Ein Anruf an einem Montagmorgen läutete die Ermittlungen zu einem der grausamsten Fälle ein, mit denen Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters je zu tun hatte. In einer kleinen Wohnung in Salzgitter lag ein Mann blutüberströmt in seinem Wohnzimmer. Sein Vater hatte ihn gefunden, nachdem er sich tagelang nicht gemeldet hatte. Der Anblick, so Wolters, glich einem Schlachtfeld.

Der Verwesungsprozess hatte bereits eingesetzt, und trotzdem war die Gewalt, die hier ausgeübt worden war, unübersehbar. Der 41-jährige Markus R. war mit einem Katana, einem Samuraischwert, attackiert worden, das eigentlich nur zur Dekoration in seiner Wohnung gehangen hatte. Die Wohnung selbst war ein einziges Chaos, ein Messihaushalt, wie es so schön heißt.
Überall lagen Müll, Bierflaschen und Gerümpel. Für die Ermittler war schnell klar, dass dies kein Raubmord war. Wer so zuschlug, wollte gezielt töten. Im Badezimmer entdeckten die Kriminaltechniker Blutspuren am Waschbecken.
Angesichts der Schwere der Verletzungen konnte das Opfer unmöglich selbst dorthin gegangen sein. Das Blut musste vom Täter stammen. Auch an der Klinge des Schwertes fanden sich Blutspuren, die, wie sich später herausstellte, nicht nur vom Opfer waren. Der Vater des Opfers berichtete, dass sein Sohn sich am Tag zuvor noch mit seinem Cousin Kenneth A.
zum Angeln verabredet hatte. Ein Treffen, das nie stattfand. Als die Mordkommission den 42-jährigen Familienvater befragen wollte, war er nicht zu Hause. Seine Frau erzählte, er sei nach Österreich zum Arbeiten gefahren.
Er habe angerufen aus Frankfurt, wegen einer Zugverspätung, und dann habe sie nichts mehr von ihm gehört. Ein wichtiger Hinweis kam von seiner Schwester. Ihr Bruder sei am Tag nach der Tat mit einer auffälligen Handverletzung zu ihr gekommen. Eine tiefe Schnittwunde, die genäht werden musste.
Er habe behauptet, sich bei der Arbeit verletzt zu haben. Für die Ermittler fügte sich nun ein Bild zusammen: Kenneth A. hatte seinen Cousin zuletzt lebend gesehen und trug eine Wunde, die von einem Schwerthieb stammen konnte. Die Auswertung der Telefondaten bestätigte den Verdacht.
Es gab Anrufe vom Frankfurter Flughafen. Einer davon kam aus dem Transitbereich, den man nur mit einer Bordkarte betreten kann. Kenneth A. hatte einen Flug nach Manila auf den Philippinen gebucht und angetreten.
Er war geflohen – zu seiner zweiten Familie, wie die Ermittler herausfanden. Der Mann hatte ein Doppelleben geführt, mit einer Geliebten auf den Philippinen und erheblichen Schulden von 60. 000 Euro. Ein mögliches Motiv zeichnete sich ab.
Kenneth A. hatte versucht, in der Familie Geld aufzutreiben, war aber überall abgewiesen worden. Als er seinen Cousin besuchte, muss er gehofft haben, dort fündig zu werden. Die Ermittler vermuteten, dass er ein gutes Verhältnis zu Markus aufbauen wollte, um über ihn an das Geld seines Onkels zu kommen.
Doch die Situation eskalierte. Ein Auslieferungsabkommen mit den Philippinen gab es nicht. So lebte der mutmaßliche Mörder jahrelang unbehelligt in Südostasien, während die Staatsanwaltschaft Braunschweig nur zusehen konnte. Immer wieder versuchte der Verbindungsbeamte des BKA, Druck auf die Behörden vor Ort auszuüben.
Neun Jahre lang geschah nichts. Dann, aus dem Nichts, die Nachricht: Kenneth A. war aufgrund des deutschen Haftbefehls festgenommen worden. Zwei Beamte wurden nach Manila geschickt, um den mutmaßlichen Täter nach Deutschland zu holen.
Vor Gericht schwieg er zunächst, doch die DNA-Beweise waren eindeutig. Seine Blutspuren am Waschbecken und an der Klinge des Schwertes überführten ihn. Schließlich gestand er die Tat. Er sei mit ein paar Flaschen Bier zu seinem Cousin gefahren, erzählte er.
Nach ein paar Bier sei es zum Streit gekommen. Markus habe seine Familie beleidigt. Dann habe Markus ein Samuraischwert aus dem Schlafzimmer geholt und gesagt: „Das ist für ungebetene Gäste. “ Kenneth griff zur leeren Bierflasche und schlug seinem Cousin auf den Kopf, so heftig, dass die Flasche zerbrach.
Dann ergriff er das Schwert, schnitt sich dabei selbst an der Klinge und schlug wie von Sinnen auf Markus ein. Die genaue Ursache des Streits – ob es um Geld ging – konnte das Gericht nicht feststellen. Ein Mordmerkmal wie Habgier war nicht nachweisbar. So wurde Kenneth A.
im Jahr 2023 wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Neun Jahre nach der Tat. Das Motiv blieb bis zuletzt ungeklärt. Ein anderer Fall, der die Ermittler an ihre Grenzen brachte, begann ebenfalls mit einem Schreckensszenario.
In Düsseldorf wurden die Leichen eines erfolgreichen Unternehmerpaares gefunden. Wolfgang B. und seine Frau Berbel lagen im Flur ihres Einfamilienhauses, brutal mit Messerstichen ermordet. Die Haushaltshilfe hatte sie entdeckt.
Der damalige Mordermittler Gido Adler erinnert sich an das blutige Bild. Die Tür zur Wohnung des Mannes war stark blutverschmiert. An diesem Türrahmen fanden die Kriminaltechniker einen Fingerabdruck, der in das Blut gedrückt worden war. Das Blut musste also zuerst da gewesen sein, der Finger danach.
Derjenige, dem der Abdruck gehörte, hatte in dem Moment am Tatort gestanden, als das Opfer bereits heftig blutete. Zunächst verdächtigten die Ermittler einen Raubmord, doch wertvolle Gegenstände waren nicht angerührt worden, Einbruchsspuren gab es keine. Die Täter mussten ins Haus gelassen worden sein. Die 22-jährige Tochter Daniela K.
und ihr Lebensgefährte, die am Sonntagnachmittag zu Besuch gewesen waren, wirkten glaubwürdig. Sie hätten einen harmonischen Nachmittag verbracht und seien am späten Abend wieder nach Wuppertal gefahren. Dann die Überraschung: Der Fingerabdruck am Tatort stammte von Daniela K. selbst.
Konfrontiert mit diesem Beweis, gestand sie die Tat gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten. Das Motiv war erschütternd. Daniela K. hatte befürchtet, aus dem Testament ihrer sehr vermögenden Eltern gestrichen zu werden.
Außerdem behauptete sie, von ihrem Stiefvater sexuell belästigt worden zu sein. Sie habe sich von ihrer Mutter nicht akzeptiert gefühlt und die beiden als „Ballast in ihrem Leben“ betrachtet. Der Plan war grausam und bizarr. Die beiden kauften an einer Tankstelle Wodka, versetzten ihn mit Schlafmitteln und garnierten ihn mit Sahne.
Der Stiefvater trank davon, schlief ein, wachte aber wieder auf. Die Situation musste improvisiert werden. Während die Tochter ihre Mutter in der oberen Etage aufsuchte, zog der Lebensgefährte ein Messer aus seinem Rucksack. Als der benommene Unternehmer aufstand, stach er zu.
Es kam zum Kampf, die Tochter kam dazu und stach schließlich ebenfalls auf ihre Mutter ein. Nachdem sie sicher waren, dass beide tot waren, versuchten sie, einen Überfall vorzutäuschen. Sie öffneten Schubladen und verteilten den Inhalt im Raum. Die Tatwaffe und die Kleidung entsorgten sie im Rhein, in einer beschwerten Tasche, die später von Tauchern geborgen wurde.
Beide wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei der Tochter stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Aus dem Testament gestrichen worden war sie übrigens nie – das Erbe von schätzungsweise sieben Millionen Euro wird sie nun nie erhalten. In der Nacht zum 1.
Juni 1989 brannte in Braunschweig ein Haus. Passanten hatten das Feuer bemerkt und die Feuerwehr gerufen. Bei den Nachlöscharbeiten entdeckten die Beamten in einer Truhe einen menschlichen Körper, auf der noch ein Stuhl abgestellt war. Zunächst dachten sie an eine Puppe.
Der Hauseigentümer, der exzentrische Rechtsanwalt Johann von der Haar, überlebte zunächst mit schwersten Brandverletzungen. Er musste sich mehreren Amputationen unterziehen, bevor die Ermittler ihn befragen konnten. Er schilderte drei Täter, darunter eine Frau. Wenige Monate später starb er an den Folgen seiner Verletzungen.
Die Polizei suchte nach dem Trio. Ein entscheidender Hinweis kam aus den eigenen Reihen: Ein Streifenwagen hatte in der Tatnacht ein weißes Mercedes-Kennzeichen aus Hannover überprüft. Der Halter, Stefan K. , war ein bekannter Gewalttäter, frisch aus der Haft entlassen.
Über Fingerabdrücke wurden auch seine Freundin Margarete S. und Nikolai M. identifiziert. Stefan K.
war zunächst nicht auffindbar. Als Margarete S. festgenommen wurde, hielt er sich im Nebenzimmer auf. Er rannte mit einer Schusswaffe durch das Treppenhaus, verpasste die Beamten aber knapp.
Eine gefährliche Situation, die glimpflich endete. Drei Wochen nach dem Verbrechen in Braunschweig schlug Stefan K. erneut zu. In Appeldorn in den Niederlanden zwang er einen Oberst mit vorgehaltener Pistole zu einer Tankstelle und forderte eine Million Gulden und Heroin.
Bei einem gescheiterten Polizeizugriff auf der Autobahn wurde der Geiselnehmer erschossen – der niederländische Oberst, der sich unglücklich in die Schussbahn warf. Stefan K. wurde in den Niederlanden zu 15 Jahren Haft verurteilt. Später wurde er nach Deutschland ausgeliefert und wegen Mordes an Johann von der Haar zu lebenslanger Haft verurteilt.
Seine Freundin erhielt viereinhalb Jahre, sein Komplize neun Jahre. Doch die Geschichte endete nicht dort. Stefan K. entkam aus einer psychiatrischen Einrichtung in Groningen durch das Röhrensystem der Klimaanlage – ein Sicherheitsleck, das später sogar Thema im niederländischen Parlament war.
Braunschweiger Juristen, die am Verfahren beteiligt waren, erhielten Personenschutz. Zehn Tage später wurde Stefan K. in Antwerpen festgenommen.
Ein Jahr darauf tötete er sich in seiner Zelle.


