Es war ein ganz normaler Samstagabend in Verl, als ich mit meinem E-Bike an der Bushaltestelle stoppte und Ralf traf, einen stillen, kleinen Mann, der immer ein Bierchen trank und nie jemandem…

Es war ein ganz normaler Samstagabend in Verl, als ich mit meinem E-Bike an der Bushaltestelle stoppte und Ralf traf, einen stillen, kleinen Mann, der immer ein Bierchen trank und nie jemandem...

„Ja, wie, du hast den umgehauen? “, hatte einer der beiden betrunkenen Männer am Busbahnhof gerufen, und in diesem Moment wusste ich, dass dieser Fall anders werden würde als alles, was ich bisher gesehen hatte. Die beiden Männer standen sich an diesem Samstagabend kurz nach Mitternacht in Verl gegenüber, die Stimmen laut, der Alkohol in ihren Adern unübersehbar. Sie kannten sich aus der Trinkerszene, die sich fast täglich an der Bushaltestelle des ehemaligen Bahnhofs traf.

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Und dann, mitten in diesem wortreichen Streit, sagte einer der beiden, ein 40-jähriger Mann mit polnischer Staatsbürgerschaft, etwas, das die Situation schlagartig eskalieren ließ. Er behauptete, schon einmal einen Menschen getötet zu haben. Nicht nur getötet – er habe den Kopf abgetrennt, Arme und Beine, und dann gesondert Hände und Füße. Die Menschen, die sich regelmäßig an diesem Ort trafen, waren geschockt.

Sie kannten diesen Mann, oder zumindest glaubten sie das. Aber was er da in den frühen Morgenstunden von sich gab, ließ sie alle innehalten. Der Mann, den wir hier Marek M. nennen wollen, stand da mit einem Messer in der Hand, und sein Gegenüber bekam es mit der Angst zu tun.

Die Polizei wurde gerufen, und als die Beamten eintrafen, zogen sie ihre Waffen. Die Bedrohungslage war offensichtlich. Doch anstatt zu leugnen oder zu fliehen, führte Marek M. die Polizisten freiwillig zu seiner Wohnung.

Er übergab ihnen die Schlüssel und sagte, dass sich in seiner Gefriertruhe und in seinem Gefrierschrank Leichenteile befänden. Das war der Moment, in dem ich mich fragte, was ein einziger falscher Satz vor Gericht für Konsequenzen haben kann. Mit einer cleveren Einlassung hätte das Verfahren auch gut in einem Freispruch enden können. Aber dazu später mehr.

Verl ist eine Stadt, die etwa 15 Kilometer südlich von Bielefeld liegt und rund 26. 000 Einwohner zählt. Sie ist ein beliebtes Ziel für Touristen aus ganz Deutschland, auch wegen der gut erhaltenen mittelalterlichen Innenstadt. Hier befindet sich der ehemalige Verler Bahnhof, an dem seit fast 30 Jahren kein Zug mehr hält.

Aber vorne an der Bushaltestelle sitzt fast täglich eine Gruppe von Menschen zusammen, um zu reden und vor allem, um Alkohol zu trinken. Manchmal bis spät in die Nacht oder bis zum nächsten Morgen. Ende November 2023 fiel den Menschen, die sich hier täglich trafen, auf, dass einer von ihnen fehlte. Einer, der sonst immer hier war.

Ralf L. , von allen hier nur Ralle genannt, war ein eher kleiner, hagerer Mann, Anfang 60. Er galt als umgänglich, trat ab und zu etwas besserwisserisch auf, aber im Großen und Ganzen gehörte er fest zur Gruppe. Werner, ein alter Kumpel von Ralf, erinnerte sich noch gut an ihn.

„Den konnte jeder gut leiden, ne? Ja, der hat sich auch mit keinem angelegt oder irgendwie groß geredet. Nö. Weil wir haben uns jahrelang gekannt.

Er saß hier abends und hat ein Bierchen getrunken und gut ist, ne? Hier ist immer Ralfs Stammplatz, manchmal auch über Nacht. “

Ralf L. war angeblich einmal Straßenbahnfahrer in Bielefeld gewesen, aber vor Jahren, so erzählte er es jedenfalls, war zu Hause alles schiefgelaufen.

Zuletzt wohnte er in einem Obdachlosenheim in der Nähe. Weil Ralf immer mal bis zum nächsten Morgen an der Bushaltestelle blieb, wunderten sich die Sozialarbeiter seines Wohnheims zunächst nicht, als er in einer Nacht im Herbst 2023 wieder einmal nicht zurückkam. Als er jedoch auch den gesamten nächsten Tag nicht auftauchte, meldeten sie ihn als vermisst. Die Polizei begann, nach Ralf L.

zu suchen, befragte die Menschen aus der Szene, aber es ergab sich keine Spur. Werner und die anderen rätselten nur. Das war nicht typisch für Ralf, der eigentlich immer hier war. Man könnte sagen, er war ein Eigenbrötler.

Er war ziemlich klein, saß hier und machte nur sein Ding, und dann, auf einmal, war er weg, und keiner wusste warum. Die Polizei ermittelte wochenlang, fand aber keine Spur zu Ralf L. Werner erinnerte sich an einen Abend, an dem Ralf L. schon ein gutes Dreivierteljahr verschwunden war.

Mehrere Leute waren hier gewesen, zwei hatten sich in der Wolle gehabt und ein Riesen-Theater veranstaltet, besoffen wie immer. „Und dabei ist dann rausgekommen auf einmal: ‚Ja, wie, du hast den ja umgehauen‘, das haben irgendwelche Leute hier mitgekriegt, ne? Und die haben dann Polizei gerufen und so weiter. “

Einer der beiden Streithähne war ein für die Ermittler bekannter Mann aus der Verler Trinkerszene.

Der andere war Marek M. In diesem wortreichen Streit zückte er auch ein Messer, und das fand sein Gegenüber nicht gut und bekam natürlich Angst – auch vor der Erkenntnis, dass dieser Mann offensichtlich schon einmal getötet hatte. Die Polizei wurde gerufen und redete mit Marek M. Die Polizisten sprachen ihn darauf an, auch mit gezogener Waffe, weil von ihm eine Bedrohungssituation ausging.

Und er führte die Polizeibeamten dann freiwillig zu seiner Wohnung, händigte ihnen die Wohnungsschlüssel aus und sagte ihnen auch, dass dort Leichenteile in seiner Gefriertruhe und in seinem Gefrierschrank seien. Es war ein Samstagabend, kurz nach Mitternacht, als Marek M. den Polizisten erzählte, dass er schon immer das schwarze Schaf in seiner Familie gewesen sei. Dann fügte er hinzu, dass es Situationen im Leben gäbe, in denen einem keiner sagt, was richtig oder was falsch wäre.

Und zum Schluss sagte er noch, dass er in seiner Wohnung eine Leiche versteckt habe. Die Polizei öffnete die beiden Behältnisse und fand insgesamt in 14 Paketen, in durchsichtiger Frischhaltefolie verpackt, Leichenteile. Marek M. zeigte der Polizei die Leichenteile ganz freimütig und hielt sich dann bedeckt.

Als die Beamten ihn auf die Einzelheiten der Tat ansprachen, sagte er, dazu möchte er jetzt nichts sagen. Und als sie fragten, wer die Person denn sei, lachte er und sagte: „Dazu möchte ich nichts sagen. “

Die Menschen in Verl waren erschrocken, zumal alles in einem ruhigen, familiären Wohngebiet passiert war. „Komisch, dass so was hier unter uns passiert, aber tja, man kann den Menschen immer nur vor den Kopf gucken, ne?

Schrecklich. Schrecklich, muss ich sagen. “

Die Obduktion ergab einen Tag später, dass es sich bei der Leiche um Ralf L. handelte.

Seine Körperteile hatten seit über einem Jahr in den Gefrierfächern von Marek M. gelegen. Marek M. kam in Untersuchungshaft.

Im Frühjahr 2025 begann der Prozess gegen ihn. Zu Beginn der Verhandlung räumte er ein, Ralf L. sei, Zitat: „plötzlich irgendwie tot gewesen. “ Aber warum musste der stille, zurückhaltende, schwer alkoholkranke Mann sterben?

In welchem Verhältnis standen er und Marek M.? Klar war zunächst nur, dass das Opfer und der Angeklagte sich kannten. Zwar nicht besonders gut, aber in der einen Nacht hatten sie beisammen gesessen und einen getrunken. Werner war in dieser Nacht nicht hier gewesen, aber er wusste, dass Ralf L.

wie immer am Wartehäuschen saß und Marek M. irgendwann dazukam. „Ja, warum der mit denen mitgelaufen ist, weiß keiner. Aber wie willst du das rausfinden?

Kannst du nicht mehr. “

Wie würden Sie das Verhältnis der beiden zueinander beschreiben? Marek und Ralf kannten sich flüchtig aus der Trinkerszene in Verl. Man hatte oft schon vorher Zeit in der Gruppe miteinander verbracht, aber man kannte sich nur flüchtig, man hatte wenig Gemeinsamkeiten.

Der eine wohnte in der Obdachlosenunterkunft, der andere hatte eine feste Wohnung. Der eine gab sich eher etwas intellektuell, besserwisserisch. Marek war eher der Typ: „Hauptsache hier komme ich, ich bin der Tolle. “

Die Biografie von Marek M.

war geprägt von einem harten Leben. Er wurde Mitte der 80er Jahre in Polen geboren und wuchs dort auf. Er selbst teilte dem Gericht mit, dass er in seiner Jugend, in seiner Erziehung die harte Hand vermisst hatte. Bereits mit neun Jahren konsumierte er zum ersten Mal Alkohol und sprach auch in der Folgezeit dem Alkohol immer wieder zu, sodass sich in seiner gesamten Lebensbiografie eine Alkoholgewohnheit feststellen ließ.

2015 kam er nach Verl und fand hier Arbeit als Handwerker und Anschluss im Bahnhofsumfeld. Gegenüber den Mitgliedern der Trinkerszene fühlte er sich überlegen, wohl aus dem Grunde, dass er noch über eine feste Arbeitsstelle, feste Einkünfte und eine eigene Wohnung verfügte. In einer Nacht Mitte November 2023 hielt Marek M. , wie häufiger, mit seinem E-Bike an und kam zufällig mit Ralf L.

ins Gespräch. Die beiden waren bereits stark alkoholisiert, wollten aber gern weitertrinken, und das am liebsten nicht allein. Sie beschlossen, in der Wohnung von Marek M. im Dachgeschoss den Abend ausklingen zu lassen.

Es war eine gefährliche Mischung aufgrund der Persönlichkeiten – der Intellektuelle und eher der etwas gröbere Klotz, etwas sehr vereinfacht formuliert –, die dann gemeinsam Alkohol tranken. Und wie die Tat dann auch zeigte, gab es Reibungspunkte. Die beiden gerieten in einen Streit, und irgendwann schlug Marek M. Ralf L.

zu Boden. Als der schon auf dem Boden lag, schlug Marek offenbar weiter auf ihn ein, bis er sich nicht mehr regte. Bei dieser körperlichen Auseinandersetzung hatte der körperlich weit unterlegene Ralf keine Chance. Aber Ralf L.

war noch am Leben. Das war der Moment, der später vor Gericht noch eine wichtige Rolle spielen sollte. Marek M. hörte irgendwann auf, weiter auf Ralf L.

einzuschlagen. Ralf L. s Leiche wurde zwar zerstückelt gefunden, aber die Ermittler konnten den Tatablauf nicht rekonstruieren. Wie es zum Streit kam, wussten sie nicht.

Gab es an diesem Abend Zeugen? Es gab nur einen einzigen Zeugen – den Vermieter, den Wohnungsnachbarn, der Geräusche in der Wohnung von Marek wahrgenommen hatte. Ob dieses tatsächlich der Tatabend war, blieb jedoch im Ergebnis offen. Es sprach viel dafür, aber hundertprozentig wusste man es nicht.

Das machte die gesamten Ermittlungen sehr schwierig. Insbesondere die Feststellungen zum Mordmerkmal waren schwierig zu treffen. Anfangs war im Prozess sogar Notwehr, also ein Freispruch für Marek M. , möglich.

Er schwieg im Gerichtssaal, aber das Gericht prüfte, ob es Mord war. Welche Mordmerkmale waren bei so einer Tat grundsätzlich zu prüfen? Hier hätte man theoretisch zunächst das Mordmerkmal der Heimtücke in Betracht ziehen können – dass der Geschädigte sich keines Angriffs versieht und der Täter das ausnutzt. Das war im Ergebnis aber nicht der Fall.

Hätte man sich das so konstruieren können, dass Ralf in einem Sessel saß und Alkohol konsumierte, Marek aufgestanden wäre und dann von hinten auf Ralf zugegangen wäre, um ihm den Schädel einzuschlagen, ohne dass der sich vorher eines Angriffs versah – das hätte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Aber so war es nicht. Habgier ist ebenfalls ein Mordmerkmal – wenn jemand wegen ungesunden Gewinnstrebens einen anderen zu Tode bringt, um sein Vermögen zu bereichern. Auch das traf hier nicht zu.

Aber es gab noch ein Mordmerkmal, das in Betracht kam, an das zunächst keiner dachte, bis der Angeklagte selbst vor Gericht einen großen Fehler machte. Es ging um den Moment, als Marek M. Ralf L. bereits zu Boden geschlagen hatte.

Dazu gab es vor Gericht zwei unterschiedliche Versionen. Man konnte das umgangssprachlich formulieren: Damit hat er sich selbst reingeritten. Nach seiner Inhaftierung äußerte sich Marek M. der Polizei gegenüber und in Anwesenheit seines Verteidigers zunächst folgendermaßen – das war im späteren Urteil vermerkt: Er habe Ralf L.

mit nach Hause genommen, um dort noch etwas zu trinken oder zu essen. Nach einiger Zeit sei er ins Badezimmer gegangen. Als er herausgekommen sei, sei etwas passiert. Es habe wohl einen Streit gegeben.

Er wisse nicht mehr, warum. Es sei wie ein Filmriss. Das war die erste Variante, die am ersten Verhandlungstag vorlag. Eine zweite Variante tauchte erst später im Prozess auf und veränderte dann alles.

Marek M. hatte während seiner Untersuchungshaft mit einem Psychiater gesprochen – in einem sogenannten Explorationsgespräch. Ein Psychiater sollte als Beauftragter des Gerichts über die mentalen Umstände von Marek M. erfahren.

Und der erzählte zu viel. Das Gericht bestellt immer einen Sachverständigen, wenn es sagt, wir haben hier nicht selbst die Expertise, um irgendwelche Tatsachen festzustellen. In dem konkreten Fall ging es darum, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war, weil er wohl regelmäßig Alkohol konsumiert hatte und auch am Tattag selbst Alkohol konsumiert haben sollte. Das reichte aus, einen Psychiater zu fragen.

Auf jeden Fall, wenn das Gericht die Vermutung hatte, er könnte so viel Alkohol konsumiert haben, dass er gar nicht mehr in der Lage war, das Unrecht seines Handelns einzusehen – wenn das einen so starken Grad erreicht hat, dann wird man in der Regel einen Sachverständigen bestellen, um das noch einmal zu ermitteln. Bei dem Sachverständigen in diesem Fall spielte auch eine Rolle, dass dem Angeklagten bestimmte Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert worden waren, weil diese sich auf die Schuldfähigkeit auswirken konnten. So ein Explorationsgespräch ist tatsächlich relativ kritisch zu sehen, ehrlicherweise. Anders als bei einer Vernehmung durch den Richter oder den Staatsanwalt wird der Angeklagte hier nicht belehrt, dass er schweigen darf.

Der Psychiater darf das machen, aber er muss es nicht. Das bedeutet, dem Angeklagten war vielleicht gar nicht bewusst, wie viel er sagen konnte, wie viel er sagen musste, was sinnvoll war. Und das war dem Angeklagten jetzt wahrscheinlich entgangen. Der Psychiater in diesem Fall hatte sogar darüber aufgeklärt, dass die Teilnahme freiwillig war, aber er hatte nicht explizit über das Schweigerecht informiert.

Und es entsteht schnell ein gefühltes Arzt-Patienten-Verhältnis, wo der Angeklagte das Gefühl haben könnte, das sei hier vertraulich, was er sage – zumindest das, was über den Untersuchungsauftrag hinausgeht. Aber dieses vertrauliche Arzt-Patienten-Verhältnis besteht in diesem Zusammenhang einfach nicht. Der Alkohol spielte offenbar keine Rolle, aber Marek M. gab etwas preis.

In dem Explorationsgespräch erfuhr der Psychiater die zweite, ganz andere Variante des Abends mit Ralf L. Marek M. überreichte dem Psychiater einen Brief, den er mitgebracht hatte, mit den Worten, dass ihm der Inhalt sehr wichtig sei. Der Psychiater, als Adressat des Briefes, staunte.

Der Brief war ursprünglich auf Polnisch geschrieben. Im Urteil wurde er später auf Deutsch vermerkt: „Ich habe ihn zu mir nach Hause eingeladen. Ich bin auf die Toilette gegangen. Ich bin zurückgekommen und ich weiß nicht, was passiert ist.

Ich denke, wir haben gerangelt, denn plötzlich kam ich wieder zu Bewusstsein, und als ich ihn auf dem Boden geschlagen habe, hat er noch gelebt. “ Und dann kam der entscheidende Satz: „Ich habe jedoch an die Konsequenzen gedacht und habe ihn mit der Fahrradbatterie totgeschlagen. “

Warum war das der entscheidende Satz? Dann lag natürlich sehr nahe, aufgrund dieser Einlassung, dass er diese Tat begangen hatte, um den Geschädigten als Zeugen auszuschalten, um die vorangegangene Straftat oder die mutmaßliche Straftat zu verdecken.

Es musste eine Trennung geben, einen Punkt, an dem der Angeklagte sagte: „Stopp, jetzt entscheide ich mich bewusst dafür, hier etwas zu verdecken. “ So eine Zäsur. In dem Fall brauchte man tatsächlich eine Zäsur in irgendeiner Form. Das musste keine zeitlich große Spanne sein, aber man musste unterscheiden können, denn hätte er zum Beispiel von Anfang an auf den Geschädigten eingeschlagen mit der Absicht, ihn zu töten, dann hätte man im Prinzip nur eine Tat, und das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass der Täter die Absicht haben muss, eine andere Straftat zu verdecken.

In der ersten Version hatte Marek M. von einem Filmriss gesprochen – also davon, überhaupt nicht mehr zu wissen, was während oder nach der Rauferei passiert war. Ralf L. sei eben tot gewesen.

Aber aus der zweiten Version, aus dem Brief, den der Psychiater vor Gericht einführte, ging hervor: Marek M. traf die bewusste Entscheidung, nach dem E-Bike-Akku zu greifen und damit Ralf L. zu töten. Das machte ihn zum Mörder.

Hätte sich Marek dem Psychiater gegenüber nicht offenbart, wäre das Urteil ein anderes gewesen. Hätte Marek die detaillierten Darstellungen hinsichtlich des Tatablaufes gegenüber dem Sachverständigen nicht getätigt, wäre er aller Voraussicht nach nur wegen Totschlags verurteilt worden. Es macht im deutschen Strafrecht einen Unterschied. Bei Totschlag hätte er fünf bis fünfzehn Jahre Gefängnis bekommen.

Wegen der Verdeckungsabsicht, also wegen Mordes, gab es für Marek M. aber lebenslang. Allein deswegen, weil Marek M. ohne Absprache mit seinem Verteidiger zu viel erzählte.

„Ich bin nicht der entscheidende Richter gewesen. Wenn ich mich da hineinversetze in eine solche Situation, dann ist das ein gewisser Erkenntnisgewinn, ein Aha-Erlebnis, wo man sagt: ‚Aha, jetzt wissen wir doch, wie es gelaufen ist. ‘ Und das ist aber jetzt nicht gut für den Angeklagten. “

Im Urteil war zu lesen, dass Marek M.

die Tat schnell bereute. Er haderte mit sich. Was tun? Wohin mit dem toten Ralf L.

in seiner Wohnung? Da lag die Leiche in seiner Wohnung, und sie lag dort erstmal drei Tage lang rum. Die psychische Belastung stieg und stieg. Eine Leiche fängt auch an zu müffeln, man kann auch sagen, sie fängt an zu stinken.

Und auch das wurde zu einer erheblichen Belastung. Marek entschloss sich, dieser Belastung zu entledigen, indem er mit einem Messer die Leiche zerteilt. Er trennte den Kopf ab, Arme und Beine, und trennte noch einmal gesondert Hände und Füße ab. Er verpackte die weiter zerteilten Leichenstücke in insgesamt 14 Pakete und verstaut diese einzelnen Leichenteile in seiner Gefriertruhe und in seinem Gefrierschrank.

Warum wiegt das Mordmerkmal Verdeckungsabsicht im deutschen Recht so schwer? Das wird auch kontrovers beurteilt. Die Argumente, die dafür angeführt werden, sind zum Beispiel der Opferschutzgedanke – man sagt im Prinzip, hier werden Leute getötet, an deren Erhaltung der Staat ein besonderes Interesse hat, um Straftaten aufklären zu können. Ein anderer Gedanke ist, dass der Täter ein Unrecht mit dem anderen verknüpft – er hat selbst Unrecht begangen, sich in eine Zwangslage gebracht und begeht dann ein weiteres Unrecht.

Das sind die Argumente, die vorgebracht werden, um die Verdeckungsabsicht zu rechtfertigen. Gleichzeitig ging Marek M. aber offen und geständig mit seiner Tat um. Man sieht da irgendwo etwas Menschliches.

Der Angeklagte hat diese Angaben gegenüber dem Sachverständigen freiwillig gemacht, wohl ohne vorherige Rücksprache mit seinem Verteidiger, der ihm vielleicht abgeraten hätte – man weiß es nicht. Und das spricht im Ergebnis für den verurteilten Marek, weil das auch seine Reue, die er später zeigte, greifbar macht. Im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung wird das sicherlich zu berücksichtigen sein, denn ein lebenslänglich Verurteilter hat den Anspruch darauf, dass nach 15 Jahren der Vollstreckung geprüft wird, ob die restliche Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Urteil war noch zu lesen, dass Marek M.

gegenüber Beamten gesagt hatte, dass er sich die ganze Zeit heimlich gewünscht habe, gefasst zu werden. Seit seiner Inhaftierung fühle er sich erleichtert, auch wenn er sich wünsche, nicht den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen. Ralf L. starb im Alter von 61 Jahren.

Werner saß am Busbahnhof, trank sein Bier und blickte auf Ralfs Stammplatz. „Ja, man kannte den einfach zu gut, ne? Oder wenn er mal gar nichts hatte, ich sag: ‚Hör mal, soll ich dir ein Brötchen holen oder so, ne? ‘ Ja, aber und dann, auf einmal, war der nicht mehr da.

Das ist einfach nicht das Ding, ne? Das Häuschen, das war seins. Da blieb der dann auch eine ganze Nacht. Das will man nicht haben.

Tote will keiner haben. Das ist logisch. “