Ich fand meine eigene Tochter im Stiegenhaus – halb nackt, erdrosselt mit ihren eigenen Kleidungstücken und an das Geländer gebunden. Nur vier Monate bevor sie sterben musste, hatte ein Polizist…

Ich fand meine eigene Tochter im Stiegenhaus – halb nackt, erdrosselt mit ihren eigenen Kleidungstücken und an das Geländer gebunden. Nur vier Monate bevor sie sterben musste, hatte ein Polizist...

Es war eine frostige Nacht im April 1958, als ein Wiener Polizist am Schwarzenbergplatz seinen üblichen Rundgang machte. Kurz vor dem Morgengrauen blieb sein Blick am Russendenkmal hängen – und stockte. Im Erdreich vor ihm lag eine nackte Frauenleiche, notdürftig verscharrt. Die Tote war die 21-jährige Ilona Faber, eine angehende Stenotypistin aus gutem Hause.

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Ihre Eltern waren 1956 aus Ungarn geflohen, der Vater arbeitete im Handelsministerium, die hübsche Tochter besuchte eine Mannequinschule in der Nähe des Schwarzenbergplatzes. Am Abend ihres Todes hatte Ilona ihren Eltern gesagt, sie gehe zum Unterricht. Doch sie log. Sie ging stattdessen ins Kino, um einen Elvis-Presley-Film zu sehen.

Zeugen sahen sie in dem Kino direkt am Platz. Danach machte sie sich auf den Heimweg – und ging dabei wieder am Russendenkmal vorbei. Dort lauerte ihr Mörder. Die Obduktion ergab ein grausames Bild: Ilona wurde mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen, starb aber nicht an den Schlägen.

Der Täter hatte sie bei lebendigem Leib eingegraben, sie erstickte qualvoll. An ihrer Brust fanden die Gerichtsmediziner eine auffällige Bissspur. Der Mord sorgte für einen Aufschrei in der Öffentlichkeit. Die neu gegründeten Zeitungen berichteten über jedes Detail, es gab Gerüchte über ein Doppelleben, doch die Polizei fand keine Hinweise darauf.

Ilona führte ein normales junges Leben. Politiker forderten prompt die Wiedereinführung der Todesstrafe. Ein junger Polizist machte schließlich eine entscheidende Beobachtung. Am Russendenkmal fiel ihm ein Mann auf, der immer wieder zum Fundort zurückkehrte: Johann G.

, ein polizeibekannter Obdachloser, der oft an dem Denkmal übernachtete. Johann G. gab zu, am Tatort gewesen zu sein – er suche nur seine Werkzeugtasche, die er in einem Gebüsch deponiert habe. Die Polizei hielt seine Erklärung für wenig glaubwürdig.

Zu abenteuerlich waren seine Ausreden: Die Fußspuren an der Leiche stammten angeblich von seinen Gummistiefeln, die ihm beim Laufen hinderten. Er hätte die Stiefel in die Luft geworfen, und beim Herunterfallen hätten sie die Abdrücke verursacht. Zudem fand man bei ihm Frauenzeichnungen, und für die Tatzeit hatte er kein Alibi. Am schwersten belastete ihn jedoch die Bissspur an der Leiche.

Sie passte zu seinem auffälligen Zahnprofil. Ein Geständnis legte er nicht ab. Im Juni 1959 begann der Prozess am Wiener Landesgericht. Die Öffentlichkeit war gespalten.

Ein Gutachter säte Zweifel: Die Zahnfehlstellung, die auf Johann G. passte, hätten auch tausende andere Wiener. Die Geschworenen sprachen ihn frei. Nur wegen der von ihm zugegebenen Diebstähle erhielt er eine Haftstrafe.

Der Fall Ilona Faber blieb in der Öffentlichkeit präsent – und hielt sich hartnäckig. 1962 tauchte ein angeblicher Handschuh des Opfers auf, Privatdetektive ermittelten eigenmächtig. Im Jahr 2002 meldete sich eine Frau beim Sicherheitsbüro: Ihr Ex-Mann habe ihr auf dem Sterbebett gestanden, Ilona Faber vergewaltigt und getötet zu haben. Eine Fernsehshow, angekündigte Buchpläne – doch die Ermittler blieben skeptisch.

Die Details der Frau stimmten nicht, eine vollendete Vergewaltigung hatte es nie gegeben. Die Wiederaufnahme brachte dennoch einen Durchbruch. Ein Schweizer Spezialist analysierte die Bissspuren mit moderner 3D-Computerttechnik. Das Ergebnis war eindeutig: Die Bisse stammten mit hoher Wahrscheinlichkeit von Johann G.

Eine erneute Anklage gab es nicht mehr. Als die Ermittlungen wieder aufgerollt wurden, war Johann G. bereits tot. Wien, Favoriten, Ende der 1980er Jahre.

Zwischen 1988 und 1990 wird der Bezirk von drei Morden erschüttert. Die Opfer: eine junge Frau und zwei Mädchen. Im Oktober 1988 geht die 20-jährige Modeverkäuferin Alexandra abends tanzen. Sie verlässt die Disco Azuru gegen drei Uhr morgens, ihr Freund will sie mit dem Auto abholen.

Sie läuft ihm im Dunkeln entgegen – und verschwindet spurlos. Am nächsten Morgen findet ein Polizist ihre Leiche, nur wenige Meter vom Disco-Eingang entfernt. Sie lehnt nackt an einem Baumstamm, erdrosselt mit ihrer eigenen Strumpfhose. Ihr Pullover ist um den Stamm gebunden, die Beine sind gespreizt.

Der Täter hat die Leiche inszeniert. Für die forensische Psychiaterin Dr. Sikron Rossmanit ist klar: Die Inszenierung ist die Handschrift des Täters, ein Ausdruck von Macht und Kontrolle, ein Zeichen tiefsitzender Kränkung, die nichts mit dem Opfer zu tun haben muss. Am Tatort findet sich eine Spermaspur am Oberschenkel.

Eine DNA-Analyse gibt es damals noch nicht, aber eine Blutgruppenbestimmung ist möglich. Doch dabei passiert ein fataler Fehler: Beim Abschaben der Spur gelangen auch Hautschuppen des Opfers in die Probe. Die Blutgruppe A des Opfers überlagert die Blutgruppe 0 des Täters. Die Ermittler suchen fortan einen Mann mit Blutgruppe A.

In der ersten Welle der Prüfungen haben sie den späteren Täter sogar als Hauptverdächtigen. Herbert P. hat sich in der Disco auffällig verhalten und die Disco ungefähr zeitgleich mit Alexandra verlassen. Doch sein Bluttest ergibt Blutgruppe 0 – er fällt aus dem Raster.

Ein verhängnisvoller Fehler, der einem brutalen Mörder fast zwei Jahrzehnte Freiheit schenkt. Am 3. Februar 1989 schlägt der Täter wieder zu. Die zehnjährige Christina kommt aus der Schule, doch zu Hause kommt sie nie an.

Am nächsten Morgen findet ihr Vater sie im obersten Stockwerk eines Stiegenhauses in der Per-Albin-Hansson-Siedlung – halb nackt, missbraucht, erdrosselt mit ihren eigenen Kleidungsstücken. Auch dieses Kind ist an einen Stiegenländer festgebunden worden. Das Festbinden bestärkt die Ermittler sofort: Es ist derselbe Täter. Christina wurde wie Alexandra erhört.

Ihre Schultasche nimmt der Mörder mit, sie wird später in einem Schacht gefunden. Sogar ein Mickey-Maus-Heft, das sich das Mädchen auf dem Heimweg gekauft hatte, legt der Täter demonstrativ neben der Leiche ab. Die Polizei steht unter enormem Druck. Die Stadt hält den Atem an – alle warten auf den nächsten Mord.

Am 22. Dezember 1990 wird die achtjährige Nicole vermisst. Sie war bei ihrer Tante in Simmering, um Weihnachtsgeschenke abzuholen, und fuhr allein mit der Straßenbahn zurück nach Favoriten. Am nächsten Tag findet man ihre Leiche im Laaer Wald, zugedeckt mit Laub.

Doch bei diesem Fall kommen den Ermittlern Zweifel. Die Tötungsart ist eine andere, die Leiche ist nicht inszeniert abgelegt, sondern eher hastig versteckt. Die Gerichtsmedizin stellt außerdem fest: Nicole wurde nicht am Fundort missbraucht, sondern schon vorher. Alle drei Fälle bleiben über Jahre ungeklärt.

1997 wird in Österreich die erste DNA-Datenbank angelegt. Die alten Spuren werden erfasst. Im September 2000 kommt der Durchbruch: Ein Mann wird nach einer Wirtshausrauferei erkennungsdienstlich behandelt und muss eine DNA-Probe abgeben. Sie stimmt mit der Spermaspur vom Tatort Alexandras überein – es ist der 32-jährige Herbert P.

Als Ernst Geiger und seine Kollegen ihn festnehmen, sitzt Herbert P. friedlich mit seiner Freundin beim Frühstück. Nichts deutet auf die Bestie von Favoriten hin. Er wird wegen Mordes an Alexandra zu 15 Jahren Haft verurteilt und in eine Klinik eingewiesen.

Die DNA-Spur ist eindeutig. Der Fall Christina lässt sich ihm nicht mehr nachweisen – in diesem Fall wurden keine DNA-Spuren gesichert. Aber das Muster spricht gegen ihn. Und dann wird auch der Fall Nicole gelöst.

Die Ermittler laden alle früheren Verdächtigen zum DNA-Test vor. Ein Mann weigert sich: Er war der Freund der Tante des kleinen Mädchens. Eine Zwangsprobe wird angeordnet. Das Ergebnis ist eindeutig: Es ist Michael P.

, Nicoles Mörder. Er hatte das Mädchen über einen längeren Zeitraum missbraucht und ihre Taten verdecken wollen. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach jahrelanger Arbeit hat Ernst Geiger beide Täter identifiziert.

Aber bitter bleibt die Erkenntnis: Der falsche Blutgruppen-Befund hat es ermöglicht, dass ein Mörder zehn Jahre länger frei herumlief – und dass ein kleines Mädchen sterben musste. Wien, 12. März 1963. Kurz vor 17 Uhr nimmt das Publikum in der Wiener Staatsoper Platz.

Die zehnjährige Ballettschülerin Dagmar F. macht sich auf den Weg zu ihrer Garderobe – sie wird sie nie erreichen. Kurz darauf findet ein Polizist bei seinem Rundgang die Leiche des Mädchens in den Waschräumen der Oper. Dagmar wurde mit 37 Messerstichen getötet und mit Schlägen verunstaltet.

Sie ist entblößt, was auf ein Sexualverbrechen hindeutet. Die Ermittler riegeln sofort alle Ausgänge ab. Kein Besucher, kein Angestellter darf das Gebäude verlassen. Mehr als tausend Personen werden überprüft – vergeblich.

Der Täter ist entkommen. Die Berichterstattung ist enorm. Die junge Kronenzeitung und das neue Fernsehen berichten intensiv. Die Bevölkerung ist in Panik, bald verdächtigt jeder jeden.

Bei der Beerdigung auf dem Friedhof in Grinzing nehmen über 5000 Menschen teil, auch Stardirigent Herbert von Karajan spricht den Eltern sein Mitgefühl aus. Die Polizei postiert zwei Ballettschülerinnen am Eingang, um zu beobachten, ob jemand auffällig reagiert. Vergeblich. Im Sommer 1963 wird Wien von weiteren Messerangriffen erschüttert.

Am 4. August wird eine amerikanische Studentin in der Augustinerkirche attackiert. Sie wehrt sich heftig, der Täter flieht. Sie überlebt mit zwei Stichen und einem abgetrennten Ohrläppchen.

Es folgt ein Überfall im Stadtpark. Am 6. August greift der Täter eine 64-jährige Frau vor ihrem Wohnhaus an. Sie schreit laut, ein Polizist wird aufmerksam.

Der Täter flieht in ein Haus, ein Wachmann findet ihn. Doch die Frau erkennt ihn nicht – er trägt keinen schwarzen Pullover. Die Beamten suchen das Haus ab und finden tatsächlich einen schwarzen Pullover. Sie ziehen ihn dem Verdächtigen an, und die Frau identifiziert ihn.

Der Festgenommene ist der 33-jährige Gelegenheitsarbeiter Josef W. – vorbestraft wegen Diebstählen und Angriffen auf Frauen, mehrfach in psychiatrischen Einrichtungen. Josef W. gibt zu, sich oft in der Oper herumgetrieben zu haben.

Er habe Einbrüche geplant, Brieftaschen gestohlen und Frauen beim Duschen beobachtet. Den Mord an Dagmar bestreitet er zunächst vehement. Doch in seiner Wohnung finden die Ermittler einen blutbefleckten Mantel und blutige Fäustlinge. Die attackierten Frauen identifizieren ihn eindeutig.

Schließlich gesteht er. Nach einem Streit mit seiner Mutter sei er in die Oper zurückgekehrt. Auf dem Weg zum Waschraum trifft er auf die kleine Dagmar. Er fragt sie, ob sie schon medizinisch untersucht worden sei.

Als sie verneint, behauptet er, Arzt zu sein und sie untersuchen zu müssen. Er führt das Kind in den Vorraum der Damentoilette – und lässt dort seinen blinden Hass auf alles Weibliche an ihr aus. Ein schrecklicher Zufall hat Dagmar genau in die Hände ihres Mörders geführt. Im April 1964 wird Josef W.

vor dem Wiener Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Er gesteht den Mord an Dagmar und die Angriffe auf vier weitere Frauen. Er stirbt später in der Haft.