Es war der Beweis, auf den wir zwanzig Jahre gewartet hatten: Die DNA auf dem Klebeband, mit dem eine junge Mutter erstickt wurde, gehörte genau dem Mann, den wir damals schon überführt hatten….

Es war der Beweis, auf den wir zwanzig Jahre gewartet hatten: Die DNA auf dem Klebeband, mit dem eine junge Mutter erstickt wurde, gehörte genau dem Mann, den wir damals schon überführt hatten....

Die Nachricht kam an einem trüben Januartag, Jahre nachdem der Freispruch wie ein Messer in unserem Rücken steckte. Ich war gerade dabei, die Akten des Falls Andrea B. zuzuschlagen, als das Telefon klingelte. Es war das Landeskriminalamt.

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Sie hatten auf dem Paketklebeband, mit dem die junge Mutter von drei Kindern erstickt worden war, eine DNA-Spur gefunden. Die Datenbank spuckte einen Namen aus, den ich nie vergessen hatte: Werner P. Derselbe Mann, den wir vor fast zwei Jahrzehnten überführt hatten. Derselbe Mann, den das Gericht damals freigesprochen hatte, weil die Indizien nicht ausreichten.

Jetzt hatten wir ihn. Wir waren uns sicher, endlich Gerechtigkeit für Andrea zu bekommen. Doch dann kam der Schlag. Das deutsche Strafrecht ließ es nicht zu.

Ein Freispruch ist endgültig. Man kann niemanden zweimal für dieselbe Tat anklagen, sofern er nicht gesteht. Und Werner P. schwieg.

Er saß uns gegenüber, ruhig, fast entspannt, bat nur um seinen Anwalt. Mehr kam nicht aus ihm heraus. Wir hatten den Mörder identifiziert, die DNA war der letzte Beweis, aber wir konnten ihn nicht mehr vor Gericht bringen. Der Fall, der uns so viel abverlangt hatte, endete in einer Sackgasse.

Bis Jahre später ein Gesetz geändert wurde, um solche Fälle doch noch zu ermöglichen. Doch auch das wurde wieder gekippt. Und dann starb Werner P. – still, ohne jemals zur Rechenschaft gezogen worden zu sein.

Es begann alles im Dezember 1993, in einer Videothek an der Düsseldorfer Münsterstraße. Andrea B. , 28 Jahre alt, dreifache Mutter, hatte um zwölf Uhr mittags ihren Dienst angetreten. Nur anderthalb Stunden später fuhr der Inhaber zufällig an der Videothek vorbei und sah Kunden vor der Tür stehen, die nicht hineinkommen konnten.

Mit dem Zweitschlüssel öffnete er die Tür und fand Andrea. Sie lag mit Händen und Füßen gefesselt am Boden, eine Plastiktüte über dem Kopf, mit Klebeband fixiert. Sie war qualvoll erstickt. Das Geld aus der Kasse fehlte.

Ein Raubmord, so schien es. Wir kamen zum Tatort und sicherten Spuren, so gut es damals ging. Ein Zeuge, ein Kunde, der draußen gewartet hatte, berichtete, er habe durch die Milchglasscheibe eine Person gesehen – sehr klein, etwa 1,60 Meter groß. Der Täter musste in Panik gewesen sein, als der Kunde an der Tür stand.

Er wusste, sein Fluchtweg war versperrt. Also kletterte er über ein Regalbrett, das staubig war und hoch lag. Dort fanden wir einen Schuhabdruck. Das Fenster ließ sich nur etwa dreißig Zentimeter öffnen.

Draußen war ein schmaler Fenstersims – knapp dreieinhalb Meter über dem Boden. Der Täter muss gesprungen oder gestürzt sein. Wir hofften auf eine Verletzung. Wir schrieben alle Krankenhäuser an, baten um Hinweise auf Patienten mit Fuß- oder Beinverletzungen.

Gleichzeitig sicherten wir Faserspuren an einer Spanplatte, die das Fenster abtrennte – Spuren, die eindeutig vom Täter stammten. Damals gab es noch keine routinemäßigen DNA-Analysen. Faserspuren waren unser einziges Mittel. Also begannen wir eine Art Reihenuntersuchung: Wir besuchten die Kunden der Videothek, tupften ihre Kleidung mit Tesafilm ab, verglichen die Fasern mit denen vom Tatort.

Rund zweitausend Haushalte, zwölftausend Faserspuren. Eine mühsame, fast aussichtslose Arbeit, aber wir hatten keine Wahl. Mitte Januar meldete sich dann ein Krankenhaus. Fünf Patienten hatten Verletzungen, die zu einem Sprung aus großer Höhe passen könnten.

Unter ihnen: Werner P. Ein Kunde der Videothek, vorbestraft wegen Raub und Diebstahl, wohnte nur dreihundert Meter vom Tatort entfernt. Seine Frau erklärte uns, er sei beim Duschen ausgerutscht und umgeknickt. Sie habe ihn ins Krankenhaus gefahren.

Ein Alibi, das wir zunächst akzeptierten. Die Auswertung der vielen Faserspuren zog sich hin, und der Fall drohte einzuschlafen. Doch ein Kollege ließ nicht locker. Er setzte sich hin und überlegte: Wer kommt als Täter in Frage?

Ein kleiner Mann, der eine Verletzung hat. Er verglich die Parameter mit den überprüften Personen – und stieß wieder auf Werner P. Im Sommer 1995, fast zwei Jahre nach dem Mord, formierte sich die Kommission neu und nahm Werner P. erneut ins Visier.

Diesmal ließen wir seine Faserspuren vorrangig untersuchen. Das LKA meldete zurück: Die Fasern von Werner P. s Jacke stimmten exakt mit der Leitspur vom Tatort überein. Auch die Schuhe passten zu dem Abdruck auf dem Regalbrett.

Die Indizienkette schien geschlossen. Doch vor Gericht zählte mehr als unsere Überzeugung. Die Schuhe waren ein Massenprodukt, wenig aussagekräftig. Die Verletzung, so ein Gutachten, passe zwar eher zu einem Sprung als zu einem Umknicken in der Dusche – aber der Freispruch blieb.

Der Richter folgte unserer Argumentation nicht. Im Zweifel für den Angeklagten. Werner P. ging frei.

Für mich war das keine Niederlage, sondern eine bittere Lektion darüber, wie oft Gewissheit nicht ausreicht. Wir hatten unser Bestes gegeben, aber das Gesetz war auf seiner Seite. Erst die DNA-Technik brachte Jahre später den endgültigen Beweis. Das Paketband, mit dem Andrea gefesselt und erstickt worden war, lag über all die Jahre sichergestellt im Archiv.

Die verbesserten Untersuchungsmethoden förderten schließlich die DNA von Werner P. zutage. Der Mann, den wir längst überführt hatten, war es zweifelsfrei gewesen. Doch es nützte nichts.

Der Freispruch stand. Das Doppelbestrafungsverbot war unüberwindbar. Andrea B. s Ehemann kämpfte danach unermüdlich.

Er wollte eine Gesetzesänderung, damit ein identifizierter Mörder doch noch verurteilt werden kann. Die Staatsanwaltschaft unterstützte ihn. 2008 wurde ein erster Anlauf abgelehnt. Erst 2021 wurde das Gesetz geändert, um in solchen Fällen eine zweite Anklage zu ermöglichen.

Doch zwei Jahre später kippte das Bundesverfassungsgericht die Änderung wieder. Für Andrea hätte es ohnehin nichts mehr gebracht – Werner P. war bereits gestorben, ein Jahr nachdem wir seine DNA gefunden hatten.

Manchmal frage ich mich, ob er ruhig schlafen konnte.