Der Pfleger traute seinen Augen nicht, als er den Oberarzt dabei beobachtete, wie dieser einem schwerkranken Covid-Patienten eine Spritze mit Kaliumchlorid verabreichte. Ein Medikament, das in dieser Dosis sofort zum Herzstillstand führt. Der Pfleger meldete den Vorfall, die Rechtsabteilung des Klinikums schaltete die Staatsanwaltschaft ein, und wenig später saß der 44-jährige Intensivmediziner Martin W. in Untersuchungshaft.

Drei tote Patienten, drei Covid-Patienten, deren Todeszeitpunkt der Arzt nach Überzeugung der Ermittler im Alleingang bestimmt hatte. Für die Angehörigen war die Ungewissheit quälend. Ein Patientenanwalt beschrieb den Zustand der Familie mit einem einzigen Wort: „Tränenreich. Unter Schock stand die Familie.
“ Sie konnten nicht fassen, dass der Tod ihres Vaters und Ehemanns nicht natürlich gewesen sein könnte. Die Geschichte beginnt im Oktober 2020, im ersten Jahr der Coronapandemie. Sedat A. , 50 Jahre alt, lebte mit seiner Frau und den beiden jüngsten Kindern im Ruhrgebiet.
Er litt an einer chronischen Hepatitis und war gesundheitlich vorbelastet. Als sich Fieber, Husten und Kurzatmigkeit zu akuter Atemnot entwickelten, musste er ins Krankenhaus. Sein Zustand verschlechterte sich rapide, er wurde ins Koma versetzt und schließlich ins Essener Uniklinikum verlegt. Dort lag er auf der Intensivstation, angeschlossen an eine ECMO-Maschine, die seine Lunge und sein Herz entlastete, indem sie das Blut außerhalb des Körpers mit Sauerstoff anreicherte.
Die Diagnosenliste war lang: Covid-Pneumonie, hochgradig eingeschränkte Lungenfunktion, akutes Nierenversagen, schwere Blutvergiftung, instabiler Herzkreislauf. Das Sterberisiko war extrem hoch. Zu den Ärzten auf dieser Station gehörte Martin W. , Facharzt für Anästhesiologie, der als Experte für Intensivmedizin galt.
Er war im Februar 2020 von einem anderen Krankenhaus ans Uniklinikum gewechselt, wo es allerdings schon bald Probleme mit Kollegen gab. In seiner vorherigen Position in der Herzchirurgie soll er eine Mitarbeiterin sexuell belästigt haben, was zu einem Dienstgespräch und schließlich zu seiner Versetzung geführt hatte. Auf der Intensivstation trug er den Titel Funktionsoberarzt, durfte also wie ein Oberarzt handeln, Visiten leiten und Gespräche mit Angehörigen führen. Niemand ahnte, dass er bald von der Polizei festgenommen werden würde.
Der Zustand von Sedat A. verschlechterte sich weiter. Martin W. und mehrere Kollegen kamen zu der Einschätzung, dass es Zeit für den Übergang zur palliativen Sterbebegleitung sei.
Martin W. bestand jedoch darauf, vorher noch ein letztes CT durchzuführen, um sicherzugehen, dass es keine behandelbaren Ursachen für die Verschlechterung gab. Er sprach mit seinem Vorgesetzten über die Änderung des Therapieziels, und die Angehörigen von Sedat A. wurden informiert, damit sie sich verabschieden konnten.
Mehrere Familienmitglieder kamen ins Krankenhaus. In einem Warteraum erklärte Martin W. ihnen den Zustand von Sedat A. und dass er bald sterben würde.
Dann schaltete Martin W. eine Pumpe mit einem Kreislaufmedikament ab. Nach Überzeugung des Gerichts leiteten diese beiden Maßnahmen den unmittelbaren Sterbeprozess ein. Als Nächstes verabreichte er hohe Dosen von drei verschiedenen Beruhigungs- und Schmerzmedikamenten.
Dann verließ er das Zimmer. Der Blutdruck von Sedat A. fiel, seine Herzfrequenz sank immer weiter. Etwa 20 Minuten später, gegen 12:45 Uhr, blieb sein Herz stehen.
Er starb, seine Angehörigen waren bei ihm. Zu diesem Zeitpunkt konnte niemand ahnen, dass sein Tod bald von der Polizei untersucht werden würde. Weder Sedat A. noch die anderen beiden Patienten hatten eine Patientenverfügung oder andere Dokumente, in denen ihre Wünsche für den Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung festgehalten waren.
Es gab auch keine Vorsorgevollmachten. Experten raten dringend dazu, solche Vorkehrungen zu treffen, am besten kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht und einem offenen Gespräch mit der Person, die im Zweifel für einen entscheiden soll. Ende November 2020 wurde Martin W. festgenommen.
Die Polizei Essen richtete eine Mordkommission ein. Das Uniklinikum bestätigte die Vorwürfe und veröffentlichte eine Stellungnahme, in der es um die Sorge um einen möglichen Vertrauensverlust in die Arbeit der Klinikmitarbeitenden ging und die uneingeschränkte Unterstützung der Ermittlungen zugesichert wurde. Die Staatsanwaltschaft warf Martin W. vor, den Tod von Sedat A.
und eines 65-jährigen Patienten durch die Gabe von hochdosierten Medikamenten beschleunigt zu haben. Einem 47-jährigen Patienten aus den Niederlanden soll er Kaliumchlorid verabreicht haben, ein Medikament, das in einer bestimmten Menge sofort zum Tod führt. Der Fall reihte sich ein in eine traurige Serie von Tötungen in Kliniken und Heimen. Immer wieder gab es Fälle, die für Aufsehen und Empörung sorgten, wie den ehemaligen Krankenpfleger aus Würselen, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, oder den Fall im Klinikum Oldenburg, wo an einem Wochenende fünf Patienten starben, an denen ein Pfleger zuvor 14 Reanimationen durchgeführt hatte.
Eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2022 beschäftigte sich mit Serienentötungen in Kliniken und Heimen und nannte als Frühwarnzeichen bei Tätern ausgeprägte Selbstunsicherheit, Geltungs- und Machtstreben sowie Empathieverlust. Die Reaktionen im beruflichen Umfeld seien oft geprägt von Fehleinschätzungen, Sorge um eigene Nachteile und befürchteten Imageschäden der Einrichtung. Martin W. wurde schließlich angeklagt.
In den kommenden Monaten gab es zwei verschiedene Prozesse gegen ihn. Im ersten ging es um den Tod des Patienten aus den Niederlanden, im zweiten um Sedat A. und den dritten verstorbenen Patienten. Der erste Prozess startete am 17.
August 2021. Anfang November fiel das erste Urteil: Das Landgericht Essen verurteilte Martin W. wegen Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den 47-jährigen Niederländer durch die Gabe von Kaliumchlorid getötet hatte.
Martin W. legte Revision ein und hatte ein Jahr später Erfolg. 2024 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, weil die tödliche Wirkung des Medikaments nicht als erwiesen angesehen wurde. Das Verfahren wurde neu verhandelt und Martin W.
erneut verurteilt, doch auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der zweite Prozess begann am 4. Mai 2022. Die Staatsanwaltschaft warf Martin W.
zweifachen Totschlag vor. Die Krankheits- und Behandlungsverläufe von Sedat A. und dem weiteren verstorbenen Patienten wurden detailliert aufgearbeitet. Angehörige, Sachverständige und mehrere Mitarbeitende des Klinikums sagten als Zeugen aus.
Martin W. schwieg während der gesamten Verhandlung. Man erfuhr nichts über ein mögliches Motiv. In dem vom BGH verworfenen Urteil aus dem ersten Prozess waren jedoch mehrere Äußerungen von Martin W.
nachzulesen, die er vor seiner Verhaftung gemacht haben soll. So soll er zu seiner Partnerin gesagt haben, er habe das Leid des Patienten nicht ertragen können und sei menschlich geblieben. Einem Kollegen erklärte er, der Patient habe während des Sterbeprozesses nach Luft gejapst und er habe ihm aus reinem Mitleid Kaliumchlorid verabreicht. Vor Gericht konnte dieses Motiv jedoch nicht nachgewiesen werden.
Die Coronapandemie war eine Ausnahmesituation, die auch das medizinische Personal an die Grenzen brachte. Eine Studie zeigte, dass bereits mehr als vier Todesfälle pro Woche in der Betreuung selbst für ein gutes Palliativteam zu belastend sein können. In der Pandemie starben viele Menschen in kurzer Zeit, auch solche, die nicht vorher schon schwer krank waren, sondern mitten aus dem Leben gerissen wurden. Experten raten, solche Gewissenskonflikte niemals alleine zu entscheiden.
„Mitleiden ist vielleicht nicht gut, beileiden wäre vielleicht gut“, sagte eine Palliativmedizinerin. Die wichtigste Empfehlung: Entscheiden Sie das nicht alleine. Sobald man versucht, es für sich selbst zu regeln, ist die Gefahr von Fehlern groß. Am 29.
Juni 2022 fiel das Urteil im zweiten Prozess. Das Landgericht Essen verurteilte Martin W. wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft. Die Medikamente seien exorbitant überdosiert gewesen, medizinisch nicht gerechtfertigt und nicht notwendig.
Einen vollendeten Totschlag sah das Gericht jedoch nicht, da nicht auszuschließen war, dass die beiden Männer auch ohne die überdosierten Medikamente einen Herzstillstand erlitten hätten. Die generelle Entscheidung, das Therapieziel auf eine palliative Sterbebegleitung zu ändern, hielt das Gericht für gerechtfertigt, da bei beiden Männern keine Aussicht auf Heilung bestand. Das Gericht ging außerdem davon aus, dass Martin W. voll schuldfähig war, keine akute Depression und keine Persönlichkeitsstörung hatte.
Wieso ein erfahrener Mediziner entschieden hatte, den Todeszeitpunkt seiner Patienten selbst zu bestimmen, bleibt bis heute offen. Diese Frage beschäftigt viele bis heute, denn man kann es einfach nicht begreifen. Gleichzeitig ist es schlimm, dass es immer wieder solche Fälle gibt, in denen Menschen in Heimen oder Kliniken etwas passiert, dort, wo sie eigentlich Hilfe und Schutz suchen und dem Personal vertrauen müssen. Und nicht immer gibt es wie in diesem Fall einen aufmerksamen Pfleger, der einschreitet und etwas unternimmt.
Es braucht definitiv mehr Aufklärung und Sensibilisierung in diesem Bereich.


