Am 12. Oktober 2001 verschwand mein Vater spurlos – nach einem Abend im Vereinslokal, acht Weißbier und dem Satz: „Ich fahr in die Donau.“ Niemand glaubte uns. Stattdessen standen meine Mutter,…

Am 12. Oktober 2001 verschwand mein Vater spurlos – nach einem Abend im Vereinslokal, acht Weißbier und dem Satz: „Ich fahr in die Donau.“ Niemand glaubte uns. Stattdessen standen meine Mutter,...

Am 13. Mai 2005 verurteilt das Schwurgericht Ingolstadt Hermine R. und Matthias E. wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft.

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Die beiden Töchter Andrea und Manuela R. erhalten Jugendstrafen von dreieinhalb bzw. zweieinhalb Jahren. Sie alle haben gestanden, den Ehemann und Vater Rudolf R.

brutal ermordet, seine Leiche zerstückelt und an die Hunde verfüttert zu haben. Doch alle vier haben ihre Geständnisse später widerrufen. Beweise gibt es keine. Das Gericht stützt sich allein auf die Aussagen von Polizeibeamten, denen gegenüber die Beschuldigten die Tat zunächst gestanden haben.

Am 13. Oktober 2001 verschwindet der Landwirt Rudolf R. Er verbringt den Abend in der Gaststätte des Sportvereins, trinkt acht halbe Liter Weißbier, lässt sie anschreiben und fährt alkoholisiert mit seinem Mercedes los. Am Montag darauf zeigt seine Frau Hermine R.

ihn als vermisst. Vier Wochen später beantragt sie, ihn für tot erklären zu lassen. Die Polizei sucht wochenlang, findet aber weder Rudolf R. noch sein Auto.

Der Verdacht fällt schnell auf die Ehefrau. Die Beamten deuten jedes Verhalten von Hermine R. als verdächtig: Sie habe zwar die Zeche ihres Mannes bezahlt, sich aber nicht nach ihm erkundigt. Sie habe zu früh versucht, ihn für tot erklären zu lassen.

Dass die Familie in großer Geldnot steckt und auf die wochenlange Abwesenheit des Vaters reagieren musste, wird ignoriert. Rudolf R. ist hochverschuldet. Eines seiner letzten Grundstücke soll zwangsversteigert werden.

Er ist schwer krank, alkoholabhängig und leidet an Diabetes, wegen der ihm bereits eine große Zehe amputiert werden musste. Weitere Amputationen stehen bevor. Wegen offener Wunden am Bein geht er nicht mehr zum Arzt. Mehrfach deutet er in seiner Stammkneipe an, dass er nicht mehr leben will.

Er sagt Sätze wie: „Ich fahr in die Donau. “

Anderthalb Jahre später übernimmt die Kriminalpolizei Ingolstadt die Ermittlungen. Die Nachbarschaft hat einen schlechten Ruf von der Familie R. Man sagt, sie streiten oft und lautstark, Rudolf gelte als Tyrann.

Es gibt Gerüchte, die Familie könnte ihn ermordet haben. Diese Gerüchte bestärken die Polizei in ihrer Annahme. Sie ermittelt knapp ein Jahr lang, ohne dass die Familie davon erfährt. Die Beamten hören, dass Rudolf R.

sich oft mit Matthias E. , dem Verlobten seiner älteren Tochter Andrea, gestritten und ihm gedroht habe, ihn aus dem Haus zu werfen. Sie entwickeln die Theorie, Rudolf sei nach seinem Kneipenbesuch nach Hause gefahren und dort von seiner Frau, den beiden Töchtern und Matthias getötet worden. Am frühen Morgen des 13.

Januar 2004, zweieinhalb Jahre nach dem Verschwinden, wird der Hof durchsucht. Hermine R. , ihre Töchter Andrea und Manuela und Matthias E. werden zur Kriminalpolizei gebracht und stundenlang getrennt voneinander vernommen.

Die Protokolle sind auffallend kurz und fassen viele Aspekte zusammen. Der genaue Verlauf der Gespräche ist nicht dokumentiert. Es ist davon auszugehen, dass der Druck während der Vernehmungen immer weiter gesteigert wurde, bis schließlich ein Geständnis abgelegt wurde. Matthias E.

gibt als Erster nach. Er sagt aus, Rudolf R. sei an jenem Tag nach Hause gekommen, Hermine habe ihn getötet. Er selbst sei nicht an der Tötung beteiligt gewesen, habe aber bei der Entsorgung der Leiche geholfen.

Die Beamten konfrontieren Hermine R. mit diesen Aussagen. Unter dem Druck gesteht auch sie, ihren angetrunkenen Mann im Streit geschubst zu haben. Er sei die Kellertreppe hinuntergefallen und dabei gestorben.

Diese Geständnisse nennt man vernehmungsorientierte Fehlgeständnisse. Sie entstehen durch eine Kombination aus individuellen und situativen Faktoren. Alle vier Verdächtigen waren jung oder wiesen eine Intelligenzminderung auf. Die Vernehmung selbst zielte von Anfang an darauf ab, ein Geständnis zu erreichen, statt Informationen zu sammeln.

Die bekannteste Methode dafür ist die Reid-Methode, die von einem US-amerikanischen Polizisten 1962 entwickelt wurde. Sie geht von der Schuld der befragten Person aus und will nur eines: ein Geständnis. Dabei wird die Person von Beginn an unter Druck gesetzt. Ihr wird gesagt, die Ermittlungen hätten ihre Schuld bereits bewiesen.

Die Schwere der Tat wird übertrieben dargestellt. Gleichzeitig zeigen die Vernehmenden Verständnis und schlagen plausible Gründe vor, warum es zu der Tat gekommen sein könnte: Bei einem Streit kann man schon mal jemanden schubsen, die Person stürzt und verletzt sich. Der Verdächtige bekommt zwei Alternativen zur Auswahl, eine wirkt milder und sozial akzeptabler: „Haben Sie dem Opfer aufgelauert oder wollten Sie ihn gar nicht töten? “ In beiden Fällen gibt die Person ihre Schuld zu.

Nur die Unschuld als dritte Möglichkeit müsste sie selbst vorbringen, doch je länger und härter die Vernehmung dauert, desto schwieriger wird das. Sobald die Person ihre angebliche Schuld zugibt, sollen die Polizisten Verständnis zeigen und den Druck herausnehmen. Dann lassen sie die Tat dokumentieren. Im Fall Rudolf R.

geben die Vernehmungsbeamten selbst viele Details des angeblichen Tathergangs vor. Aus wissenschaftlicher Sicht ist das ein schwerer Fehler: Wer unter Druck ein falsches Geständnis ablegt, übernimmt diese vorgegebenen Details und webt sie in seine Aussage ein. Später kann niemand mehr unterscheiden, ob die Person sich tatsächlich erinnert oder nur das wiederholt, was die Polizei ihr in den Mund gelegt hat. Die Reid-Methode verwendet Täuschungen und Drohungen.

Sie gilt in Deutschland heute als unzulässig, weil sie die Wahrscheinlichkeit für Fehlgeständnisse deutlich erhöht. Anfang der 2000er-Jahre galt sie jedoch als effiziente Methode. Die bayerische Polizei bot sogar Fortbildungen dazu an. Basierend auf den Geständnissen fahren die Beamten mit Matthias E.

zum angeblichen Tatort, dem Haus der Familie. Vor laufender Kamera stellt Matthias E. den angeblichen Tathergang nach. Später tun das auch die anderen Familienmitglieder.

Jede Ungereimtheit wird aufgezeigt, die Geschichte wird geglättet, bis ein scheinbar klarer Tathergang entsteht. Tatspuren findet die Polizei keine. Keine Spur des verschwundenen Autos, keine Blutspuren, keine Knochenfragmente. Die Beamten hinterfragen die widersprüchlichen Angaben der vier Familienmitglieder nicht.

Stattdessen verwenden sie die nicht passenden Aussagen, um den Befragten die „richtigen“ Aussagen vorzugeben. Am Ende sagen alle nur noch das, was zu der Hypothese der Polizei passt. Alle vier Angeklagten widerrufen ihre Geständnisse noch vor Beginn des Gerichtsverfahrens. Matthias E.

wirft der Polizei vor, er habe nur aus Angst vor Misshandlungen gestanden. Auf die Frage des Richters, ob das stimme, antwortet der beschuldigte Polizist nur: „Nein. “ Die Spurensicherung untersucht das Haus gründlichst, findet aber weiterhin keinerlei Spuren, die die Anklage stützen. Rudolf R.

bleibt verschwunden. Nicht einmal sein Tod ist zweifelsfrei erwiesen. Der Anklage bleiben nur die Aussagen der Polizisten, denen gegenüber Matthias E. und die Familie R.

die Tötung zunächst gestanden hatten. Auch vor Gericht wirkt der Bestätigungsfehler weiter. Die Art, wie die Geständnisse entstanden sind, hätte Zweifel an ihrer Glaubhaftigkeit wecken müssen. Alle Geständnisse wurden widerrufen und wiesen deutliche Widersprüche auf.

Das Gericht ignoriert das alles und relativiert die widersprechenden Informationen selektiv. Mögliche Alternativen zum Mord, etwa ein Suizid von Rudolf R. , werden im Urteil als gänzlich unwahrscheinlich abgetan. Rudolf R.

war schwer körperlich krank, alkoholabhängig, in einer ausweglosen finanziellen Situation und machte eindeutige Äußerungen über Suizidgedanken. Sein Hausarzt behauptet ohne psychologische Qualifikation, Rudolf sei nicht depressiv gewesen. Ein Nachbar sagt, Rudolf sei für einen Suizid „viel zu feige und wehleidig“ gewesen. Sein Schwager antwortet auf die Frage nach einem möglichen Suizid nur: „Ihr spinnt wohl!

Statistisch kommen Suizide deutlich häufiger vor als Tötungsdelikte. Das Gericht schließt einen Suizid jedoch allein aufgrund persönlicher Meinungen aus, die wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Vor Gericht wird die angebliche Entsorgung der Leiche minutiös rekonstruiert. Nun heißt es, Matthias E.

habe Rudolf mit einem Hammer den Kopf eingeschlagen. Die Familie habe den Körper mit Messer, Axt und Säge zerteilt, die Leichenteile den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen. Knochen und Kopf sollen auf dem Misthaufen entsorgt und später als Dünger auf einem Feld verteilt worden sein. Das Feld wird durchkämmt.

Die Polizei findet 120 Knochenteile, doch alle sind eindeutig tierischen Ursprungs. Um das Verschwinden der Leiche zu erklären, entwirft das Gericht eine neue Hypothese: Die Familie habe die Leiche an die Schweine verfüttert. Schweine seien Allesfresser, argumentiert das Gericht. Es fügt hinzu, die Schweine seien Teil der menschlichen Nahrungskette, die Familie habe möglicherweise die Schweine, die den Leichnam des Vaters gefressen hätten, selbst gegessen.

Diese grauenvolle Vorstellung habe die Familie dazu bewogen, als „harmlosere Variante“ die Knochen auf dem Feld zu verstreuen. Diese gesamte Geschichte basiert ausschließlich auf den Vorstellungen des Gerichts, ohne jede faktische Grundlage. Keine Leiche, keine forensischen Spuren, vier widerrufene Geständnisse. Trotzdem ist das Gericht überzeugt, dass Rudolf R.

von seiner Familie getötet wurde. Am 13. Mai 2005 fällt es die Urteile. Fast vier Jahre später, im Februar 2009, haben Andrea und Manuela R.

ihre Haftstrafen bereits abgesessen. Vermessungstechniker orten in der Donau ein Auto. Taucher finden den Mercedes von Rudolf R. mit seiner Leiche am Steuer.

Wie genau er starb, wird nicht ermittelt. Es gibt keine Verletzungen, die zu den Schilderungen in den Geständnissen passen würden. Seine Äußerung aus der Kneipe – „Ich fahr in die Donau“ – hat sich exakt erfüllt. Doch das Gericht nutzt diesen Fund nicht, um alle bisherigen Annahmen zu überdenken.

Es argumentiert, im Wesentlichen habe sich nichts geändert. Die Leiche sei nur anders entsorgt worden, als man gedacht habe. Die fehlenden Verletzungsspuren werden ignoriert, wie alles andere, was gegen die Schuld der Familie sprach. Hermine R.

und Matthias E. bleiben zunächst in Haft. Erst am 25. Februar 2011 werden alle Angeklagten freigesprochen, aber nur aus Mangel an Beweisen.

Auch jetzt ist das Gericht überzeugt, dass die Familie für den Tod von Rudolf R. verantwortlich ist. Es kann nur nicht sicher sagen, wer von den vieren beteiligt war. Auf eine Haftentschädigung für die inzwischen abgesessenen Strafen warten die ehemaligen Angeklagten bis heute.

Der Fall von Rudolf R. ist ein Lehrbuchbeispiel für Fehler, die in der Ermittlungsarbeit nicht gemacht werden dürfen. Heute werden in der Polizeiausbildung Vernehmungsmethoden nach neuestem wissenschaftlichen Erkenntnisstand vermittelt. Die geständnisorientierten Vernehmungstaktiken wie die Reid-Methode werden kritisch hinterfragt, und die Gefahren ihrer Anwendung werden aufgezeigt.

An ihre Stelle tritt eine wissenschaftlich fundierte Vorgehensweise.