Live-Stream einer Festnahme wirft Fragen zu Justizversagen auf: Der Fall Michael S. erschüttert Deutschland
Die Bilder gingen im Januar 2019 um die Welt: Ein Mann filmt seine eigene Festnahme per Facebook-Live-Video, während ein SEK-Kommando seine Wohnung in Schwerte stürmt. „Leg dich hin! Leg dich hin!

“, brüllen die Beamten, während der Mann auf dem Boden liegt und die Kamera weiterläuft. Was die Zuschauer zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen: Michael S. steht im Verdacht, fünf Tage zuvor eine 72-jährige Frau grausam ermordet zu haben.
Der Fall wirft seither eine brisante Frage auf: Wie konnte ein Mann, der 27 Jahre im Gefängnis saß und als resozialisiert galt, nur wenige Monate nach seiner vorzeitigen Entlassung erneut töten?
Die Ermittlungen zeichnen ein verstörendes Bild. Michael S. war kein unbeschriebenes Blatt, als er im Oktober 2018 aus der Justizvollzugsanstalt Schwerte entlassen wurde.
Bereits als Jugendlicher war er straffällig geworden, hatte Diebstähle und Körperverletzungen begangen. Ende der 1980er Jahre verbüßte er eine vierjährige Jugendstrafe. Doch nur sechs Tage nach seiner Entlassung eskalierte die Situation: In Aachen tötete er eine 59-jährige Rentnerin.
Er konnte zunächst entkommen, wurde aber gefasst, nachdem er etwa vier Wochen später eine 52-jährige Verkäuferin zu sexuellen Handlungen gezwungen hatte. Die Folge war eine lebenslange Haftstrafe.
In der JVA galt Michael S. über Jahre hinweg als „Vorzeige-Gefangener“. Er nahm an Kulturprojekten teil, arbeitete als Garten- und Landschaftspfleger und schien sich positiv zu entwickeln.
Ein Gutachten bescheinigte ihm schließlich, keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darzustellen. Auf dieser Grundlage entschied das Gericht, den Mann vorzeitig zu entlassen. Die tragische Ironie: Nur 150 Meter von der JVA entfernt wohnte das spätere Opfer Anne K.
Ob Michael S. die Tat bereits hinter Gittern geplant hatte, bleibt bis heute unklar.
Der renommierte Gutachter Dr. Bernd Roggenwallner, der im Fall Michael S. nicht involviert war, erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion die Grenzen solcher Prognosen: „Eine Prognose gibt niemals 100-prozentige Sicherheit.
Man sagt, ein gutes Prognosegutachten hat vielleicht eine Aussagewahrscheinlichkeit von 75 bis 80 Prozent. Das ist eine ganze Menge, eigentlich. Aber es sind nicht 100.
Das heißt, auch mit einem handwerklich gut gemachten Prognosegutachten kann es Rückfälle geben. “ Diese Einschätzung wirft ein grelles Licht auf die Schwierigkeiten der Justiz, zwischen Resozialisierung und Rückfallrisiko abzuwägen.
Peter William Meyer, ein ehemaliger Mithäftling von Michael S. , der heute als Prison Coach arbeitet, beschreibt den Täter als äußerst unauffällig: „Er war von der Aura, vom Charisma her sehr pazifistisch. Er hatte überhaupt nichts Aggressives an sich.
Alle wussten ja, dass er praktisch zum Mobiliar gehörte. Es war ja keiner so lange da wie er. Aber die meisten haben ihn auch nicht so ernst genommen.
“ Meyer, der Michael S. während Hafturlauben betreute, erinnert sich an eine beunruhigende Episode: „Der kannte meinen kleinen dreijährigen Sohn damals auf dem Arm. Der kannte die Mutter meines Sohnes.
Der kannte Teile meines Freundeskreises. Ich hab ja meinen Auftrag ernst genommen. “
Nach der Entlassung schien sich Michael S. zunächst gut zu integrieren. Er zog in eine möblierte Wohnung, arbeitete in einer Gärtnerei und wurde von einer Bewährungshelferin betreut.
Doch mit der Zeit wurde er unzuverlässiger, nahm Drogen und feierte exzessiv. Sein Anwalt Martin Duerkop beobachtete eine dramatische Veränderung: „Da gibt es diese Szene: Er hat die Kartons noch nicht ausgepackt in seiner schönen neuen Wohnung. Das erste, was der macht, ist: Stellt die Füße auf den Tisch, nimmt sich eine Schere und schneidet sich diese Buddha-Kettchen ab, die er am Fuß hat.
Wie Fußfesseln. Das ist das Erste, was der macht. Das ist das, was der die letzten 14 Jahre immer getragen hat.
Und plötzlich dreht der sich um 180 Grad. “
Am 8. Januar 2019 drang Michael S. dann in das Haus von Anne K.
ein. Die genauen Umstände der Tat bleiben bis heute teilweise im Dunkeln, da der Täter keine Angaben dazu machte. Die Ermittler gehen davon aus, dass er die Frau gegen ihren Willen entkleidete und sexuell übergriff.
Die Gewalt eskalierte auf brutale Weise: Anne K. wurde geschlagen, gewürgt und mit mehreren Messerstichen attackiert. Anschließend setzte der Täter den Körper auf einem Rattan-Sessel in Brand und bedeckte ihn mit Teppichen und Handtüchern.
Ein Ermittler beschreibt die Szene mit drastischen Worten: „Das war ja ein Overkill. Das war ja ein richtiger Overkill. “ Neun Stunden verbrachte Michael S.
mit der sterbenden Frau in dem Haus, bevor er am nächsten Morgen gegen 7:30 Uhr zur Arbeit erschien, als wäre nichts geschehen.
Besonders makaber: Um 0:20 Uhr nutzte Michael S. den Computer des Opfers und suchte im Internet nach „Porno Oma“. Die von ihm gelegten Brände waren zwischenzeitlich erloschen, doch ein Nachbar alarmierte gegen 7:00 Uhr die Feuerwehr, nachdem der Rauchmelder angeschlagen hatte.
Als die Einsatzkräfte eintrafen, lag die Leiche bereits verbrannt auf dem Boden. Das Gesicht der Frau war so stark entstellt, dass eine Identifizierung zunächst unmöglich schien.
Fünf Tage nach der Tat führte ein DNA-Treffer die Ermittler zu Michael S. Offenbar rechnete er mit seiner Festnahme – und streamte sie live auf Facebook. Die Bilder seiner Verhaftung gingen 𝓿𝒾𝓇𝒶𝓁 und sorgten für einen Shitstorm in den sozialen Medien.
Viele Menschen konnten nicht verstehen, warum ein verurteilter Mörder nach 27 Jahren Haft vorzeitig entlassen worden war. Die zentrale Frage lautete: Wie konnte ein Gutachter diesen Mann als ungefährlich einstufen?
Der ehemalige Mithäftling Meyer, der selbst vier Jahre in der JVA verbrachte, verteidigt die Entscheidung der Justiz teilweise: „Man muss sich ja klar machen, dass zwischen den Taten 27 Jahre liegen. Und wofür man sich entschieden hat, ist den Verlauf zu würdigen, und der wurde offensichtlich so gewürdigt, dass man gesagt hat: Die Persönlichkeit hat sich so verändert, dass der Betreffende nicht mehr gefährlich ist. Das war im Nachhinein natürlich falsch, aber man muss sich natürlich klar machen, dass da gut dokumentierte Entwicklungen über 27 Jahre in einer Haftanstalt, oder in mehreren Haftanstalten sind, mit mehreren Begutachtungen.
“
Doch die Kritik an den Prognosegutachten wird lauter. Der Fall zeigt, dass selbst langjährige Haftzeiten und positive Entwicklungen keine Garantie für ein gewaltfreies Leben in Freiheit bieten. Anne K.
wurde zum Opfer eines Systems, das auf Vertrauen in menschliche Veränderung setzt – und dabei manchmal scheitert. Ihre Freunde, die während des Prozesses vor dem Landgericht Hagen mit T-Shirts erschienen, die ihr Bild zeigten, brachten die allgemeine Fassungslosigkeit auf den Punkt: „Wir sind für unsere Freundin hier und natürlich auch ein Stück für uns, weil wir müssen auch irgendwie damit klarkommen. Wir haben noch ganz viele Fragezeichen, die, wir hoffen, dass die in dem Prozess geklärt werden.
“
Vor Gericht zeigte sich Michael S. nach Beobachterangaben empathielos. Obwohl er seine Festnahme einst öffentlich live streamte, versteckte er nun sein Gesicht.
Sein Anwalt Duerkop beschreibt die Stimmung: „Ich glaube, das so erkannt zu haben in dem Wissen… das war’s jetzt mit meinem Leben in Freiheit. Ich meine, er hat gesagt: Es tut mir leid.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, er hätte gesagt: Es tut mir leid. “ Doch selbst diese vagen Worte der Reue können die Wunden nicht heilen. Eine Freundin des Opfers sagt: „Aber selbst das kann man ihm nicht glauben.
Sehr schwer. “
Am 18. Dezember 2019 fällte das Landgericht Hagen schließlich sein Urteil: Michael S. wurde wegen Totschlags verurteilt, nicht wegen Mordes.
Die Richter konnten den genauen Tathergang nicht rekonstruieren, da der Angeklagte keine konkreten Angaben machte und die Spurenlage keine eindeutige Beweisführung zuließ. Diese Entscheidung stieß bei vielen Beobachtern auf Unverständnis. Die Freundin des Opfers bringt die allgemeine Ohnmacht auf den Punkt: „Wie kann man einem Ermordeten gerecht werden?
Das kann man nicht. Anne kommt einfach nicht mehr wieder. “
Der Fall Michael S. wirft grundlegende Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausgehen: Wie zuverlässig sind psychiatrische Prognosen bei Gewaltstraftätern? Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen nach einer vorzeitigen Entlassung getroffen werden?
Und wie kann die Justiz verhindern, dass Gutachten zu optimistisch ausfallen? Der Gutachter Roggenwallner gibt zu bedenken: „Er war eben in der Lage, unter diesen Haftbedingungen sich vernünftig zu verhalten, sodass er nach außen hin immer angepasst und normal wirkte. “ Ob Michael S.
die gesamte Zeit über ein perfekter Schauspieler war, bleibt die zentrale Frage – „the one million dollar question“, wie es Roggenwallner formuliert.
Die Verantwortlichen, die an der Entlassung beteiligt waren, müssen sich nun kritischen Fragen stellen. Anwalt Duerkop, der den Antrag auf vorzeitige Entlassung unterstützte, räumt ein: „Also, mir ging es wirklich, und ich nehme eigentlich nichts mit nach Hause. Aber da gings mir mal eine Woche, wenn ich das so sagen darf, auch ein bisschen länger richtig scheiße.
Richtig scheiße auf gut Deutsch gesagt. “ Ein Staatsanwalt habe ihn damals getröstet: „Was willst du eigentlich? Du bist der einzige, der seine Arbeit richtig gemacht hat.
Du hast den raus geholt. Alle anderen müssen sich Fragen stellen. “
Doch diese Rechtfertigung greift zu kurz. Der Fall zeigt, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht allein von der Arbeit einzelner Anwälte oder Gutachter abhängt, sondern von einem System, das Risiken minimieren muss. Die Frage, ob Michael S.
jemals hätte entlassen werden dürfen, wird wohl nie abschließend beantwortet werden können. Sicher ist nur: Anne K. hätte nicht sterben müssen.
Ihre Freunde, ihre Familie und die gesamte Öffentlichkeit bleiben mit einem Gefühl der Ohnmacht zurück – und mit der Erkenntnis, dass die Justiz an ihre Grenzen stößt, wenn es darum geht, menschliches Verhalten vorherzusagen.

