Am 9. Mai 2006 fällt am Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil, das Deutschland erschüttert. Der Computertechniker Armin Meiwes, in den Medien als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt, wird wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Nacht vom 9.

auf den 10. März 2001 hat er den Diplomingenieur Bernd B. getötet, dessen Leiche zerteilt und Teile davon eingefroren, um sie später zu essen. Vor Gericht plädiert Meiwes auf Tötung auf Verlangen.
Sein Opfer habe den Wunsch gehabt, von ihm getötet und geschlachtet zu werden. Doch die Richter entscheiden anders: Es war Mord. Zwei Männer mit extremen Fantasien begegnen sich im Internet. Der eine hat einen stark ausgeprägten Fetisch für Menschenfleisch und will diesen in der Realität ausleben.
Der andere hat eine sehr klare Vorstellung davon, dass er getötet werden möchte. Was brachte diese beiden Männer dazu, ihre gefährlichen Fantasien in die Tat umzusetzen? Um diesen unbegreiflichen Fall zu verstehen, muss man in die Vergangenheit von Opfer und Täter eintauchen. Das Ziel ist, die Tat zu erklären, nicht zu entschuldigen.
Die Biografien beider Männer weisen Parallelen auf. Beide verlieren als Kinder eine wichtige Bezugsperson und sind ihr Leben lang nicht in der Lage, diesen Verlust angemessen zu verarbeiten. Beide werden von einer erwachsenen Bezugsperson aufgezogen, die nicht in der Lage ist, dem Kind Empathie, emotionale Stabilität und Selbstvertrauen zu vermitteln. Aus diesen emotionalen Schwierigkeiten entwickeln beide eine ähnliche Kompensationsstrategie: eine lebhafte Fantasiewelt, die im Laufe ihres Lebens immer mehr Raum einnimmt.
Armin Meiwes wird 1961 in Essen geboren. Er wächst in einem Gutshaus auf, zusammen mit zwei älteren Halbbrüdern. Er sagt, er habe als Kind alles gehabt, sogar ein Pferd. Doch dann zerbricht seine heile Welt.
Zuerst ziehen die Halbbrüder aus. Dann verlässt der Vater plötzlich die Familie. Der junge Armin läuft dem Auto seines Vaters noch hinterher. Vergeblich.
Der achtjährige Armin bleibt mit seiner fast fünfzigjährigen Mutter allein zurück. Sie zieht ihn in rauem Befehlston zu Haus- und Gartenarbeit heran und schickt ihn zu Bekannten, damit er dort im Haushalt hilft. Meiwes flüchtet sich in eine Fantasiewelt, in der er einen jüngeren Bruder hat, der immer für ihn da ist und mit dem er über alles reden kann. Diese Strategie, sich eine Person vorzustellen, die seine Grundbedürfnisse befriedigt, ist nicht ungewöhnlich.
Viele Kinder entwickeln in Phasen des Mangels Fantasiefreundschaften. Für die meisten ist das nur eine Phase. Bei Meiwes wird es zur Lebensgrundlage. In seine frühe Kindheit fällt auch ein Schlüsselerlebnis, das seine spätere Tat maßgeblich beeinflusst.
Als Kind auf dem Dorf gehören Nutztiere und deren Schlachtungen zum Alltag. Der Anblick des Ausweidens und die Zubereitung des Fleisches faszinieren ihn. Für ihn scheint es, dass ein Schwein, das zur Dorfgemeinschaft gehört, zu Fleisch verarbeitet und gegessen wird und dadurch, wie er es sieht, Teil der Gemeinschaft bleibt. Das ist der Ausgangspunkt seiner Vorstellung, dass ein Lebewesen durch das Verzehrtwerden für immer mit der eigenen Person verschmelzen könne.
Diese Vorstellung bedient mehrere Grundbedürfnisse, die in seinem Leben unbefriedigt bleiben. Er hat einen riesigen Drang nach Nähe. Die Vorstellung, dass diese Nähe durch das Verspeisen hergestellt werden könnte, fasziniert ihn. Gleichzeitig bedeutet die Vorstellung, dass das Gegenüber die eigene Person nie wieder verlassen kann.
Die Person wird zum Objekt, das keine eigenen Rechte und Bedürfnisse mehr hat. Mit Beginn der Pubertät erhalten diese Fantasien eine sexuelle Komponente. Meiwes nutzt die Vorstellung von Schlachtungen und, wie er es beschreibt, schönen Jünglingen, um zu masturbieren. Auffällig ist, dass er sich nie mit dem Gedanken auseinandersetzt, dass die Umsetzung seiner Fantasie den Tod eines anderen Menschen bedeutet und per se falsch ist.
Genau das unterscheidet ihn von anderen Menschen mit ähnlichen Fantasien, die von Anfang an wissen, dass sie das niemals umsetzen würden, weil sie nicht den Tod eines Menschen bewirken wollen. Meiwes betont zwar immer wieder, dass ihm die Zustimmung des Gegenübers wichtig ist. Doch es geht ihm dabei nicht um die Rechte des Gegenübers, sondern darum, sein subjektives Bild von sich als guter Mensch aufrechtzuerhalten. Es ist Teil seiner Fantasie, dass das Gegenüber ihn sympathisch findet.
Letztendlich ist das maximal egoistisch. Mit einem Menschen gegen dessen Willen zu töten und zu essen, wäre nicht seine befriedigende Fantasie. Ein Gerichtsgutachter attestiert Meiwes eine fetischistische paraphile Störung, also eine krankhafte Abweichung der Sexualstruktur, die sich auf Männerfleisch bezieht. Paraphilien sind nicht selten.
Eine Studie aus dem Jahr 2017 findet bei 45,6 Prozent der teilnehmenden Personen den Wunsch, mindestens ein paraphiles Verhalten auszuleben. Die meisten dieser Vorlieben schaden niemandem. Ein Schuhfetisch zum Beispiel ist harmlos. Doch Meiwes hatte eine Fantasie, deren Ausleben zwangsläufig den Tod eines anderen Menschen bedeutete.
Auch Bernd B. , das spätere Opfer, erleidet einen schmerzhaften Verlust in der Kindheit. Er ist fünf Jahre alt, als seine Mutter, bis dahin seine wichtigste Bezugsperson, plötzlich und unerwartet stirbt. Sein Vater vermutet einen Suizid und verschweigt Bernd die Umstände ihres Todes.
Der Gerichtsgutachter nimmt an, dass Bernd sich selbst die Schuld für den Tod seiner Mutter gibt und deshalb beginnt, einen Todeswunsch zu entwickeln. Bernd B. lebt viele Jahre ein nach außen normales Leben. Er hat Partnerschaften und Sexualität mit Frauen.
Doch Mitte dreißig setzt er sich zunehmend mit seinen homosexuellen Bedürfnissen auseinander. Er hat immer häufiger sexuelle Kontakte mit männlichen Sexarbeitern. Dabei erwähnt er, dass er es als sehr stimulierende Fantasie empfindet, wenn der Sexarbeiter ihm den Penis abbeißen würde. Die Sexarbeiter lehnen das ab, auch wenn er ihnen zunehmend höhere Geldsummen bietet.
Er akzeptiert es, sucht aber weiter nach einer Person, die ihm diese Fantasie erfüllen kann. Von einem Todeswunsch spricht er zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Bernd weiß, dass sein Vater homophob ist. Erst mit 42 traut er sich, seinem Vater von seiner Homosexualität zu erzählen.
Der Vater reagiert abfällig, nimmt das Coming-out aber hin, weil er, wie er später sagt, im Alter toleranter geworden sei. Bernd sagt seinem Vater, dass er sich immer gewünscht habe, dass der Vater stolz auf ihn sei. Man erkennt, wie sehr er sich gewünscht hat, einfach geliebt zu werden, wie er ist. Doch der Vater war offenbar nicht in der Lage, ihm das zu zeigen.
Ab diesem Zeitpunkt entwickelt sich Bernds Fantasie weiter. Er will nun unbedingt die Umsetzung seiner destruktiven sexuellen Fantasien. Er will, dass ein anderer Mann ihn auf eine Art zu Tode bringt, die mit einer letzten sexuell maximal befriedigenden Vorstellung verknüpft ist. Bernd B.
lebt in Berlin, hat einen gutbezahlten Job und eine nach außen glückliche Beziehung mit einem anderen Mann. Doch er führt ein Doppelleben. Seinem Partner verschweigt er seine destruktiven Fantasien und lebt sie mit Sexarbeitern und in SM-Studios aus. Der Gerichtsgutachter beschreibt später, dass die Vorstellung, von einem anderen Mann zerfleischt zu werden, den Kern der sexuellen Stimulation von Bernd bildet.
Ab diesem Zeitpunkt will er das real umsetzen. Seine Gesamtfantasie besteht darin, dass ein Mann ihm den Penis abtrennt und er dabei zu Tode kommt. Auch Armin Meiwes führt ein Doppelleben. Seit 1993 wohnt er allein mit seiner Mutter in dem riesigen Gutshaus.
Sie ist über siebzig und bettlägerig. So kann Meiwes ungestört seinen Fantasien nachgehen. Er filmt, wie er sich ein Messer an den Hals legt, sich mit Ketchup als Kunstblut einschmiert und sich mit einem Flaschenzug an den Beinen nach oben zieht wie ein zum Schlachten aufgehängter Stier. Als seine Mutter am 2.
September 1999 stirbt, wohnt er ganz allein und beginnt, seine Fantasien in die Tat umzusetzen. Im Internet findet er Foren voller User, die seine kannibalistischen Fantasien teilen. Er schaltet Kontaktanzeigen: „Ich suche nach Jungs zwischen 18 und 25 Jahren. Hast du einen normal gebauten Körper, dann schlachte ich dich und esse dein geiles Fleisch.
“
Auffällig ist, dass Meiwes zwar den Wunsch nach emotionaler Nähe und Verschmelzung äußert, aber wenig Interesse daran hat, engere Beziehungen zu Menschen aufzubauen. Er interessiert sich für die Männer nur so weit, dass er Sympathie und Attraktivität wahrnehmen kann. Näher kennenlernen will er sie nicht. Seine schizoide Persönlichkeitsstruktur beschreibt wenig Interesse an engen Beziehungen, starke Beschäftigung mit sich selbst und seinen Fantasiewelten und wenig Mitgefühl.
Entsprechend den Wünschen eines potenziellen Opfers baut Meiwes im Dachboden seines Hauses einen sogenannten Schlachtraum, unter anderem mit einem Metallbett, das zum Verschmoren des Mannes dienen soll. Zu einem Treffen kommt es nicht. Der Mann bricht den Kontakt ab. Insgesamt hat Meiwes bis zu seiner Verhaftung Kontakt mit fast 400 vermeintlich Gleichgesinnten in Internetforen.
Doch er und auch Bernd B. , der zufällig in ähnlichen Foren unterwegs ist, merken, dass sie die einzigen sind, die es mit einer Umsetzung ihrer Fantasien wirklich ernst meinen. Am 5. Februar 2001 schaltet Bernd B.
eine Kontaktanzeige: „Ich biete an, mich von euch bei lebendigem Leib verspeisen zu lassen. Keine Schlachtung, sondern Verspeisung. Also wer es wirklich tun will, der braucht ein echtes Opfer. “ Armin Meiwes antwortet.
Zwischen beiden entbrennt sofort ein reger Nachrichtenaustausch. Bernd, der in Wirklichkeit 43 ist, macht sich Meiwes gegenüber sieben Jahre jünger, um ihm zu gefallen. Auch Meiwes tut alles, um seinem Gegenüber zu gefallen. Er versucht, die Art von Person darzustellen, die Bernd sich wünscht: eine Person, die es genießt, Schmerzen zuzufügen, sadistisch dominant.
Das ist in keiner Weise das, was Meiwes persönlich erregend findet. Er manipuliert Bernd, indem er ihm vorgaukelt, komplementäre sexuelle Fantasien zu haben. In dieser Interaktion wird deutlich, dass die Durchführung der Tat von gegenseitigen Enttäuschungen geprägt ist. Berlin, 8.
März 2001. Bernd B. reicht für den Folgetag Urlaub ein und löscht alle Daten auf der Festplatte seines Computers. Am nächsten Morgen fährt er mit dem ICE nach Kassel, wo er sich mit Meiwes trifft.
In dem Gutshaus kommt es zu einer sexuellen Annäherung. Doch nicht so, wie sie es sich vorgestellt haben. Meiwes ist so aufgeregt, dass er keine Erektion bekommt. Bernd muss erkennen, dass Meiwes nicht der sadistische Partner ist, den er sich gewünscht hat.
Meiwes kann diese Rolle nicht authentisch spielen, da ihm das Leiden des Gegenübers explizit zuwider ist. Die Kernmotivation von Meiwes‘ Tat ist seine fetischistische Fixierung auf den Verzehr des Fleisches eines für ihn attraktiven Mannes. Er ist kein sadistischer Täter. Ein solcher würde es sexuell stimulierend finden, seinem Opfer Leid zuzufügen.
Meiwes hat in seinem Verhalten gezeigt, dass er das Leid des Opfers gerade nicht wünscht. Er hat seinem Opfer Schmerz- und Beruhigungsmittel gegeben, um die Tötung erträglich zu machen. Ein sadistisch motivierter Täter würde das niemals tun. Das Urteil beschreibt die Tat in minutiösem Detail, basierend auf Videoaufnahmen, die Meiwes von seiner Tat macht.
Ein Abbeißen des Penis von Bernd misslingt, ebenso wie der erste Versuch, ihn abzuschneiden. Auch der Versuch, den schließlich abgetrennten Penis zu braten und gemeinsam zu essen, scheitert. Bernd bleibt der von ihm erhoffte ultimative Orgasmus verwehrt. Und Meiwes muss feststellen, dass ihm das Töten eines Menschen extrem schwerfällt.
Es ist in keiner Weise angenehm für ihn. Doch Meiwes überwindet seine letzte innere Hemmung, aktiv einen Menschen zu töten, um das Ergebnis zu erzielen, das er sich so lange vorgestellt hat. Das Fleisch von Bernd zu nutzen, entspricht seiner jahrelangen Fantasie. Das erweist sich emotional und sexuell als äußerst befriedigend.
Ebenso wie die Betrachtung des Tatvideos. Kurz darauf geht er erneut ins Internet, um weitere Männer kennenzulernen. Anderthalb Jahre lang isst Meiwes regelmäßig Teile von Bernds Leiche und masturbiert zu seinem Tatvideo. Um potenziellen neuen Schlachtopfern zu zeigen, dass er es ernst meint, schickt er ihnen Screenshots aus dem Tatvideo.
Das wird ihm zum Verhängnis, als ihn jemand wegen dieser Bilder bei der Polizei meldet. Die Behörden durchsuchen sein Haus, beschlagnahmen Fleischstücke aus dem Tiefkühlschrank und CDs mit dem Schlachtvideo. Meiwes kommt vor Gericht und wird wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision und fordert eine Verurteilung wegen Mordes.
Auch Meiwes akzeptiert das Urteil nicht. Er sagt, es habe sich um Töten auf Verlangen gehandelt. Sehr auffällig ist, dass Meiwes konsequent kognitive Verzerrungen nutzt, um sein Verhalten zu erklären und sich das Recht dazu zu geben. Er betont, er handle im Sinne seines Opfers.
Er instrumentalisiert Bernd, einen Mann, dessen Persönlichkeit und Leben er kaum kennengelernt hat, als Projektionsfläche. Er beruhigt sich damit, dass dieser Mensch sein eigenes Verhalten herbeigeführt habe. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf. Im zweiten Verfahren wird Meiwes am 9.
Mai 2006 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Seit 2017 stellt er regelmäßig Anträge auf vorzeitige Haftentlassung. Bis Anfang 2026 sind alle abgelehnt worden. Sowohl Armin Meiwes als auch Bernd B.
hätten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollen. Das hätte die Tat möglicherweise verhindert und die Leben beider verbessert. Bernd hätte eine Psychotherapie gebraucht, um zu lernen, negative Emotionen wahrzunehmen und konstruktiv zu bewältigen. Er hätte eine Lebenszufriedenheit entwickeln können, die ihn davon abgehalten hätte, die Umsetzung seiner sexuellen Fantasien als erstrebenswertes Ziel zu definieren.
Meiwes hätte eine Psychotherapie gebraucht, um sich mit seiner Gefährlichkeit auseinanderzusetzen. Ihm war bewusst, dass das Ausagieren seiner Fantasie eine Straftat ist. Doch er wollte die Ursachen dafür, dass dieses Verhalten strafbar ist, nicht anerkennen.

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