Führte ein TÖDLICHER IRRTUM DER ERMITTLER einen unschuldigen Hausmeister direkt hinter Gitter – und welches schockierende Detail kam erst Jahre später ans Licht?

Führte ein TÖDLICHER IRRTUM DER ERMITTLER einen unschuldigen Hausmeister direkt hinter Gitter – und welches schockierende Detail kam erst Jahre später ans Licht?

Der renommierte Rechtsmediziner Klaus Püschel und die Münchner Strafverteidigerin Regina Rick kämpfen für die Wiederaufnahme eines spektakulären Mordfalls, der die bayerische Justiz seit über einem Jahrzehnt erschüttert. Im Zentrum steht der Hausmeister Manfred Genditzki, der seit 2008 wegen Mordes an der 87-jährigen Lieselotte Kortüm eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, obwohl er nach Überzeugung seiner neuen Verteidiger unschuldig ist.

Der Fall begann am Abend des 28. Oktober 2008, als eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes die Rentnerin tot in ihrer Badewanne in Rottach-Egern am Tegernsee auffand. Die alte Dame war vollständig bekleidet, kopfüber im Wasser, der Schlüssel steckte von außen in der Wohnungstür.

Die Polizei, die erst Stunden später eintraf, maß weder die Wassertemperatur noch die Leichentemperatur, sondern ließ die Tote fast drei Stunden in der Wanne liegen. Diese schwerwiegenden Ermittlungsfehler sind für Püschel und Rick der Ausgangspunkt ihrer Revision.

Die Obduktion in der Münchner Rechtsmedizin ergab zunächst keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Die Ärzte protokollierten lediglich zwei kleine Einblutungen unter der Kopfhaut, die sie als unbedeutend einstuften. Die Leiche wurde noch am selben Tag zur Einäscherung freigegeben.

Erst drei Wochen später, nach einer erneuten Besichtigung des Badezimmers, änderte der zuständige Rechtsmediziner seine Einschätzung und sprach plötzlich von massiver Gewalteinwirkung. Dieser Sinneswandel ist für die Verteidigung ein zentraler Punkt ihrer Kritik.

Genditzki, der als Hausmeister in der Wohnanlage arbeitete und die Rentnerin regelmäßig betreute, geriet schnell in den Fokus der Ermittler. Er hatte die Dame am Tattag aus dem Krankenhaus abgeholt, ihr Kaffee gekocht und war dann gegen 15. 30 Uhr zu einem Einkauf gefahren.

Ein Kassenbon belegt den Zeitpunkt. Am Abend, nach einem Krankenhausbesuch bei seiner Mutter, wurde er von der Polizei zur Wohnung gerufen. Sein vermeintlich auffälliges Verhalten, bei dem er ungefragt den Kassenbon vorlegte und später Schmuck übergab, den er von der Verstorbenen geschenkt bekommen hatte, machte ihn verdächtig.

Die Staatsanwaltschaft konstruierte ein Mordmotiv aus Habgier: Genditzki habe sich bereichern wollen. Doch die Durchsuchungen seiner Wohnung und der seiner Familie förderten keinerlei Beweise zutage. Die Ermittler fanden lediglich zwei Pelzmäntel, die die alte Dame dem Hausmeister offenbar geschenkt hatte.

Für die Verteidigung ist dies ein weiterer Beleg für die Einseitigkeit der Ermittlungen. Die Kriminalbeamtin, die den Fall bearbeitete, habe sich von Anfang an auf Genditzki eingeschossen, ohne jemals alternative Täter in Betracht zu ziehen.

Der entscheidende Wendepunkt könnte nun in der Neubewertung der Leichenflecken liegen. Professor Püschel, der als einer der renommiertesten Rechtsmediziner Deutschlands gilt, hat die Akten eingehend studiert. Seine Analyse zeigt, dass die vollständige Umlagerbarkeit der Totenflecke ein klares Indiz dafür ist, dass Lieselotte Kortüm erst deutlich später verstarb, als Genditzki bereits die Wohnung verlassen hatte.

Der Todeszeitpunkt müsse demnach zwischen 18 und 20 Uhr gelegen haben, zu einer Zeit, als der Hausmeister mit seiner Familie im Krankenhaus war.

Die Verteidigerin Regina Rick beschreibt den Fall als klassischen David-gegen-Goliath-Kampf. Ein einfacher Hausmeister ohne juristische Kenntnisse stehe der gesamten Staatsmacht gegenüber, die sich in ihren Ermittlungen verrannt habe. Sie verweist darauf, dass bereits das Landgericht München I in erster Instanz Zweifel an der Beweislage hatte, das Urteil aber dennoch bestätigte.

Der Fall sei ein Paradebeispiel dafür, wie ein justizieller Fehler entstehen könne, wenn die Ermittler zu sehr auf eine bestimmte Spur fixiert seien.

Die Ehefrau des Verurteilten, Mariya Genditzki, die zum Zeitpunkt der Tat im dritten Monat schwanger war, leidet bis heute unter den Folgen. Sie beschreibt, wie die Familie ab Oktober 2008 abgehört wurde und wie ihr Mann am 26. Februar 2009 von der Arbeit weg verhaftet wurde.

Seitdem habe er sein Zuhause nicht mehr gesehen. Sie betont, dass ihr Mann niemals zu Gewalt neige und dass die Beziehung zu Frau Kortüm stets von gegenseitiger Wertschätzung geprägt gewesen sei.

Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die Arbeitsweise der Münchner Rechtsmedizin. Der Gutachter, der zunächst keinen Fremdverschulden sah, änderte seine Meinung erst nach einer erneuten Tatortbesichtigung, bei der er sich selbst in die Badewanne legte. Diese Vorgehensweise stößt bei Fachkollegen auf Unverständnis.

Püschel betont, dass solche nachträglichen Interpretationen ohne die ursprünglichen Messdaten methodisch fragwürdig seien. Die Tatsache, dass die Leiche bereits eingeäschert war, macht eine Nachuntersuchung unmöglich.

Die Anwältin Rick und der Rechtsmediziner Püschel haben nun einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Sie stützen sich dabei auf neue wissenschaftliche Methoden zur Todeszeitbestimmung, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ermittlungen noch nicht zur Verfügung standen. Sollte das Gericht dem Antrag stattgeben, könnte dies zu einem Freispruch für Manfred Genditzki führen.

Der Fall ist bereits jetzt ein Lehrstück für die Grenzen der Justiz und die Gefahr von Ermittlungsfehlern.

Die bayerische Justiz steht unter Druck. Der Fall Genditzki hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen nach der Qualität der Ermittlungsarbeit auf. Die zuständigen Polizeibehörden in Miesbach und die Münchner Staatsanwaltschaft haben sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Sie verweisen auf das laufende Verfahren. Für die Verteidigung ist klar: Hier wurde ein Unschuldiger verurteilt, und es ist an der Zeit, diesen Fehler zu korrigieren.

Die nächsten Monate werden entscheidend sein. Das Oberlandesgericht München muss über den Wiederaufnahmeantrag entscheiden. Sollte dieser Erfolg haben, könnte Manfred Genditzki nach über 13 Jahren Haft endlich frei kommen.

Für seine Familie und seine Unterstützer wäre dies die lang ersehnte Gerechtigkeit. Der Fall zeigt, wie wichtig unabhängige Gutachten und eine kritische Überprüfung von Ermittlungsergebnissen sind, um justizielle Fehlentscheidungen zu verhindern.