Um kurz nach Mitternacht sagte mir ein völlig betrunkener Mann, den ich kaum kannte, ganz ruhig ins Gesicht: „In meiner Wohnung liegt eine Leiche.“ Ich dachte, er wolle mich veräppeln. Er lachte…

Um kurz nach Mitternacht sagte mir ein völlig betrunkener Mann, den ich kaum kannte, ganz ruhig ins Gesicht: „In meiner Wohnung liegt eine Leiche.“ Ich dachte, er wolle mich veräppeln. Er lachte...

Es war kurz nach Mitternacht an einem Samstagabend, als Marek M. den Polizisten in Verl einen Satz sagte, der alles veränderte. Er habe schon immer das schwarze Schaf in seiner Familie sein müssen, erklärte er. Und dann, beiläufig, als wäre es die normalste Sache der Welt: In seiner Wohnung läge eine Leiche.

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Die Beamten waren wegen einer völlig anderen Sache gekommen. Marek M. hatte sich zuvor mit einem Bekannten aus der örtlichen Trinkerszene in einen lauten Streit verwickelt, mitten am Busbahnhof von Verl. Beide waren stark betrunken.

Und plötzlich hatte Marek M. damit geprahlt, dass er schon einmal einen Menschen getötet habe. Er habe den Kopf abgetrennt, Arme und Beine, Hände und Füße, alles einzeln. Dazu zückte er ein Messer.

Der Bekannte bekam es mit der Angst zu tun und alarmierte die Polizei. Als die Beamten eintrafen, fanden sie eine angespannte Situation vor. Sie zogen ihre Waffen. Marek M.

blieb jedoch ruhig und kooperativ. Er führte die Polizisten freiwillig zu seiner Wohnung in einem ruhigen, familiären Wohnviertel, übergab ihnen die Schlüssel und machte eine erschütternde Angabe: Bei ihm in der Gefriertruhe und im Gefrierschrank lägen Leichenteile, verpackt in Frischhaltefolie. In insgesamt vierzehn Paketen fanden die Ermittler die zerstückelten Überreste eines Menschen. Auf die Frage, wessen Leiche das sei, lachte Marek M.

nur. „Dazu möchte ich nichts sagen. “

Die Menschen in Verl waren entsetzt. Sie kannten den Ort, an dem das passiert war, gut.

Der ehemalige Bahnhof war längst stillgelegt, doch vor der Bushaltestelle versammelte sich fast täglich eine Gruppe von Menschen, um zu reden und zu trinken. Einer von ihnen fehlte seit über einem Jahr. Ralf L. , von allen hier „Ralle“ genannt.

Ein kleiner, hagerer Mann Anfang sechzig, der früher einmal Straßenbahnfahrer in Bielefeld gewesen sein soll. In letzter Zeit hatte er in einem Obdachlosenheim gewohnt. Aber sein Stammplatz war das Wartehäuschen am Busbahnhof gewesen, dort saß er fast jeden Abend, trank sein Bier, und manchmal blieb er über Nacht. Im Herbst 2023 war er eines Abends nicht ins Heim zurückgekehrt.

Zuerst machte sich niemand Sorgen. Doch als er auch am nächsten Tag nicht auftauchte, meldeten die Sozialarbeiter ihn als vermisst. Die Polizei befragte die Leute aus der Szene, aber es gab keine Spur. Werner, ein alter Bekannter, der Ralf jahrelang gekannt hatte, verstand die Welt nicht mehr.

„Der war immer hier, der hat sich mit niemandem angelegt. Einfach weggerissen, das war nicht normal. “

Erst Wochen später ergab sich ein Hinweis. Zwei Männer aus der Verler Trinkerszene hatten sich an einem Abend lautstark gestritten.

Einer von ihnen, ein polnischer Staatsbürger, hatte erneut damit geprahlt, dass er schon einmal jemanden getötet und die Leiche zerteilt habe. Die Männer riefen die Polizei. Die Ermittler brachten die Aussage mit dem Verschwinden von Ralf L. in Verbindung.

Und tatsächlich: Die Obduktion bestätigte, dass es sich bei den Leichenteilen in der Wohnung von Marek M. um Ralf L. handelte. Die Körperteile hatten über ein Jahr in den Gefrierfächern gelegen.

Marek M. kam in Untersuchungshaft. Im Frühjahr 2025 begann der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Bielefeld. Zu Beginn der Verhandlung räumte er ein, dass Ralf L.

„plötzlich irgendwie tot“ gewesen sei. Aber wie konnte ein harmloser, zurückhaltender Mann wie Ralf L. in einer solchen Gewalttat enden? Die beiden Männer hatten sich nur flüchtig aus der Trinkerszene gekannt.

Sie hatten gelegentlich zusammen Zeit verbracht, aber wenig gemeinsam. Marek M. , ein Handwerker mittleren Alters, fühlte sich den anderen überlegen. Er hatte eine feste Wohnung, einen Job und ein E-Bike.

Ralf L. , der in der Obdachlosenunterkunft lebte, galt als eher intellektuell und ab und zu besserwisserisch. Eine gefährliche Mischung, urteilte der Richter: der Intellektuelle auf der einen Seite, der grobe Klotz auf der anderen, beide stark alkoholisiert. In der Nacht Mitte November 2023 waren sie am Busbahnhof ins Gespräch gekommen.

Beide wollten weitertrinken, am liebsten nicht allein. Sie beschlossen, den Abend in Marek M. s Dachgeschosswohnung ausklingen zu lassen. Was dort genau geschah, konnte die Ermittlung nicht eindeutig klären.

Ein Wohnungsnachbar hatte Geräusche gehört, aber ob es wirklich der Tatabend war, blieb offen. Es gab keine Zeugen. Fest stand nur: Es kam zu einem Streit. Marek M.

schlug Ralf L. zu Boden und prügelte weiter auf ihn ein, bis der sich nicht mehr regte. Ralf L. , körperlich deutlich unterlegen, hatte keine Chance.

Doch zu diesem Zeitpunkt lebte er noch. Genau dieser Moment sollte später vor Gericht zum Kern des Verfahrens werden. Es gab zwei Versionen des Geschehens, und eine davon war ein verhängnisvoller Fehler. Zunächst schwieg Marek M.

im Gerichtssaal. Sein Verteidiger hielt die Möglichkeit offen, dass es Notwehr gewesen sein könnte. Die Mordmerkmale Heimtücke und Habgier prüfte das Gericht, verwarf sie jedoch. Dann aber kam eine Aussage ans Licht, die alles veränderte.

Nach seiner Inhaftierung hatte Marek M. mit einem Psychiater gesprochen, den das Gericht bestellt hatte, um seine Schuldfähigkeit zu beurteilen. In diesem sogenannten Explorationsgespräch übergab Marek M. dem Psychiater einen Brief, den er auf Polnisch geschrieben hatte.

Er sagte, der Inhalt sei ihm sehr wichtig. Der Psychiater war überrascht. In dem Brief schilderte Marek M. eine zweite Version der Tat.

Zunächst erzählte er, wie er Ralf L. mit nach Hause genommen hatte. „Ich bin ins Badezimmer gegangen, ich bin zurückgekommen und ich weiß nicht, was passiert ist. “ So weit die erste Version.

Dann aber kamen die entscheidenden Sätze. „Ich denke, wir haben gerangelt. Als ich ihn auf dem Boden geschlagen habe, hat er noch gelebt. Ich habe jedoch an die Konsequenzen gedacht und habe ihn mit der Fahrradbatterie totgeschlagen.

Dieser Brief wurde vor Gericht eingeführt. Er zeigte, dass Marek M. nicht im Affekt gehandelt hatte, sondern eine bewusste Entscheidung getroffen hatte, nachdem er Ralf L. bereits niedergeschlagen hatte.

Er hatte an die Konsequenzen gedacht und ihn anschließend mit der Fahrradbatterie getötet, um seine vorherige Gewalttat zu verdecken. Genau das begründete das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Es machte aus Totschlag Mord. Der Strafrechtler Damian Nippen erklärte die Tragweite dieser Aussage: Hätte Marek M.

dem Psychiater gegenüber geschwiegen, wäre er aller Voraussicht nach nur wegen Totschlags verurteilt worden. Dafür hätte er fünf bis fünfzehn Jahre Gefängnis bekommen. Wegen der Verdeckungsabsicht aber lautete das Urteil: lebenslang. Nur weil Marek M.

ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger zu viel erzählt hatte. Das Explorationsgespräch war heikel, erklärte der Experte. Anders als bei einer Vernehmung durch den Richter oder Staatsanwalt werde der Beschuldigte hier nicht explizit auf sein Schweigerecht hingewiesen. Der Eindruck eines vertraulichen Arzt-Patienten-Verhältnisses sei trügerisch.

Was Marek M. dem Psychiater anvertraut hatte, wurde vor Gericht verwendet und wurde ihm zum Verhängnis. Der Richter, der den Fall betreute, beschrieb den Moment, als der Brief auftauchte, als ein „Aha-Erlebnis“, das für den Angeklagten nichts Gutes bedeutete. Im Urteil stand jedoch auch, dass Marek M.

die Tat schnell bereute. Er haderte mit sich. In seiner Wohnung lag die Leiche von Ralf L. zunächst drei Tage lang.

Die psychische Belastung stieg, die Leiche begann zu stinken. Schließlich entschloss sich Marek M. , sich der Leiche zu entledigen. Er zerteile sie mit einem Messer: Kopf, Arme, Beine, Hände und Füße, alles einzeln.

Die Einzelteile verpackte er in vierzehn Pakete und verstaut sie in den Gefriertruhen. Marek M. gab zu, dass er sich die ganze Zeit heimlich gewünscht hatte, gefasst zu werden. Seit seiner Inhaftierung fühle er sich erleichtert, auch wenn er hoffe, nicht den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen.

Bei einem lebenslang Verurteilten wird nach fünfzehn Jahren geprüft, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Seine Offenheit und Reue könnten dabei eine Rolle spielen. Ralf L. starb im Alter von einundsechzig Jahren.

Seine Freunde am Busbahnhof in Verl kannten ihn als ruhigen, umgänglichen Mann, der sich mit niemandem anlegte. „Man kannte den einfach zu gut. Wenn er mal gar nichts hatte, sagte ich: Soll ich dir ein Brötchen holen? Und dann war er auf einmal nicht mehr da.

Das Häuschen, das war seins. Da blieb er auch eine ganze Nacht. Man will das nicht haben. Tote will keiner haben.

Das ist logisch. “