Traben-Trarbach statt. Die Gruppe saß an einer langen Tafel, umgeben von Polizeikräften. Als Harry sein Grußwort beendete, erfolgte der Zugriff.

Hermann X. und sieben weitere Beschuldigte wurden festgenommen – während der Bunker leer war und leicht gesichert werden konnte. 650 Polizeikräfte waren im Einsatz. Zum ersten Mal betraten die Ermittler die fünf Stockwerke des Bunkers, 5.

000 Quadratmeter voller Server und Wohnräume. Hermann X. s Büro hatte acht Bildschirme, eine Leiste mit Smartphones – „viel von einem James-Bond-Bösewicht“, so IT-Ermittler Philip Haderdauer. Im dritten Untergeschoss fanden sie die Serverräume: über 400 Server, zwei Petabyte Daten.

Mindestens 240. 000 Straftaten sollen über die Seiten gelaufen sein, die dort gehostet wurden – Drogenhandel, Betrug, sogar Kinderpornografie, obwohl die Betreiber diese explizit ausgeschlossen hatten. Ab Oktober 2020 verhandelte das Landgericht Trier. Hermann X.

leugnete, von den kriminellen Inhalten gewusst zu haben. Er sah sich als „Aktivist für Freiheit im Internet“ und sprach von einem „Schauprozess“. Er und seine Komplizen erhielten Freiheitsstrafen – doch sie fielen geringer aus als erhofft. Hermann X.

wurde zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt, wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Vorwurf der Beihilfe zu den Haupttaten seiner Kunden, insbesondere Drogenhandel, wurde nicht bestätigt: Man konnte nicht beweisen, dass sie vorsätzlich Beihilfe zu konkreten Delikten geleistet hatten. Martin Frost hingegen wurde wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Inzwischen sitzt er seine Strafe ab.

Für Staatsanwalt Dr. Jörg Angerer war das Verfahren ein großer Erfolg – trotz des hohen Aufwands: Allein die Netzknotenüberwachung kostete einen sechsstelligen Betrag. Hermann X. und seine Komplizen sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Auf ihrer Website machen sie klar: Das Projekt Cyberbunker ist für sie nicht beendet. „Wir machen das gleich wieder. Wir haben nichts falsch gemacht“, heißt es dort.

Wer den Bunker künftig besitzen wird, ist offen – das Gelände steht erneut zum Verkauf.