Am 27. November 1987 macht sich die neunjährige Christina S. aus Osnabrück morgens auf den Weg zur Schule. Sie geht in die vierte Klasse, wohnt mit ihrer Mutter und ihrem jüngeren Bruder zusammen und läuft normalerweise gemeinsam mit ihren Freundinnen den etwa anderthalb Kilometer langen Fußweg.

Als Abkürzung nutzen die Kinder einen Trampelpfad durch ein verwildertes Schrebergartengelände, den sogenannten Heckengang. Der ist von beiden Seiten stark bewachsen und nicht mit Autos befahrbar. Doch an diesem Morgen läuft Christina allein weiter. Während ihre Freunde auf ein anderes Kind warten, geht sie voraus Richtung Heckengang.
Als sie nachmittags nicht nach Hause kommt, macht sich ihre Mutter Sorgen. Sie telefoniert mit Klassenkameraden und erfährt: Christina war gar nicht in der Schule. Die Mutter verständigt die Polizei, die sofort Suchmaßnahmen einleitet. Gegen Abend macht ein Diensthundeführer eine furchtbare Entdeckung.
In der Nähe des Heckengangs findet er unter einem kleinen Baum ein totes Mädchen – teilentkleidet. Die Obduktion bestätigt den ersten Verdacht: Christina wurde Opfer eines Sexualdelikts und mit ihrem eigenen Schal erstickt. Ihr Schulranzen liegt nur wenige Meter entfernt im Gebüsch, durchwühlt ist er nicht. Auffällig sind zahlreiche Pappkartons, auf denen die Leiche liegt.
Trotz der winterlichen Witterung sind sie größtenteils trocken. Die Ermittler vermuten, dass die Kartons möglicherweise vom Täter mitgebracht wurden. Doch darüber können sie zu diesem Zeitpunkt nur mutmaßen. Bei der kriminaltechnischen Untersuchung des Tatorts werden weder Fingerabdrücke noch Fremdblut gefunden.
Man klebt die Opferkleidung komplett ab, um Faserspuren zu sichern, die man mit möglicher Täterkleidung vergleichen könnte. Das Ergebnis ist ernüchternd: Es gibt keine verwertbaren Spuren. DNA-Untersuchungen sind 1987 noch nicht möglich. Die Polizei spricht mit Christinas Freunden.
Sie erzählen, dass sie an diesem Morgen ohne Christina zur Schule gegangen sind. Während sie auf ein weiteres Kind warteten, sei die Neunjährige allein weiter Richtung Heckengang gelaufen. Kurze Zeit später seien sie hinterhergegangen und ihnen sei ein Mann begegnet: jung, mit roten gelockten Haaren, der einen Norweger-Pullover mit Zackenmuster getragen habe. Mit Hilfe der Öffentlichkeit wird nach dem Mann gesucht.
Tatsächlich geht ein Hinweis ein: Ein Imbissbesitzer glaubt, einen seiner Gäste erkannt zu haben – den 19-jährigen Thomas O. , der in einem evangelischen Jugendheim in der Nähe des Tatorts wohnt. Die Ermittler befragen ihn. Thomas O.
gibt an, am Morgen der Tat verschlafen zu haben und deshalb zu spät zur Berufsschule gekommen zu sein. Sein Alibi wirkt glaubwürdig und wird teilweise von Zeugen bestätigt. Er verhält sich ruhig. Es gibt keine Verdachtsmomente gegen ihn.
Die Mordkommission überprüft insgesamt 570 Spurenakten, alle ergebnislos. Die Frage, was Christina auf dem Schulweg zugestoßen ist, bleibt zunächst unbeantwortet. Der Fall wird zum Cold Case. Doch Mord verjährt nicht.
Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp übernimmt den Fall und sucht immer wieder gemeinsam mit der Polizei Osnabrück nach neuen Ermittlungsansätzen. „Es blieben nach unserer Auffassung nur zwei Möglichkeiten“, sagt er später. „Entweder wir kriegen das über DNA-Untersuchungen heraus, oder der Täter oder eine Person, der er sich anvertraut hat, meldet sich und gesteht die Tat. “ Die zweite Möglichkeit scheint den Ermittlern jedoch äußerst abwegig.
Im Jahr 2012 wird der Fall komplett neu aufgerollt. Die Analysetechniken sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass selbst kleinste Proben ausreichen, um DNA zu extrahieren. Die größte Hoffnung liegt in den Klebefolien, mit denen damals die Opferkleidung abgeklebt wurde. Sie werden an das Landeskriminalamt in Bayern geschickt.
Parallel wird erneut in den Medien über Christina berichtet, unter anderem im April 2013 bei „Aktenzeichen XY ungelöst“. Nach der Ausstrahlung meldet sich eine Zeugin. Auch sie glaubt, in Thomas O. den Mann zu erkennen, den die Schulkinder damals im Heckengang gesehen haben.
Es ist bereits der zweite Hinweis auf den damals 19-Jährigen. Hat er bei seiner ersten Befragung gelogen? Knapp einen Monat später kommt der entscheidende Anruf vom LKA. An den Klebefolien lassen sich tatsächlich Hautschuppen einer männlichen Person nachweisen.
Die DNA befindet sich an drei verschiedenen Kleidungsstücken des Opfers. Zuerst müssen die sogenannten berechtigten Personen ausgeschlossen werden: männliche Familienmitglieder, Erkennungsdienstbeamte, Obduzenten, Bestatter. Von allen wird eine Probe genommen und mit der Spur verglichen. Nach einer gewissen Zeit kommt die Nachricht: Keiner der berechtigten Personen ist der Spurenleger.
„Das war für uns die Nachricht“, sagt Feldkamp. „Wir haben mit großer Wahrscheinlichkeit die DNA des Täters. “
Alle Personen, die damals als mögliche Tatverdächtige geführt wurden, werden zur freiwilligen Abgabe einer Speichelprobe eingeladen. Ihre DNA wird mit der gesicherten Fremd-DNA verglichen.
Das Ergebnis ist eine Erlösung: Es ist Thomas O. „Wir hatten unseren Täter. Es ist quasi ausgeschlossen, dass die DNA von einer anderen Person stammt. “
Wegen dringenden Tatverdachts wird der inzwischen 45-jährige Thomas O.
festgenommen und auf dem Präsidium vernommen. Er arbeitet als Vorarbeiter einer Brückenbaufirma, lebt in einer intakten Ehe und hat vier Patenkinder, die ihn sehr schätzen. Er ist strafrechtlich nie in Erscheinung getreten und entspricht nicht dem Bild, das die Ermittler von einem Kindermörder haben. In der Vernehmung weist er jegliche Schuld von sich.
Die Beweise sind jedoch erdrückend. Oberstaatsanwalt Feldkamp will ihm noch einmal ins Gewissen reden. „Wir haben ihm gesagt, dass wir sein ganzes Leben auf den Kopf stellen würden, dass wir alle seine Freunde und Bekannten befragen würden, intensiv auch seine Frau. Da stutzte er.
Er fragte, ob wir seine Frau da raushalten könnten. Als wir das verneinten, war nach einer kurzen Pause seine Antwort: ‚Okay, ich war’s. ‘“
Thomas O. legt ein Geständnis ab.
In allen Details berichtet er vom Morgen des 27. November 1987. Er habe sehr unruhig geschlafen, sei früh aufgestanden und gejoggt, um sich abzureagieren. Auf dem Rückweg sei er durch den Heckengang gelaufen, den er vorher gar nicht gekannt habe.
Als ihm Christina entgegenkommt, fasst er den spontanen Entschluss, das Kind zu packen und in einen der verwilderten Gärten zu ziehen. Er will sie vergewaltigen. Als das nicht gelingt, lässt er von dem völlig verängstigten Mädchen ab. Christina sagt daraufhin: „Ich gehe jetzt nach Hause und erzähle alles meiner Mama.
“ In diesem Moment ergreift ihn völlige Panik. Er registriert, dass sie die Tat schildern würde, und beschließt, sie als Zeugin zu beseitigen. Er erstickt das Mädchen. Anschließend joggt er nach Hause und kommt zu spät zur Berufsschule.
Thomas O. klärt auch das Rätsel um die Kartons auf: Die Pappe lag bereits im Garten. Kinder hatten im Unterholz damit eine Höhle bauen wollen. Im März 2014 startet am Landgericht Osnabrück der Prozess gegen den 45-Jährigen.
Eine letzte entscheidende Frage gilt es zu klären: Warum wollte er sich an Christina vergehen? „Die Tatsache, warum er überhaupt auf die Idee gekommen ist, ein neunjähriges Mädchen zu fassen und zu vergewaltigen, das konnte er nicht erklären“, sagt Feldkamp. „Er hat unter Tränen immer wieder gesagt, seine Beine zitterten, der ganze Körper zitterte, er wisse nicht, warum er das gemacht hat. “ Verschiedene psychologische Gutachten stellen fest, dass er voll schuldfähig ist.
Das ursprüngliche Motiv können auch sie nicht abschließend klären. Während des Prozesses entschuldigt sich Thomas O. bei der Familie des Opfers. Weil er Christina tötete, um eine Vergewaltigung zu verdecken, wird er wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt.
Zur Tatzeit war er 19 Jahre alt, deshalb gilt das Jugendstrafrecht. „Natürlich ist es ein Erfolg, nach 25 Jahren den Täter zu finden“, sagt Feldkamp. „Aber was mich berührt, sind die Zufälligkeiten, die zum Tod von Christina geführt haben. Wenn sie nur etwas früher oder später in den Heckengang gegangen wäre oder mit den Freundinnen zusammen, dann wäre diese Tat nicht geschehen.
Das beschäftigt mich schon sehr. “
Der Verlust der Angehörigen bleibt. Doch dank der Beharrlichkeit der Ermittler konnte Christinas Schicksal nach all den Jahren endlich geklärt werden. Es ist der 28.
August 2004. Eine Familie ist mit drei kleinen Kindern in einem Wald bei Ratingen unterwegs, um Pilze zu sammeln. Gemeinsam streifen sie durchs Unterholz, als der zehnjährige Sohn ein paar Meter entfernt eine Entdeckung macht. An einer erloschenen Feuerstelle findet der Junge eine beinahe skeletierte Leiche eines Menschen.
Die Familie alarmiert die Polizei. Gido Adler von der Düsseldorfer Mordkommission trifft als einer der ersten an der Fundstelle ein. „Das war ein Sonntagnachmittag, als man mich alarmiert hatte. Ich bin dann direkt zum Tatort gefahren.
“
Der Fundort ist außergewöhnlich. Die Leiche ist mit Astwerk abgedeckt, was sich nicht durch Wind oder herabfallende Äste erklären lässt. „Es hat sich für uns dargestellt, als wäre die Leiche tatsächlich von Menschenhand abgedeckt worden. “ Darüber hinaus finden die Ermittler einen Bierkasten mit teils leeren, teils vollen Flaschen und eine Feuerstelle, die offensichtlich vor nicht allzu langer Zeit entfacht worden ist.
Auffällig ist, dass die Leiche fast völlig unbekleidet ist. „In der Gesamtschau mussten wir davon ausgehen, dass hier zumindest zwei Personen vor Ort gewesen sind, möglicherweise auch mehr. “ Zunächst vermuten die Ermittler eine Situation im Obdachlosenmilieu – dass sich Leute zusammengetan haben, mit einer Kiste Bier in den Wald gegangen sind, um zu feiern. Doch wer wurde in dieser Nacht Opfer eines Verbrechens?
Am Tatort gibt es keine Hinweise auf die Identität des Opfers oder des möglichen Täters. Die Fingerabdrücke sind aufgrund der fortgeschrittenen Mumifizierung und Teilskelettierung weggefallen. Die Verstorbene hat nur noch zwei Zähne, ein Zahnstatus-Abgleich ist nahezu unmöglich. Bei der Obduktion finden die Pathologen jedoch im Schienbein des Opfers vier Schrauben.
Gido Adler und die Mordkommission suchen ein Krankenhaus auf, zeigen dem Chirurgen die Schrauben. Der kann sagen: Diese Schrauben werden genutzt, um einen sogenannten Targon-Nagel zu befestigen, der bei Operationen eingesetzt wird, um Knochenbrüche zu stabilisieren. Die Rechtsmediziner explantieren den Nagel. Er hat eine Seriennummer, ebenso die Schrauben.
Mit diesen Daten wenden sich die Ermittler an den Hersteller und finden über einen Zwischenhändler heraus: Die Kombination wurde an ein Krankenhaus in Essen geliefert. Mit sechs Ermittlern fährt die Mordkommission in das Krankenhaus, um die Operationsberichte ab 1997 zu durchsuchen. Sie haben Glück. Bereits 1998, etwa sechs Monate nach Auslieferung der Schrauben und des Nagels, findet eine Operation statt.
Eine 30-jährige Patientin wird Anfang Januar mit einem offenen Unterschenkelbruch eingeliefert. Genau bei dieser Person sind der Nagel und die Schrauben mit den entsprechenden Nummern implantiert worden. „Für uns war die Identität dann letztendlich geklärt. “ Zur Sicherheit nehmen die Ermittler bei den Eltern der Toten eine DNA-Probe.
Sie bestätigt: Bei der Toten im Wald handelt es sich um die 30-jährige Silvia P. aus Essen, Mutter von zwei kleinen Kindern. Die Eltern haben seit fünf Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter gehabt, die auf der Straße lebte. Sie berichten, dass vor etwa fünf Monaten die Polizei aus Essen bei ihnen gewesen sei, weil ein Bekannter Silvia als vermisst gemeldet hatte.
Er gab an, am 22. März mit ihr telefoniert zu haben. Sie habe gesagt, sie befinde sich derzeit in einem Waldstück mit ihrem damaligen Lebensgefährten Stefan K. , man habe ein Lagerfeuer gemacht und sie wolle ihm eröffnen, dass sie sich von ihm trennen wolle.
„Die Fakten korrespondierten völlig mit dem, was wir am Tatort vorgefunden hatten“, sagt Adler. „Wir mussten davon ausgehen, dass der 22. März ihr Todestag gewesen ist. “
Stefan K.
, ebenfalls obdachlos, saß mit Silvia am Abend ihres Todes am Lagerfeuer. Doch die weiteren Ermittlungen ergeben: Stefan K. hat sich in der Nacht nach seinem 38. Geburtstag am 31.
Juli 2004 selbst getötet, indem er vor eine Bahn sprang. Er kann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Die Ermittler sind sich jedoch sicher, dass er Silvias Mörder ist. Die Obduktion zeigt massive Stich- und Schnittverletzungen am Skelett.
„Es ist mit einem scharfen Gegenstand massiv auf Silvia eingestochen worden. Wahrscheinlich war es ein Messer. Es war für sie sicherlich in ihren letzten Lebensminuten eine unglaublich schreckliche Situation. “
Die Ermittler rekonstruieren den Abend: Stefan K.
hat Silvia vermutlich zu einem angenehmen Abend am Lagerfeuer eingeladen. Es wurde ein Feuer entzündet, Bier getrunken. Dann eröffnete Silvia ihm, dass sie die Beziehung beendet. Daraufhin eskalierte die Situation völlig.
„Jeder Mordermittler fühlt eine gewisse Schuldigkeit dem Opfer gegenüber“, sagt Adler. „Silvia ist aus unserer Sicht bestialisch getötet worden, sodass wir uns da in der Pflicht gesehen haben. Von daher war es für uns letztendlich doch ein erfolgreicher Fall. “ Hätte sich Silvia P.
nicht vor ihrem Tod das Bein gebrochen, wäre ihre Leiche vermutlich niemals identifiziert worden. Das Verbrechen bliebe ungeklärt. Ein weiterer Fall: Am 17. November 1988 verschwindet die 21-jährige Kerstin S.
aus Südhessen spurlos. Die junge Frau war früh morgens mit ihrem Dienstwagen Richtung Kassel aufgebrochen, um Kunden zu besuchen. Sie arbeitet als Außendienstmitarbeiterin für ein Feinkostunternehmen. Am Abend gegen 19 Uhr ist sie immer noch nicht zurück.
Sie hatte sich mit ihrem Bruder zum Schwimmtraining verabredet. Ihre Eltern machen sich riesige Sorgen und geben eine Vermisstenanzeige auf. Kerstin gilt als zuverlässig. Von Kollegen und Familie wird sie als sehr scheu und zurückhaltend beschrieben.
„Sie wäre nicht mit wildfremden Leuten in Kontakt getreten oder hätte mit ihnen einen Kaffee getrunken. Das würde von allen eindeutig ausgeschlossen. “ Die Polizei kann eine freiwillige Abwesenheit ausschließen und geht von einem Gewaltdelikt aus. Zwei Tage später wird ihr Firmenfahrzeug auf einer Rastanlage in der Nähe von Herborn gefunden.
Das Auto ist nicht verschlossen, der Schlüssel steckt, der Tank ist leer. Die Spurensicherung wird umfangreich durchgeführt. Dabei fällt eine leichte Beschädigung an der Windschutzscheibe auf – von innen angetragen. Bei der feineren Untersuchung entdeckt man darauf einen Stiefelabdruck.
Er stammt von Kerstin. „Man musste davon ausgehen, dass es einen Kampf gegeben hat, mutmaßlich zwischen der Geschädigten und dem unbekannten Täter, sodass sie von innen praktisch die Scheibe eingetreten hat. “ Blutspuren gibt es im Wagen nicht. Allerdings werden an den Klebefolien, mit denen die Sitze abgeklebt wurden, Fasern entdeckt, die nicht zu Kerstins Kleidung passen.
Drei Wochen bleibt die Frau verschwunden. Dann machen Spaziergänger in einem Wald bei Bätterfeld einen Fund: etwa 80 Meter von einem Waldweg entfernt liegt eine Plastikfolie. Darunter finden sie eine Leiche. Die Identifizierung gestaltet sich anfangs schwierig, da die Tote keine Dokumente bei sich trägt.
Doch die Kleidung und der Schmuck – eine Kette, Ohrringe – sind in der Vermisstenmeldung gut beschrieben. Es ist Kerstin S. Sie hat eine massive Kopfverletzung auf der linken Kopfhälfte. Die Obduktion bestätigt: Diese Verletzung war tödlich.
Möglicherweise wurde sie mit einem Hammer oder einem Stein erschlagen. Der Tatort wird weiträumig abgesperrt, die komplette Kleidung des Opfers abgeklebt und gesichert. Fingernagelproben werden asserviert. Hinweise auf ein Raubdelikt oder Sexualdelikt gibt es nicht.
Das Fahrzeug wurde an einem völlig anderen Ort gefunden als die Leiche – die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter das Auto selbst bewegt hat und dabei Spuren hinterlassen haben muss. Die Faserspuren deuten darauf hin, dass eine bislang unbekannte Person im Fahrzeug gesessen haben muss, sowohl auf dem Fahrer- als auch auf dem Beifahrersitz. Doch diese Person kennen die Ermittler nicht. 1989 wird der Fall zu den Akten gelegt.
„Wir haben keinen konkreten Hinweis auf eine Person“, stellt man fest. Der Fall wird zum Cold Case. Es dauert rund 20 Jahre, bis er neu aufgerollt wird. Harald Schneider, DNA-Spezialist beim Landeskriminalamt in Wiesbaden, hat bereits mehr als 700 Mordfälle im Labor lösen können.
„In dem Fall war die Spurenlage aus meiner Sicht perfekt. Wir hatten alle Spurenträger noch im Original. Es sind relativ wenige Untersuchungen an diesen Spurenträgern durchgeführt worden. “ Die Annahme ist: Der Täter muss das Fahrzeug von A nach B bewegt haben, und es ist unmöglich, ein Fahrzeug zu bewegen, ohne DNA-Spuren zu hinterlassen – in Form von Haaren oder Hautschuppen.
„Das haben wir in so vielen Fällen gesehen. Warum sollte es in diesem Fall nicht wieder funktionieren? “
Die Ermittler werten etwa 500 Spuren aus dem Fahrzeug aus. Sie finden eine Vielzahl von Fremdspuren, insgesamt sieben männliche DNA-Profile.
Keine davon stimmt mit Personen aus dem Umfeld des Opfers überein. Die Profile werden in der DNA-Analysedatei gespeichert. Eine Spur – unbekannte männliche Person D – trifft in der Datenbank auf einen Mann, der wegen Sexualstraftaten und Raubdelikten gespeichert ist. „Das war ein Aha-Moment“, sagt Schneider.
„Wir haben gesagt: Der muss jetzt intensiv überprüft werden. “ Bei dem Mann handelt es sich um den damals 25-jährigen Winfried E. , einen drogenabhängigen Mann, der schon mehrfach durch Raub- und Sexualdelikte aufgefallen war. Die Ermittlungen ergeben: Winfried E.
hielt sich zum tatkritischen Zeitpunkt in einer Drogenentzugsklinik auf. An dem Tattag hatte er die Einrichtung verlassen. „Er hätte also sehr gut im Bereich der Autobahn sein können, wo Kerstin vorbeigefahren ist. “ Auf die Frage des Gerichts, ob er sich vorstellen könne, dass er Kontakt mit der Geschädigten hatte, sagt er: „Ja, ich bin per Anhalter unterwegs gewesen.
Möglicherweise hat sie angehalten, das Fenster runtergedreht, und ich habe mich mit ihr unterhalten. Aber ich bin sicher nicht in ihrem Fahrzeug gewesen. “ Damit versucht er zu erklären, wie seine DNA ins Auto gelangt sein könnte. Die Ermittler können das jedoch ausschließen.
Die Spurenverteilung im Fahrzeug – gehäuft auf Fahrer- und Beifahrersitz – ist mit einem losen Kontakt am Fenster nicht erklärbar. Das Gericht hält die Erklärung des Angeklagten für nicht glaubhaft. Das Gericht kommt zu der Überzeugung: Winfried E. wollte am 17.
November nach Hause nach Wesel in Niedersachsen und suchte dafür ein Fahrzeug. Vermutlich traf er auf Kerstin S. Als sie die Herausgabe ihres PKWs verweigerte, kam es zum Kampf, in dessen Verlauf die 21-Jährige starb. 20 Jahre nach dem brutalen Verbrechen kennen die Ermittler den Mörder der jungen Frau.
Dank der akribischen Arbeit der Experten des Hessischen Landeskriminalamts kann Winfried E. vor Gericht überführt werden. Er wird wegen Mordes zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt.


