Ich schlug die Zeitung auf und sah meinen eigenen Artikel gedruckt – eine spitze Kritik an einer True-Crime-Sendung, die mit Angst arbeitete. Doch kurz darauf verschwand ich selbst auf genau der…

Ich schlug die Zeitung auf und sah meinen eigenen Artikel gedruckt – eine spitze Kritik an einer True-Crime-Sendung, die mit Angst arbeitete. Doch kurz darauf verschwand ich selbst auf genau der...

Im August 1996 ist für Heidi Scheuer ein riesiger Moment gekommen: Ihr Artikel erscheint in der deutschen Zeitung „Taz“. Die 26-Jährige schlägt die Zeitung auf und sieht ihren eigenen Text gedruckt – eine scharfe Kritik an der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“. Sie wirft dem Format und Moderator Eduard Zimmermann vor, mit Angst zu arbeiten, Frauen zu bevormunden und Panik zu verbreiten, wo eigentlich Aufklärung nötig wäre. Besonders ärgert sie sich darüber, dass die Sendung immer wieder vom Trampen abrät.

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„Es sei schade, wenn dadurch diese schnelle, flexible, ökologische und billige Fortbewegungsweise nicht mehr genutzt werde. Passieren kann schließlich immer und überall etwas“, schreibt sie. Ein Satz, der nur wenige Monate später eine unfassbare Bedeutung bekommen wird. Heidi ist Deutsche, studiert in Konstanz Englisch und Geschichte.

Ihr Ziel ist der Journalismus, und sie ist auf einem guten Weg dorthin. Sie wohnt allerdings nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz, in Kreuzlingen, in einer WG mit zwei Mitbewohnerinnen. Gemeinsames Abendessen, morgendlicher Kaffee – ein ganz normales Studentenleben. Doch Heidi will mehr.

Kurz nach ihrem Taz-Artikel bekommt sie eine begehrte Praktikantenstelle beim Schweizer Rundfunk, dem SRF. Ein Traum für eine angehende Journalistin. Auch praktisch passt es: Ihr Freund wohnt in Zürich, und wenn die Arbeit im Studio mal länger dauert, kann sie einfach bei ihm übernachten. Am 8.

Oktober 1996 steht für Heidi ein aufregender Termin an: Ihr erster Außeneinsatz als Reporterin. Sie soll für ein kleines Segment im Museum für Gestaltung in Weil am Rhein drehen, nur etwa 30 Sekunden, aber für eine Praktikantin ist das eine große Sache. Der Sender würde die Reisekosten übernehmen, doch Heidi hat eine bessere Idee: Sie will trampen. Für sie ist das Freiheit und Abenteuer, und man lernt dabei neue Leute kennen – für eine Journalistin immer nützlich.

Am Morgen bastelt sie am Frühstückstisch ein Pappschild mit ihrem Ziel: Richtung Zürich, dann Basel. An diesem Tag fällt im Thurgau der erste Schnee. Vielleicht sind deshalb weniger Autos unterwegs. Vielleicht sind viele, die eigentlich in diese Richtung wollten, nicht losgefahren.

Aber einer ist gefahren – der Mann, der Heidi Scheuer ermorden wird. Am Vormittag verabschiedet sich Heidi von ihrer Mitbewohnerin und sagt, sie wolle am Abend zurück sein. Am Straßenrand wird sie ein Stück weit von einem Swiss-Air-Mitarbeiter mitgenommen, der nach Kloten, zum Flughafen Zürich, muss. Die Fahrt verläuft unspektakulär, man unterhält sich nett.

Irgendwann trennen sich ihre Wege. Er setzt sie an einem Rastplatz bei Winterthur ab, am Vorenberg. Von dort will Heidi weiter in Richtung Basel. Gegen 13 Uhr macht ein Lkw-Fahrer auf genau diesem Rastplatz Mittagspause.

Die blonde Tramperin fällt ihm auf. Wenn Autos vorbeikommen, hält sie ihr Schild hoch. Bei Lkw dreht sie sich weg – sie will offenbar nur in Pkw steigen. Der Fahrer liest Zeitung und denkt sich nichts weiter.

Tramper sind damals normal, er sieht sie fast jeden Tag. Als er wenig später wieder hinschaut, ist die blonde Frau weg. Sie hat wohl eine Mitfahrgelegenheit gefunden. In welches Auto sie gestiegen ist, sieht er nicht.

Heidi kommt an diesem Abend nicht zurück in die WG. Die Mitbewohnerinnen machen sich zunächst keine großen Sorgen. Vielleicht ist sie noch in der Redaktion in Zürich, vielleicht schläft sie bei ihrem Freund. 1996 ist man nicht ständig erreichbar, spontan woanders zu übernachten ist nicht ungewöhnlich.

Doch zwei Tage später, am 10. Oktober, ist die Sorge zu groß. Die Mitbewohnerinnen gehen zur Polizei und melden Heidi als vermisst. Einen Tag später macht ihr Freund dasselbe.

Die Polizei nimmt den Fall sofort ernst. Am 12. Oktober startet eine öffentliche Fahndung mit Fotos und Personenbeschreibung. Beim SRF, wo Heidi noch vor wenigen Tagen als Praktikantin saß, laufen jetzt TV-Beiträge über ihr Verschwinden.

Die Ermittler durchsuchen ihr WG-Zimmer, aber es gibt keinen Hinweis auf ein geplantes Verschwinden. Sie befragen Familie, Uni, Krankenhäuser. Sogar Straftäter, die am 8. Oktober Hafturlaub hatten, werden überprüft.

Mehr als 300 Personen werden befragt, niemand kann einen wertvollen Hinweis geben. Der Lkw-Fahrer bleibt der letzte Zeuge, der Heidi am Rastplatz gesehen hat. Der Mensch, in dessen Auto sie danach gestiegen ist, hat sich nie gemeldet. Die Ermittler gehen davon aus, dass diese Person für Heidis Verschwinden verantwortlich ist.

Doch trotz aller Bemühungen: Nach einer Weile sind alle Spuren ausermittelt. Im Januar 2000, dreieinhalb Jahre nach Heidis Verschwinden, tut die Polizei etwas, das fast wie eine bittere Ironie wirkt: Sie geht zu der Sendung, die Heidi kurz vor ihrem Verschwinden so scharf kritisiert hat – zu „Aktenzeichen XY“. Ihr Fall wird genau nach dem Muster aufbereitet, das Heidi in ihrem Artikel hinterfragt hat. Eine filmische Darstellung ihres Praktikums, eine Nachstellung ihres letzten Tages, eindringliche Worte zum Thema Trampen.

Ein Ermittler sagt im Studio, er gehe davon aus, dass Heidi einem Verbrechen zum Opfer gefallen sei – und dass sie nicht mehr lebt. Es ist der 28. Oktober 2000. Heidi ist seit über vier Jahren verschwunden.

Ein Pilzsammler läuft in einem Waldstück oberhalb von Spreitenbach, etwa 33 Kilometer vom Rastplatz entfernt, auf dem Heidi zuletzt gesehen wurde. Er sucht zwischen Bollenhof und Egelsee nach Pilzen für sein Abendessen. Stattdessen findet er einen menschlichen Schädel, nur 15 bis 20 Meter von einem Wanderweg entfernt, auf dem täglich Spaziergänger und Radfahrer unterwegs sind. Die alarmierte Polizei findet weitere Skelettteile, aber nicht alle – Tiere verschleppen Knochen, und so ist es oft kaum möglich, alle Überreste zu bergen.

Neben den Knochen gibt es Kleidungsreste, einen rechten schwarzen Turnschuh von Nike, einen Reißverschluss und einen Schlüsselbund. Die Rechtsmedizin schätzt, dass das Skelett erst seit acht bis zehn Wochen dort liegt. Deshalb verbindet niemand die Knochen sofort mit Heidi Scheuer – sie ist seit vier Jahren verschwunden, nicht seit ein paar Wochen. Es dauert noch einmal zwei Jahre, bis ein DNA-Abgleich mit Heidis Mutter die traurige Gewissheit bringt: Die Tote aus dem Wald ist Heidi.

Auch der Schlüsselbund gehört ihr. Ihr Leichnam wurde etwa eine Autostunde vor ihrem Ziel Weil am Rhein abgelegt. Damals, am Auffindort, hat die Polizei einen Fingernagel sichergestellt. Eine ungewöhnliche, potenziell wertvolle Spur.

Bei Gegenständen, die Wind und Wetter ausgesetzt waren, ist es schwierig, ein DNA-Profil zu gewinnen – bei einem Fingernagel ist das etwas anderes. Doch der Nagel wurde über die Jahre mehrfach analysiert, leider ohne Erfolg. Das Indiz hat bis heute nicht zum Täter geführt. Dass es einen Täter geben muss, daran haben die Ermittler keinen Zweifel.

Man geht von einem Einzeltäter aus – ein Mitwisser hätte sich längst verraten, glaubt die Polizei. Rätselhaft bleibt die Auffindesituation. Wenn die Rechtsmedizin richtig liegt und die sterblichen Überreste erst im Juli oder August 2000 im Wald abgelegt wurden – wo waren sie dann in den fast vier Jahren davor? Und warum hat der Täter sich entschieden, Heidis Gebeine umzubetten?

Darüber lässt sich nur spekulieren. Auffällig ist: Im Januar 2000 wurde die „Aktenzeichen XY“-Sendung zu Heidis Fall ausgestrahlt. Im Sommer desselben Jahres tauchen ihre sterblichen Überreste auf – in einem Wald, der auf ihrer damaligen Tramper-Route liegt. Hätte der Täter das Auffinden verhindern wollen, hätte er einen anderen Ort gewählt.

Er musste wissen, dass man den Leichenfund in Spreitenbach früher oder später mit Heidi in Verbindung bringen würde. Es wirkt fast, als wäre es gewollt gewesen, dass sie gefunden wird. Vielleicht hat der Täter die Sendung gesehen. Vielleicht hat ihn das schlechte Gewissen gepackt, zumindest so weit, dass er den Angehörigen die Frage ersparen wollte, ob Heidi noch leben könnte.

Es gibt ein Sprichwort, das auch eine Rechtsregel ist: Mord verjährt nie. Doch das gilt nicht überall – auch nicht in der Schweiz. Dort verjährt Mord nach 30 Jahren. Für den Fall Heidi Scheuer bedeutet das: Der Mord an ihr verjährt im Jahr 2026.

Vielleicht ist die Verjährung für den Fall auch irgendwie eine Chance. Klingt seltsam, aber ein Täter hätte dann keine juristischen Konsequenzen mehr zu fürchten. Vielleicht motiviert ihn das, irgendwann ein Geständnis abzulegen. Und sei es auf dem Sterbebett.

Die Schweizer Polizei hat versprochen, den Fall nicht ruhen zu lassen, nur weil er verjährt. Denn Heidi hat Familie, Freunde und Kollegen hinterlassen, die sich bis heute fragen, wer dafür verantwortlich ist, dass sie nur 26 Jahre alt wurde. Diese Frage wollen die Ermittler den Hinterbliebenen beantworten – auch wenn die Antwort keine juristischen Konsequenzen mehr haben wird.