Heiligabend 2015, kurz nach 6:30 Uhr morgens. In einem Regionalzug nach Dillenburg steht ein junger Mann ohne Fahrschein. Als der Zugbegleiter ihn kontrolliert, gibt Patrick S. freimütig zu, kein Ticket zu haben.

Er habe gehofft, der Zugbegleiter würde ihn wegen des Heiligabends weiterfahren lassen. Doch der Zugbegleiter macht nicht mit – das sei sein Job. Daraufhin sagt Patrick S. : „Dann ruft doch die Polizei.
“
Der Zug hält in Herborn. Zwei Polizeibeamte kommen zum Bahnhof: der 46-jährige Christoph R. und sein Kollege Thomas F. Der damalige Dienststellenleiter Holger Geller erinnert sich noch genau an diesen Tag: „Man weiß, dass der Kollege in das Zugabteil gegangen ist, hat sofort gesehen, dass der Täter mit einem Messer bewaffnet ist, hat dann sofort mit dem Täter gerangelt, der körperlich deutlich überlegen war und mit einer Präzision auf den Kollegen eingestochen hat.
“ Die Stiche gingen gezielt in den Schulter-Hals-Bereich, dort, wo die Schutzweste keinen Schutz bietet. Er hielt den Kollegen mit der rechten Hand auf Abstand, packte ihn am Kragen und stach mit der linken Hand viermal in den Hals. Dann betrat Thomas F. den Zug.
Gemeinsam gelang es den beiden, den Täter in eine Ecke zu drängen. Doch Patrick S. versetzte Thomas F. vier Stiche in die Schulter.
Christoph R. flüchtete aus dem Zug. Thomas F. geht zwei Schritte rückwärts und fällt auf den Rücken.
Der Täter wendet sich ihm zu. In seinen letzten Sekunden zieht Christoph R. seine Waffe und schießt zweimal auf Patrick S. , trifft ihn in Hüfte und Oberschenkel.
Das rettet Thomas F. das Leben. Mit der letzten Handlung seines Lebens verhindert Christoph R. , dass ein weiterer Kollege getötet wird.
Der am Boden liegende Thomas F. stand auf, ging zum Täter und sagte: „Sag mal, du hast gerade einen Kollegen umgebracht, der vier Kinder hat. “ Die Antwort des Täters: „Selber schuld, ihr Arschlöcher. “
Christoph R.
überlebt seine schweren Verletzungen nicht. Er war ein engagierter, fröhlicher, offener und lustiger Mensch, beliebt bei seinen Kollegen. Vor allem aber war er Familienvater. Vier minderjährige Söhne, der jüngste gerade acht Monate alt.
An diesem Abend wollte er mit seiner Lebensgefährtin und dem kleinen Sohn Weihnachten feiern. Dazu kommt es nie. Die Kollegen, die an diesem Tag im Dienst waren, waren geschockt, voller Wut. Sie wurden aus dem Dienst genommen und psychologisch betreut.
Doch sofort meldeten sich andere Kollegen und sagten: „Ich komme, ich mache Dienst, obwohl ich eigentlich zu Hause mit der Familie feiern möchte. “
Patrick S. wird im Krankenhaus festgenommen. Er war polizeibekannt, vorbestraft wegen verschiedener Gewaltdelikte, auch mit Messern.
Kurz vor der Tat hatte er sich die Buchstaben ACAB auf die Fingerknöchel tätowieren lassen – „All Cops Are Bastards“. Der Hass auf Polizeibeamte lässt die Ermittler aufhorchen. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Erschleichen von Beförderungsleistungen an. Im Prozess lässt Patrick S.
über seinen Verteidiger eine bemerkenswerte Einlassung verlesen: Er habe keinen Hass auf Polizeibeamte. Und er habe zum Zeitpunkt der Tat nicht erkannt, dass es sich bei den beiden Männern um Polizisten gehandelt habe. Er sei davon ausgegangen, dass es sich um Personen aus einem Rockerclub handelte, die sich an ihm rächen wollten, weil er aus dem Club ausgetreten war. Diese beiden Punkte müssen die Ermittler widerlegen.
Das ACAB-Tattoo spielt dabei eine große Rolle. Außerdem befragen sie Zeugen aus dem Umfeld von Patrick S. Ein Jahr vor der Tat hatte er auf einer Party anlässlich einer Haftentlassung angekündigt, dass er irgendwann einen Polizisten abstechen werde – in den Hals, genau dort, wo die Schutzweste keinen Schutz bietet. Schwieriger wird es mit der Behauptung, er habe die Beamten nicht als solche erkannt.
Die Tat geschah um 7 Uhr morgens, es war noch dunkel. Das Gericht ordnet einen Ortstermin am Tatort an. Man stellt sich in den Zug, schaut nach draußen, lässt einen Polizeibeamten die Treppen hochkommen. Aus dem Zug ist die Uniform klar zu erkennen.
Die Einlassung des Angeklagten ist damit widerlegt. Über den Ortstermin wird im Radio berichtet. Eine Krankenschwester meldet sich bei der Polizei. Sie hat Patrick S.
im Haftkrankenhaus behandelt, direkt nach der Tat. Ihre Aussage vor Gericht ist beeindruckend. Sie gibt zu Protokoll, dass Patrick S. zu ihr gesagt hat: „Scheiß Bullen, die sind doch selbst schuld.
Wenn ein Bulle mich angreift, mache ich den platt. “
Damit ist eindeutig belegt, dass seine Einlassung gelogen war. 22 Prozesstage, 67 Zeugen, vier Sachverständige, ein Ortstermin. Der Vater des Getöteten, einer der Söhne und die Lebensgefährtin von Christoph R.
verfolgen den Prozess als Nebenkläger. Das Landgericht Limburg verurteilt Patrick S. wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Erschleichens von Beförderungsleistungen und Beleidigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Zusätzlich wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das bedeutet: Es gibt keine automatische Prüfung einer Entlassung nach 15 Jahren. Patrick S. wird voraussichtlich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Das Urteil wird mit großer Erleichterung aufgenommen.
Es fiel genau 14 Tage vor Weihnachten, kurz vor dem Jahrestag des Mordes. Für die Kollegen war es wichtig, dass vor Weihnachten noch das Urteil gesprochen wurde. Was diesen Fall so erschreckend macht: Bei einer Personalienfeststellung wegen Schwarzfahrens erwartet niemand, angegriffen zu werden. Doch Patrick S.
hatte offenbar den Entschluss gefasst: Wenn die Kollegen in den Zug kommen, greife ich sie mit dem Messer an und töte sie. Christoph R. war das Zufallsopfer – basierend auf der Nichtigkeit einer Fahrscheinkontrolle. Der Vorfall verändert die Ausbildung der Polizeibeamten.
Das Sicherheitstraining wird angepasst, Messerangriffe bekommen einen besonderen Stellenwert. Die Kollegen legen mehr Wert auf Eigensicherung und sind aufmerksamer, wenn ein Täter einen Gegenstand bei sich hat. Aber ganz verhindern lässt sich so eine Tat nicht. Ein pensionierter Kollege drückt seine Enttäuschung über die gesellschaftliche Wahrnehmung aus: „Es gab keine Demonstration für die Kollegen.
Wenn aber ein Polizist einen Menschen erschießt, der ein Messer hat, und man dann zweifelt, ob das rechtmäßig war, gibt es mehrere Demonstrationen. Das bedrückt mich. Man fragt sich: Hat man eine andere Möglichkeit, einen Messerangreifer abzuwehren, außer zu schießen? Weglaufen oder schießen – mehr haben wir nicht.
“
Doch der Fall ist damit nicht abgeschlossen. In der Folge der Ermittlungen wird deutlich: Auch andere Ereignisse hängen mit diesem Fall zusammen. Die Geschichte vom Geständnis für Cola und Käse erzählt der pensionierte Polizist Hans Tiers bis heute immer wieder: „Sowas habe ich in meiner gesamten kriminalistischen Laufbahn noch nicht erlebt. “
Es ist der 14.
Juni 1979, 3 Uhr morgens. Bei der Feuerwehr in Gera klingelt das Notruftelefon. Ein Nachbar hat Rauch aus einer Wohnung in der Ernst-Toller-Straße 14 bemerkt. Als die Feuerwehr eintrifft, stellt sie zwei Brandherde fest.
Während der Löscharbeiten finden die Feuerwehrleute einen toten Mann. Der Tote trägt nur ein weißes Unterhemd und eine Hose. An der Garderobe hängt eine Uniformjacke mit dem Dienstgrad Hauptwachtmeister, dazu zwei Polizeimützen. Es ist der Polizist Lutz L.
, ein alleinstehender Mann. In seiner Wohnung herrscht Unordnung: Bierflaschen, Weinflaschen, benutzte Gläser, volle Aschenbecher mit Zigarettenkippen. Für Ermittler Hans Tiers steht fest: Hier hat ein Saufgelage stattgefunden. Die Todesursache ist zunächst unklar.
Bei der Obduktion wird festgestellt: Lutz L. ist an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Das Gas strömte aus einem Gaskocher. Doch wer hat das Gas aufgedreht?
In der Wohnung werden keine Fingerabdrücke gefunden. Aber es fehlen Gegenstände. War es ein Raubmord? Die Polizei veröffentlicht Abbildungen der fehlenden Dinge, hofft auf Zeugenaussagen.
Doch niemand meldet sich. Die letzten Stunden im Leben von Lutz L. werden rekonstruiert: Gegen 24 Uhr verließ er seine Stammkneipe, nahm noch Flaschen mit, Bier und Wein, und ging in Richtung seiner Wohnung. Die Ermittler suchen Zeugen, die Lutz L.
in dieser Nacht gesehen haben. Doch es kommen keine Hinweise. Bis Anfang August sind Hans Tiers und seine Kollegen weitgehend ausermittelt. „Wir waren schon ein bisschen frustriert, weil viele Ermittlungsansätze ins Leere gelaufen sind“, erinnert er sich.
Zur gleichen Zeit arbeitet die Polizei in Dresden an einem Raubmordfall. Zwei Verdächtige sitzen in Haft: Horst S. und Uwe J. , beide 20 Jahre alt.
Hans Tiers und seine Kollegen fragen sich, ob die beiden auch mit dem Fall in Gera zu tun haben könnten. Die Ermittlungen der Dresdner Kollegen passen zur Arbeitsweise der Täter. Hans Tiers und drei Kollegen fahren nach Dresden, um die Männer zu vernehmen. Tiers beginnt mit Horst S.
, der ihm zugänglicher erscheint. Und dann sagt Horst S. plötzlich aus heiterem Himmel: „Ja, wir könnten ja miteinander reden, aber ich hätte da schon etwas von euch gehabt. Ich trinke gerne Vita Cola und ich rauche auch gern und trinke gerne Kaffee.
Und außerdem esse ich mit Vorliebe Camembert – aber nicht den im Silberpapier, sondern den im Goldpapier. “
Für die Ermittler ist das ein Hinweis: Der will mit uns reden. Aber will er uns verarschen, will er uns auf eine falsche Fährte führen – oder ist es wirklich so? Um das herauszufinden, besorgen die Beamten wie gewünscht Vita Cola und den Camembert im Goldpapier.
„Wir haben gesehen, wie der seine Freude kaum verbergen konnte“, erinnert sich Tiers. Doch dann machen die Beamten klar: Es gibt kein Geschenk ohne Gegenleistung. Horst S. zögert, doch dann sagt er: „Ich mache es.
“ Er will wissen, woher die Beamten kommen. „Wir waren in einer Stadt mit G“, sagt Tiers. „Eine Stadt mit G. “ Horst S.
weiß nicht, dass sie aus Gera kommen. Und plötzlich sind die Ermittler angespannt. Es kostet sie noch etliche Colaflaschen und Käseportionen, bis Horst S. alles gesteht.
Er und Uwe J. hatten in der Wohnung von Lutz L. eingebrochen. Als sie merkten, dass sie in der Wohnung eines Polizisten waren, erschraken sie.
Sie wussten: Wenn sie erwischt werden, drohen ihnen viel höhere Strafen. „Den müssen wir fertig machen, den müssen wir umbringen“, entschieden sie. Sie drehten das Gas auf, zündeten zwei Mal Feuer und ließen den schlafenden Lutz L. zurück.
Horst S. und Uwe J. werden wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Hans Tiers erzählt die Geschichte vom Geständnis für Cola und Käse noch heute.
Und er sagt: Selbst erfahrene Kriminalisten, denen er davon erzählt hat, haben solche Situationen nie erlebt.


