Der Anruf erreichte die Polizei in Mainz an einem Septembermorgen im Jahr 2000: In einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz waren drei Frauen tot aufgefunden worden. Sie gehörten alle zu derselben Familie. Die Spuren am Tatort deuteten auf eine Brutalität hin, die selbst für erfahrene Ermittler schwer zu fassen war. Auf einem weitläufigen Gehöft lagen die Opfer verteilt.

Im Freien vor einer Stallung fand man Ulrike S. , die Tochter der Gutsherrin. In ihrer Wohnung in einem Seitengebäude lag ihre Schwägerin Ursula L. Und im Haupthaus, in ihrem Bett, fand man die Besitzerin des Anwesens, Karin L.
Drei Generationen einer Familie, ausgelöscht in einer Nacht. Besonders erschütternd war der kleine Sohn von Ulrike S. Der Junge war unverletzt geblieben. Er hatte die Leichen seiner Mutter und seiner Tante gefunden und war in seiner Not zu den Heizungsmonteuren gelaufen, die seit Wochen im Keller des Anwesens arbeiteten.
Die Männer hatten die toten Frauen noch nicht bemerkt und riefen die Polizei. Der pensionierte Kriminalhauptkommissar Erwin Hunz war damals Chef der Spurensicherung und einer der Ersten am Tatort. Er sah sofort, dass die Frauen nicht einfach getötet worden waren. Die Art der Verletzungen zeigte eine ungeheure Wut und die klare Absicht, den Tod sicherzustellen.
„Man hat ganz früh ein Sexualdelikt ausschließen können und auch ein Raubdelikt“, erinnert sich Hunz. Die Wertgegenstände waren noch vorhanden, die Gebäude waren nicht durchsucht. Die Frage war also nicht, was der Täter wollte, sondern warum er drei Menschen so brutal hinrichten musste. Die Mörder waren in allen drei Fällen gleich vorgegangen: mit harten Schlägen gegen den Kopf, dann mit einem Beil und schließlich mit einem Messer gegen den Hals.
Eine regelrechte Über- und Vernichtungstat, die sicherstellen sollte, dass niemand überlebt. Die Ermittler standen vor einem Rätsel. Warum tötet jemand diese drei Frauen? Und warum hat der kleine Sohn überlebt?
Die Antwort auf die zweite Frage schien der Schlüssel zu sein. Durch den Jungen als Erben würde sein Vater, Rupertus S. , der Ehemann der ermordeten Ulrike, an das Vermögen der Familie gelangen. Die Beamten richteten ihren Blick auf ihn.
Rupertus S. war ein Mann, der weit über seine Verhältnisse lebte, ein Hochstapler, der mit großen Autos und einer Rolex am Handgelenk prahlte. Er hatte Ulrike auf dem Reiterhof kennengelernt, wo er sein Pferd untergestellt hatte. Seine neue Ehefrau und ihre Mutter, die den Hof besaßen, waren ihm wohlhabend erschienen.
Doch Rupertus S. war hochverschuldet, mit fast einer Million D-Mark. Ihm drohte die Scheidung und die Verbannung vom Hof. Die Ermittler fanden heraus, dass er sich regelmäßig mit anderen Frauen in einer Wohnung in Bad Kreuznach traf und ein Verhältnis mit einer jungen Polin hatte.
Sein Lebensstil war eine einzige Lüge, gestützt auf die Vermögen seiner Partnerinnen. Er ließ seine Firmen auf seine Frauen anmelden, die dann bankrottgingen, während er nie in die Verantwortung genommen wurde. Spuren, die ihn direkt als Täter überführten, gab es nicht. Doch die Theorie der Polizei lautete: Rupertus S.
hat Auftragsmörder angeheuert. Zeugenhinweise bestätigten, dass zwei polnische Hilfsarbeiter, die auf dem Hof gearbeitet hatten, kurz nach der Tat spurlos verschwunden waren. Sie waren über einen Mittelsmann, den Bauunternehmer Arthur B. , einen Freund von Rupertus S.
, angeheuert worden. Die beiden Mörder hatten sich Wochen vor der Tat als Hilfsarbeiter auf dem Reiterhof eingeschlichen, um die Örtlichkeiten und die Abläufe der Familie kennenzulernen. Rupertus S. hatte sogar dafür gesorgt, dass sein eigener kleiner Sohn in der Mordnacht im Schlafzimmer seiner Eltern schlief, anstatt bei der Großmutter, um ihn vor dem Anblick des Mordes zu bewahren.
Der Junge sollte überleben, denn nur durch ihn als Erben würde Rupertus S. an das Vermögen kommen. Seine Schwägerin Ursula musste sterben, weil sie die Familienverhältnisse kannte und wusste, dass die Gutsherrin ihren Schwiegersohn loswerden wollte. Sie war eine Mitwisserin und musste beseitigt werden.
Die Auftragsmörder wurden über eine bar bezahlte Taxifahrt zur polnischen Grenze gefasst. In ihren Schuhen fanden sich Blutspuren, die eindeutig zu den Opfern passten. Einen Klingenschutz des Tatmessers konnten die Ermittler mit einem Fingerabdruck eines der Polen in Verbindung bringen. Rupertus S.
bestritt alles und berief sich auf sein Alibi: Er sei zur Tatzeit bereits auf der Arbeit gewesen. Doch die Polizei konnte nachweisen, dass er den Hof um 6:10 Uhr verlassen hatte, mit frischen Unfallspuren an seinem Auto und einer zu langen Fahrzeit für die kurze Strecke zur Arbeit. Er hatte Zeit gehabt, die Tat zu überwachen und seine Kleidung zu vernichten, um sich ein Alibi zu verschaffen. Im Jahr 2003 wurde Rupertus S.
wegen Anstiftung zum mehrfachen Mord zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Sein Freund und Komplize Arthur B. belastete ihn in einem Revisionsprozess schwer. Die beiden polnischen Täter wurden in Polen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Rupertus S. starb 2020 im Gefängnis. Sein Sohn, dem er die Mutter und die Großmutter genommen hatte, wuchs bei Verwandten auf. Ein anderer Fall, der die Ermittler an ihre Grenzen brachte, ereignete sich am 23.
Dezember 2002 in Ziegelhausen bei Heidelberg, einen Tag vor Heiligabend. Der beliebte 66-jährige Kinderarzt Dr. Udo F. und seine 24-jährige Mitarbeiterin Astrid R.
arbeiteten noch in der Praxis, als sie ungebetenen Besuch bekamen. Die Kinder des Ärztepaares fanden die drei erdrosselten Leichen, als ihre Eltern nicht nach Hause kamen. In dem kleinen Behandlungsraum lagen der Arzt, seine Frau und die Arzthelferin, aneinander gefesselt und mit Handschellen fixiert. Für die Rechtsmedizinerin Kirsten Marion Stein, die mitten in den Weihnachtsvorbereitungen aus der Küche gerissen wurde, war der Anblick schockierend.
„Es war mir eigentlich sofort schlagartig klar, dass hier etwas ganz Brutales passiert sein musste“, erinnert sie sich. Sie ging von einem Einzeltäter aus, da sich zwei Täter in dem engen Raum kaum hätten bewegen können. Die Obduktion ergab, dass alle drei Opfer gefesselt, wiederholt misshandelt und schließlich erdrosselt worden waren. Der Täter hatte eine altertümliche Pistole gefunden, mit der er die Opfer bedrohte.
Er wollte Bargeld, doch in der Arztpraxis gab es keins. Deshalb musste der Arzt seine Tochter anrufen, die ahnungslos ihre Mutter mit einer EC-Karte vorbeischickte. Ein tödlicher Fehler. Die Polizei stand vor einem Rätsel.
Der Täter hatte keinerlei Bezug zur Familie oder zur Praxis. Es gab keine Zeugen, keine Verbindung. Eine heiße Spur führte zu einem Geschäft, das kurz vor Weihnachten Handschellen verkauft hatte. Die Käufer wurden festgenommen, doch die Handschellen hingen noch an den Betten ihrer Freundinnen.
Die Spur platzte wie eine Seifenblase. Dann schickte der Täter selbst einen handgeschriebenen Brief an die Polizei, in dem er behauptete, zu zweit gewesen zu sein und das Land verlassen zu wollen. Doch auf dem Papier des Briefes fand sich derselbe Fingerabdruck wie auf einem Bilderbuch in der Kinderarztpraxis. Eine eindeutige Täterspur.
Entscheidend waren schließlich Filterzigarillos der Markte „Bran“, die im Hausflur der Praxis gefunden wurden. Diese Billigmarke wurde nur an drei Orten in Mannheim verkauft. Eine Verkäuferin erinnerte sich an einen seltsamen Stammkunden, der immer am Monatsende kam, wenn er frisches Geld hatte, und sich zwei oder drei Stangen dieser Zigarillos kaufte. Die Beamten trafen den Mann in seiner Wohnung an.
Er saß vor einem gefüllten Aschenbecher, hatte abgemagert und schien nur noch auf seine Abholung zu warten. Karl-Heinz B. , eine gescheiterte Existenz, stark übergewichtig, Raucher, Trinker. Sein Motiv war unfassbar: Er hatte Geld für Weihnachtsgeschenke für seine Kinder gebraucht.
Sein ursprünglicher Plan war, die Angestellten der Postbankfiliale zu überfallen, die sich im selben Haus wie die Arztpraxis befand. Doch die Bank schloss an diesem Tag früher. Er rauchte im Treppenhaus seine Zigarillos und passte seinen Plan spontan an. Als der Arzt die Praxis verließ, zwang er ihn mit vorgehaltener Pistole zurück.
Die Ehefrau kam ahnungslos hinzu und wurde ebenfalls Opfer. Der Täter schlug im Prozess vor Gericht keinen Ton an. Er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Vor einigen Jahren starb er in der Haftanstalt.
Ein weiterer Fall, der die Ermittler über Jahre beschäftigte, begann am 15. September 2015 in Nienburg bei Hannover. Die 23-jährige Judith T. war seit drei Tagen verschwunden.
Ihre Mutter hatte sie als vermisst gemeldet, weil es völlig untypisch für die zuverlässige und zielstrebige Schülerin war, nicht zu antworten und nicht zum Unterricht zu erscheinen. Die Handyortung ergab, dass Judith ihr Telefon zuletzt am 12. September benutzt hatte, dem Tag ihres Verschwindens. Die Nachbarin erinnerte sich, Judith in Begleitung einer jüngeren männlichen Person mit kurzen Haaren und einem kräftigen Nacken gesehen zu haben.
Die Polizei suchte nach Judith, ihrem roten Fiat und dem Unbekannten. Ihr Auto wurde schließlich auf dem Marktplatz in Loccum gefunden, ordentlich geparkt und verschlossen. In der Nähe lag der Klosterwald, ein beliebtes Wanderziel, das Judith angezogen haben könnte. Während die Polizei eine großflächige Suche plante, erreichte sie ein schockierender Anruf: Judiths Vater hatte die Leiche seiner Tochter tief im Wald gefunden.
Die 23-Jährige lag unter mehreren Schichten Ästen, unbekleidet bis auf eine Socke. Die Obduktion ergab, dass sie durch Ersticken gestorben war, doch der Zustand der Leiche ließ keine weiteren Rückschlüsse zu. Der Todeszeitpunkt wurde auf den Tag ihres Verschwindens datiert, den 12. September 2015.
Die Ermittler um Kriminalhauptkommissar Christoph Burghard konzentrierten sich auf Judiths Lebensumfeld. Dabei stießen sie auf eine Besonderheit: Ihre Wohnung lag in unmittelbarer Nähe zu einem Maßregelvollzugszentrum, in dem verurteilte Straftäter untergebracht waren. Doch die Überprüfung der Freigängerliste ergab keine Auffälligkeiten. Ein Name tauchte immer wieder in den Aussagen von Judiths Freunden auf: ein „Chris aus Köln“, ihr Verlobter, mit dem sie eine Fernbeziehung über soziale Medien führte.
Doch keiner hatte diesen Chris je persönlich getroffen. Die Accounts erwiesen sich als Fälschung, die Daten als nicht existent. Eine Woche nach dem Auffinden von Judiths Leiche meldete sich ein Anrufer bei der Dienststelle, der behauptete, Chris aus Köln zu sein, der Exfreund. Er gab einen Nachnamen an und war zwei Tage lang erreichbar.
Die Spur schien heiß zu sein, eine mögliche Beziehungstat. Doch die Ermittler wurden eines Besseren belehrt: Die Telefonnummer gehörte einer Frau, deren Tochter Nadin sich als „Chris aus Köln“ ausgegeben hatte. Nadin, 36 Jahre alt, hatte eine Fake-Persönlichkeit erschaffen, um eine Beziehung mit Judith zu führen, die nie real war. Sie hatte ein wasserdichtes Alibi.
Das Team stand wieder bei null. Im März 2016, nach monatelanger Arbeit, überprüften die Ermittler alle Spuren erneut. Dabei fiel ihnen ein Kaugummipapier auf, das in der Nähe des Leichenfundorts gefunden worden war und offensichtlich nie untersucht worden war. Das Papier wurde umgehend zur Untersuchung geschickt.
Die DNA darauf stimmte mit der eines registrierten Sexualstraftäters überein: Jörg Edgar N. , ein Mann, der zur Tatzeit und auch noch später in der forensischen Klinik hinter Judiths Wohnung in Sicherungsverwahrung saß. Doch wie konnte er dann am Tatort im Wald gewesen sein? Die Klinikleitung erklärte den Unterschied zwischen Freigängern und Patienten, die lediglich Ausgang hatten.
Jörg Edgar N. hatte am Tattag Ausgang gehabt. Er wurde festgenommen, schwieg zu den Vorwürfen. Der Indizienprozess war langwierig und von Fehlern geprägt.
Das erste Urteil wegen Totschlags wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, es folgte ein Freispruch, der ebenfalls aufgehoben wurde. Erst im Jahr 2022 wurde Jörg Edgar N. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein Extrem gefährlicher Straftäter konnte endlich aus dem Verkehr gezogen werden.
Am 8. September 1994 verschwand der 13-jährige Mike G. aus Unterwellenborn in Thüringen. Er war abends noch bei einem Freund gewesen und auf dem Heimweg mit seinem Fahrrad.
Doch zu Hause kam er nie an. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot, Hunden, einem Hubschrauber, durchkämmte Felder und Wälder – doch Mike blieb verschwunden. Zwei Jahre später, im August 1996, machten Kinder beim Schwimmen in einem Teich eine kuriose Entdeckung: Sie sprangen auf einen festen Gegenstand, ein Fahrrad. Es war Mikes Rad, mit dem unverkennbaren Fehlen eines Pedals.
Das Rad lag so im Teich, als wäre es von einer Person hineingeworfen worden. Einen Monat später fand ein Arbeiter in einer Feldscheune in Oberwellenborn menschliche Knochen, ein komplettes Skelett eines Kindes. Es war Mike. Er war mit massiver Gewalt gegen den Kopf erschlagen worden, kurz nach seinem Verschwinden.
Die Polizei stand vor einem Rätsel. Weder in der Scheune noch an der Leiche gab es Spuren, die zu einem Verdächtigen führten. Drei Jahre blieb der Fall ungeklärt. 1998 kam Michael Menzel als neuer Kripoleiter nach Saalfeld.
Er bewertete alle Cold Cases neu und gründete für den Fall Mike eine Sonderkommission. Die Frage war: Was hatten die Ermittler übersehen? Nach der zweiten Abpumpung des Teiches, bei der der gesamte Schlamm gesiebt wurde, fanden die Kriminaltechniker einen Pullover in Größe 52 mit Norwegermuster. Er wies Tierblut, Tierhaare und Brandflecken auf.
Könnte er dem Mörder gehören? Ein Mann aus dem persönlichen Umfeld der Familie, Reinhard K. , schien perfekt zu passen. Er trug Größe 52, arbeitete in der Landwirtschaft, hatte Zugang zu der Feldscheune gehabt und bekannte erinnerten sich an einen solchen Pulli bei ihm.
Eine Wirtin meldete sich und berichtete, dass Reinhard K. sich nach dem Verschwinden von Mike in ihrer Kneipe betrunken hatte, während alle anderen suchten. Unter Alkoholeinfluss galt er als gewalttätig. Die Ermittlungen im Polizeiarchiv förderten zutage, dass Reinhard K.
in den 70er Jahren wegen versuchten Mordes an einer älteren Dame verurteilt worden war. Er hatte sie ausrauben und erschlagen wollen – eine ähnliche Vorgehensweise. Reinhard K. wurde observiert und schließlich vernommen.
Zunächst gab er an, Mike sei unvermittelt mit seinem Fahrrad gegen ihn gerempelt und gestürzt, woraufhin er leblos liegen geblieben sei. Die Verletzungen des Kindes sprachen jedoch eindeutig gegen einen Unfall. Die Indizien reichten für einen Haftbefehl. In den späten Abendstunden erreichte die Polizei dann eine überraschende Nachricht: Der Ermittlungsrichter teilte mit, dass Reinhard K.
ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte. Er hatte die Begegnung mit Mike auf dem Feldweg geschildert: Es kam zum Zusammenstoß, und Reinhard K. , wütend, schlug dem Jungen mehrmals mit einer vollen Schnapsflasche auf den Kopf. Er schleppte das Kind in die Feldscheune.
Als er bemerkte, dass Mike noch lebte, nahm er ein Werkzeug aus der Scheune und schlug erneut zu, bis der Junge tot war. Er vergrub die Leiche und entsorgte das Fahrrad im Teich. Sein Motiv war schlichte Angst: Er hatte befürchtet, dass der Junge von dem Schlag mit der Schnapsflasche erzählen würde und er dadurch Schwierigkeiten bekommen würde. Um nicht entdeckt zu werden, entschloss er sich zum Mord.
Kurios war am Ende, dass der Pullover aus dem See gar nicht Reinhard K. gehörte. Er stritt ab, dass es sein Pullover sei. Die Spur war eine falsche, führte aber dennoch zum richtigen Täter.
Im Mai 2000 wurde Reinhard K. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt, wegen verminderter Schuldfähigkeit durch erheblichen Alkoholgenuss. Ein weiterer Fall, der über Jahre für Unruhe in einer kleinen Gemeinde sorgte, begann im August 1985 in Untergriesbach bei Passau. Ein junger Mann rief die Polizei, weil er seine Schwester leblos in ihrem Schlafzimmer gefunden hatte.
Die 31-jährige Roswitha K. lag nackt auf ihrem Doppelbett, die Schlafzimmertür war von innen verschlossen, der Schlüssel steckte innen. Ein Flügel des zweiflügeligen Fensters stand offen. Der Täter musste über das Fenster eingestiegen sein, das zum Hochparterre lag.
Die Obduktion ergab: Roswitha war erwürgt worden, mit erheblicher Gewalt. Sie war zudem sexuell missbraucht worden. Unter einem Fingernagel fand sich ein Holzsplitter, auf der Bettumrandung ein fremder Fingerabdruck. In der Nähe des Tatorts wurde eine abgeschnittene Holzleiter von einer nahen Baustelle gefunden, die der Täter zum Einsteigen benutzt hatte.
Ein Damenslip lag auf einer Wiese. Die Kripo war sich sicher: Der Täter musste aus der kleinen Ortschaft stammen. Ein Fremder hätte nicht gewusst, wo die Leiter lag und welche Fenster zu Roswithas Schlafzimmer gehörten. Die gesamte männliche Bevölkerung geriet unter Verdacht.
Gegenseitige Schuldzuweisungen und Misstrauen vergifteten das Dorfklima. Die Polizei bat 2000 Männer zwischen 16 und 60 zur freiwilligen Abgabe ihrer Fingerabdrücke, doch nur gut 800 kamen. Die Aktion musste abgebrochen werden. 18 Jahre lang blieb der Fall ungeklärt.
Dann übernahm Kriminalhauptkommissar Uli Moser den Cold Case. Er wertete die Akten neu aus und stellte die Tatrekonstruktion der damaligen Ermittler infrage. Der Urinfleck auf der Bettdecke unter dem Fenster bewies, dass Roswitha nicht im Bett, sondern vor dem Fenster gestorben war. Der Holzsplitter unter ihrem Fingernagel deutete auf den Kontakt mit dem verwitterten Fensterbrett hin.
Sie war vor dem Fenster erwürgt worden. Technischer Fortschritt ermöglichte es, auf dem Herrenhemd, das unter Roswithas Bett gefunden wurde, eine DNA-Spur zu sichern. Ein Abgleich in den Datenbanken blieb negativ. Moser erweiterte den Verdächtigenkreis und veranlasste Speichelproben.
Er kam auf eine Gruppe von drei Männern, die in der Tatnacht in einer Gaststätte am Marktplatz gewesen waren. Einer von ihnen war der 47-jährige Erwin M. , der nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt wohnte und auf seinem Heimweg an Roswithas Haus vorbeikam. Seine DNA stimmte mit der am Tatort überein.
Erwin M. gab zu, nachts bei Roswitha eingestiegen zu sein, bestritt aber den Mord. Zuerst behauptete er, beim Einsteigen gestolpert und mit dem Arm auf ihren Hals gefallen zu sein. Als diese Aussage widerlegt wurde, behauptete er, beim Liebesspiel aus dem Bett gestürzt zu sein.
Mosers akribische Tatrekonstruktion entlarvte all diese Aussagen als Lügen. Im Jahr 2004 wurde Erwin M. zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er gestand den Mord aus sexuellen Gründen.
Merkwürdigerweise war sein Fingerabdruck bereits 1985 mit dem am Tatort abgeglichen worden, doch die Übereinstimmung war damals nicht erkannt worden. Der Fall Roswitha K. konnte endlich geschlossen werden, und die Bewohner von Untergriesbach atmeten auf.


