Die 82-jährige Beate M. wurde in ihrem eigenen Haus im Bielefelder Stadtbezirk Jöllenbeck mit 40 Messerstichen getötet. Ihr 18-jähriger Mieter David G.
wurde als Täter überführt, bestreitet die Tat jedoch bis heute – ein Fall, der die Idylle eines ganzen Stadtteils erschütterte.

Es war ein Abend im März, der das beschauliche Jöllenbeck für immer verändern sollte. Gegen 21:30 Uhr wählte der damals 18-jährige David G. den Notruf und meldete eine schwer verletzte Frau in seinem Mehrfamilienhaus.
Der junge Mann behauptete, er habe Schreie gehört, sei nach unten geeilt und habe seine Vermieterin blutüberströmt aufgefunden. Sofort begann er mit Wiederbelebungsmaßnahmen, wie die Rettungskräfte später bestätigten. Die Beamten vor Ort hatten zunächst keinen Grund, an seiner Geschichte zu zweifeln – der junge Mann wirkte aufgewühlt, half den Sanitätern und gab an, nur das Beste getan zu haben.
Doch die Idylle trog. Die Obduktion der Leiche ergab ein Bild des Grauens: Die Frau war mit einem Küchenmesser regelrecht niedergemetzelt worden. Insgesamt 40 Stich- und Schnittverletzungen wies ihr Körper auf, viele davon mit äußerster Brutalität ausgeführt.
Die Polizei ging zunächst von einem unbekannten Täter aus, der sich Zugang zum Haus verschafft hatte. Doch dann kam ein forensisches Gutachten, das alles veränderte und den vermeintlichen Lebensretter zum Hauptverdächtigen machte.
Der Sachverständige untersuchte die Blutspuren an der Kleidung von David G. akribisch. Während die Spuren an den Ärmeln und der Vorderseite seines Shirts tatsächlich von der Herzdruckmassage stammen konnten, fanden sich auch Blutspritzer auf seinem Rücken und an der Innenseite seiner Beine.
Diese Verteilung ist mit einer Wiederbelebung nicht zu erklären. Sie deutet vielmehr darauf hin, dass der Täter immer wieder mit dem Messer ausgeholt und zugestochen hat, wobei das Blut nach hinten spritzte und an den Beinen herablief. Zudem entdeckten die Ermittler dicke Blutstropfen auf seinen Schuhen, die nur entstehen konnten, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat noch gestanden hatte.
Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung von David G. und wurde fündig: ein Küchenmesser, das als Tatwaffe identifiziert wurde, und eine Latexmaske mit dem Konterfei des Serienmörders „Jason“ aus dem Horrorfilm „Freitag der 13. “.
An der Maske fanden die Ermittler Blutspuren des Opfers. Für den Leiter der Mordkommission war dies ein belastendes Indiz: „Es war Blut an der Maske. Wir haben die Maske sichergestellt und beim Landeskriminalamt untersuchen lassen.
Dabei wurde festgestellt, dass sich Blut des Opfers an dieser Maske befand“, erklärte er später.
David G. hatte sich die Maske wenige Tage vor der Tat im Internet bestellt. Am Tattag selbst, so die Anklage, habe er sich die Maske aufgesetzt, Latexhandschuhe angezogen und das Küchenmesser gegriffen.
Gegen 21 Uhr sei er dann in die Wohnung seiner Vermieterin eingedrungen und habe sie mit 40 Messerstichen getötet. Anschließend habe er die Maske abgenommen, den Notruf gewählt und so getan, als hätte er die Frau nur zufällig gefunden.
Der Angeklagte selbst schilderte den Abend anders. Er gab an, sich an diesem Abend den Horrorfilm „Saw“ angesehen zu haben, dabei eingeschlafen und durch Schreie geweckt worden zu sein. Er sei nach unten gegangen, habe seine Vermieterin schwer verletzt vorgefunden und sofort den Notruf gewählt.
Von der Tat habe er nichts gesehen, sagte er. Seine Mutter und seine Schwester, die sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Kur befanden, bestätigten, dass er am Telefon niedergeschlagen und frustriert gewirkt habe. Sein Traum, Rettungssanitäter zu werden, sei kurz zuvor geplatzt, da man ihn für ungeeignet hielt.
Vor Gericht plädierte der Strafverteidiger Andreas Chlosta auf Freispruch. Er glaubte an die Unschuld seines Mandanten und betonte immer wieder, dass es keine Zeugen für die Tat gebe. „Es war ein ruhiger, stiller junger Mann, der dann, so die Anklage, aus dem Nichts heraus sich eine Horror-Maske übergestreift haben soll, ein großes scharfes Küchenmesser genommen, um dann eben diese Tat zu verüben.
Und ein Motiv, da zermartert man sich den Kopf darüber. Aber man findet es tatsächlich nicht“, erklärte der Anwalt rückblickend.
Die Staatsanwaltschaft hingegen zeichnete ein anderes Bild. Sie argumentierte, dass David G. die Tat im „ungehemmten Blutrausch“ begangen habe, ohne jeglichen Affekt oder äußeren Anlass.
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Es gebe keine Anzeichen für eine Geisteskrankheit, keinen Affekt, keinen Wahn. Der Gutachter konnte nur die Oberfläche des Angeklagten betrachten – ein junger Mann, der nach außen hin unauffällig wirkte, aber offenbar zu einer monströsen Tat fähig war.
Die Rechtspsychologin Lydia Novara erklärt, dass solche Taten oft aus einem Bündel von Faktoren entstehen. „Es gibt nie den einzelnen Faktor, aus dem heraus ein solches Delikt passiert. Es ist immer ein ganzes Cluster, ein ganzes Bündel von Faktoren“, sagt sie.
Die Maske könne dabei eine enthemmende Wirkung haben: „Sie schafft wahrscheinlich eine Distanz. Ich bin jetzt nicht mehr der eigentlich ganz brave, angepasste XY, sondern ich bin das Monster XY. “ Die extreme Brutalität mit 40 Messerstichen erklärt sie möglicherweise mit der Dynamik der Tat: Das Opfer habe sich gewehrt und geschrien, woraufhin der Täter immer weiter zugestochen habe, um es zum Schweigen zu bringen.
Der Fall sorgte in Jöllenbeck für tiefe Verunsicherung. Der Stadtbezirk mit rund 22. 000 Einwohnern galt als Ort, in dem jeder jeden kennt und keiner dem anderen etwas Böses zutraut.
Bezirksbürgermeister Mike Bartels beschreibt die Gemeinde als „Vorgarten Gottes“, in dem viele Familien seit Generationen verwurzelt sind. Doch nach der Tat sei dieses Paradies schwer erschüttert worden. „Es hat gelitten.
In dem Moment. Aber dann natürlich auch durchaus die Hoffnung, dass das nie wieder passiert“, sagt er. „Das Paradies ist eben nicht unverletzlich.
Wir sind auch nicht alle nur reinen Herzens. “
Auch die Bewohnerin Ulrike Krohnsbein, die damals eine Fleischerei im Ort betrieb, erinnert sich an die Angst und Fassungslosigkeit in der Gemeinde. „Ich hatte die Frau noch drei Tage vorher gesehen und man meinte, die ist ja ganz normal. Wie kann denn so was passieren?
“, fragt sie sich bis heute. Die Menschen hätten tagelang nur darüber gesprochen, sich aber immer im Kreise gedreht. Die Tat habe ein Angstgefühl ausgelöst: „Früher hat man das so weit von sich weggeschoben, das kann hier nicht sein.
Hier ist alles ruhig und wir sind hier alles ordentliche Leute. “
Das Gericht verurteilte David G. schließlich wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren – die Höchststrafe für Heranwachsende. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Vermieterin heimtückisch und aus Mordlust getötet hatte.
Der Vorsitzende Richter sprach von einem „abscheulichen Verbrechen“, das im „ungehemmten Blutrausch“ begangen worden sei. Das Gericht stehe „ohnmächtig“ vor der Tat, so der Richter. Der Angeklagte sei weder durch Affekt noch durch Alkohol zu der Tat gebracht worden, sondern „durch seinen bloßen Willen, einen Menschen zu töten“.
David G. selbst zeigte sich bis zum Schluss unbeeindruckt. Er betrat den Gerichtssaal ruhig und gelassen und verbarg sein Gesicht nicht vor den Kameras – ein ungewöhnliches Verhalten in einem Mordprozess.
Sein Anwalt erklärte: „Mein Mandant will sagen, dass er diese Tat nicht begangen hat. Er stand der Polizei von Anfang an zur Verfügung. Er hat sich nie irgendwie entzogen.
Er hat nichts verschleiert oder verdunkelt. “ Auch nach der Urteilsverkündung blieb der Verurteilte bei seiner Aussage: Er habe die Tat nicht begangen.
Der Strafverteidiger Andreas Chlosta hat bis heute juristische Zweifel an dem Urteil. „Wenn der Angeklagte die Tat leugnet, es darüber hinaus keine Zeugen gibt und nur Spuren und Indizien, die ja nur sagen: Der Täter muss vor Ort gewesen sein“, erklärt er. Die Möglichkeit, dass eine andere Person im Haus gewesen sein könnte, sei nicht endgültig geklärt worden.
Doch das Gericht sah die Indizienkette als geschlossen an: die Blutspuren an der Kleidung, die Maske mit dem Blut des Opfers, das Tatmesser in seiner Wohnung – all dies ergab für die Kammer ein eindeutiges Bild.
Die Bewohner von Jöllenbeck haben ihre eigene Antwort auf die Frage nach der Schuld. Ulrike Krohnsbein sagt: „Ich denke, es wird so gründlich recherchiert, dass da so viele Fakten sich gezeigt haben, dass er es gewesen sein muss. “ Und auf die Frage, ob sie jemals Zweifel hatte, antwortet sie entschieden: „Nein.
Unter keinen Umständen. Dass er das nicht sein könnte, glaube ich nicht. Never.
“
Der Fall des Maskenmordes von Bielefeld bleibt auch Jahre später ein Rätsel – nicht weil unklar wäre, wer die Tat begangen hat, sondern weil das Motiv im Dunkeln liegt. Ein junger Mann, der Rettungssanitäter werden wollte, der helfen wollte, wird zum brutalen Mörder einer 82-jährigen Frau. Die Maske des Serienmörders Jason, die er während der Tat trug, wurde zum Symbol für die Abgründe, die sich hinter einer scheinbar heilen Fassade auftun können.
In Jöllenbeck hat man gelernt, dass das Paradies verletzlich ist – und dass man den Menschen nur vor den Kopf schauen kann, ohne zu wissen, was darin vorgeht.


