Der Fund der Kinderleiche in einer Tiefkühltruhe in einer Reihenhaussiedlung in Dorsten hat die Ermittler vor ein Rätsel gestellt, das erst Jahre später vollständig gelöst wurde.

Der zehnjährige Ali war im Juli 1999 spurlos verschwunden, nachdem er mit seinem älteren Bruder in der Stadt gespielt hatte. Während die Familie des Jungen verzweifelt nach ihm suchte, blieben die Behörden zunächst ratlos. Erst dreizehn Monate später, im Sommer 2000, entdeckte der Vermieter des Hauses in der Straße Hardt in Dorsten-Ost die schreckliche Wahrheit: Die Leiche des Jungen lag in einer Tiefkühltruhe in der Wohnung des Mieters Karsten B.
, der zuvor mit dem Kind gesehen worden war.
Die Ermittlungen der Polizei waren zunächst erfolglos. Obwohl Zeugen berichteten, dass Ali mit Karsten B. unterwegs gewesen war, wurde der damals 24-jährige Friedhofsgärtner nicht als tatverdächtig eingestuft.
Er gab an, dass Ali nach einem gemeinsamen Weg in eine andere Richtung gegangen sei. Die Behörden glaubten ihm und stellten die Suche nach einem Monat ein. Die Ermittlungskommission wurde am 20.
August 1999 aufgelöst, da der Aufenthaltsort des Jungen nicht ermittelt werden konnte. Dies geschah, obwohl Karsten B. bereits vier Jahre zuvor wegen sexueller Nötigung polizeibekannt war.
Der Fall nahm eine dramatische Wendung, als Karsten B. die Miete nicht mehr zahlte. Der Vermieter sperrte den Strom ab, woraufhin der Mieter die Wohnung verließ.
Bei der Räumung öffnete der Vermieter die Gefriertruhe und machte die grauenhafte Entdeckung. Die Polizei nahm Karsten B. daraufhin fest.
Er gestand die Tat vor Gericht vollumfänglich: Er hatte den Jungen sexuell missbraucht und anschließend erwürgt, um die Straftat zu verdecken. Das Motiv war Angst vor Entdeckung. Der Täter hatte die Leiche in der Truhe versteckt, in der Hoffnung, irgendwann eine bessere Lösung zu finden.
Der Prozess vor dem Landgericht Essen dauerte nur einen Tag. Karsten B. wurde wegen Mordes und schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was bedeutet, dass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nicht automatisch erfolgt, sondern regelmäßig geprüft wird. Doch dann kam eine unerwartete Wendung: Der Täter will auf eigenen Wunsch hin nicht mehr in Freiheit kommen.
In einem Gespräch mit seinem Anwalt Volker Schröder erklärte Karsten B. : Ich habe Angst, dass, wenn ich rauskomme, dass ich so etwas noch einmal mache. Er gab zu, dass er bei der Erinnerung an die Tat sexuelle Erregung verspürt.
Ich bleibe im Gefängnis, damit so etwas einem Kind nicht noch einmal passiert, sagte er. Der 25-Jährige hat jede Therapie abgelehnt und mehrfach versucht, sich in der Justizvollzugsanstalt das Leben zu nehmen. Er hat sich jetzt damit arrangiert, dass er bis zu seinem Lebensende in Haft bleibt.
Der Psychologe Thomas Weber vom Kölner Zentrum für Trauma und Konfliktmanagement ordnet ein: Solch ein Verhalten kommt vor. Aber wir müssen das bei ihm vielleicht sogar in einem ganz anderen Zusammenhang sehen, weil er selbst ja auch in der Vernehmung bzw. in den Unterlagen gesagt hat, dass er normalerweise davon ausgegangen ist, dass ein Kinderschänder, ein Kindermörder auch selbst getötet werden sollte.
Das heißt, für ihn ist klipp und klar: Die Bestrafung muss sein, dass ich hier an dieser Stelle nicht mehr rauskomme.
Der Anwalt Schröder bestätigt: Er hat sämtliche Therapiemöglichkeiten ausgeschlagen. Er wollte nicht therapiert werden. Die Entscheidung des Täters, für immer im Gefängnis zu bleiben, ist juristisch möglich, weil eine Prüfung der Gefährlichkeit nur auf Antrag des Gefangenen erfolgt.
Da Karsten B. dies ablehnt, wird keine Überprüfung stattfinden.
Der Fall wirft auch Fragen zur Polizeiarbeit auf. Hätte die Polizei die Ermittlungen nicht früher intensivieren müssen? Der Anwalt Schröder kritisiert: Man hätte die Behörden vielleicht früher darauf aufmerksam machen können, dass Karsten B.
die letzte Person war, die Ali gesehen hatte. Die Polizei war zunächst von einer Freiwilligen Vermisstenangelegenheit ausgegangen. Man hatte nicht auf dem Schirm, dass hier ein so schlimmes Delikt im Raume stand.
Die Staatsanwaltschaft Essen, die für die damaligen Ermittlungen zuständig war, erklärte auf Anfrage, dass die damaligen Ermittler heute nicht mehr im Dienst seien und für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung stehen.
Die Familie des kleinen Ali lebt bis heute mit den Folgen der Tat. Sie erlebte ein Jahr lang Hoffnung und Angst, bis die schreckliche Wahrheit ans Licht kam. Der Bruder des Jungen erinnert sich an den Tag, als Ali verschwand: Ich wollte nach Hause gehen, da hat Ali gesagt: Ja, geh du schon mal voraus und ich komme nach.
Wir haben so eine Stunde gewartet, dann haben wir ihn nicht gefunden. Die Suche der Familie blieb erfolglos, bis der Vermieter die Leiche fand.
Der Fall zeigt die Tragik eines Verbrechens, das weder durch intensive Polizeiarbeit noch durch frühzeitige Therapie hätte verhindert werden können. Der Täter selbst hat die Verantwortung übernommen, indem er im Gefängnis bleibt, um weitere Taten zu verhindern. Die Frage bleibt, ob die Behörden nicht mehr hätten tun können, um den Jungen zu retten oder zumindest seine Familie früher zu entlasten.
Die Recherche für diesen Artikel basiert auf einem Video des WDR Lokalzeit MordOrte, das in Zusammenarbeit mit dem Anwalt Volker Schröder und dem Psychologen Thomas Weber erstellt wurde. Die Informationen stammen aus dem Gerichtsurteil, den Aussagen des Täters und den Recherchen der Journalisten. Der Fall bleibt eine Mahnung für die Bedeutung sorgfältiger Polizeiarbeit und der Notwendigkeit, Opfer von Gewalt zu schützen.


