Die Schleifspur zog sich mittig über die Landstraße, etwa sechzig Zentimeter breit, durchgängig, mit leichten Schlenkern. Sie begann abrupt an einer Weggabelung und endete an einer leblosen Gestalt, die im Scheinwerferlicht des Streifenwagens mitten auf der Fahrbahn lag. Es war Johannes Funke, genannt Hansi, 43 Jahre alt, Taxifahrer aus Paderborn. In der Nacht auf den 15.

April 1994 hatte er seine Nachtschicht gefahren. Gegen Mitternacht nahm er einen Anruf aus einer Telefonzelle im Stadtzentrum an: eine Fahrt nach Höfelhof, einem Nachbarort. Er bestätigte den Auftrag per Funk an die Zentrale. Wenig später drückte er den Notschalter in seinem Wagen, ein leises Stöhnen war in der Zentrale zu hören, dann wurde es still.
Die Kollegen fanden Hansi auf der Straße. Er war tot, blutüberströmt, offensichtlich mitgeschleift worden. Sein Taxi fehlte. Erst später entdeckte man den Wagen auf einem Parkplatz im Süden Paderborns, weit entfernt vom Fundort des Körpers.
Der Innenraum war voller Blut. Der Anschnallgurt hing aus der Tür, verschmutzt und mit Schmauchspuren versehen – so musste Hansi hinter dem Fahrzeug hergezogen worden sein. Trotz der Brutalität gab es keine Zeugen. Die Obduktion ergab: zwanzig Messerstiche, ausgeführt mit solcher Wucht, dass sogar der Dachhimmel des Taxis durchstochen war.
Der Angriff kam vermutlich von der Rückbank. Das Portemonnaie mit den Tageseinnahmen, ein paar hundert Mark, fehlte. Ein Raubmord, so die Überzeugung der Ermittler. Hansi war geschieden und hatte zwei Söhne, die damals bei einer Pflegefamilie lebten.
Sein Sohn Christian war gerade erst 14, als der Vater starb. Er erinnert sich an einen ruhigen, lebenswerten Mann, der viel Zeit mit seinen Kindern in der Natur verbrachte und ihnen Pflanzen und Tiere zeigte. Noch heute trägt Christian diese Leidenschaft in sich. Er ist sicher: Sein Vater war ein Zufallsopfer, zur falschen Zeit am falschen Ort.
„So weit ich mich erinnern kann, hat er früher auch gesagt, er wollte diesen Job nicht mehr machen, weil er meinte, der ist zu gefährlich. Aber da war es schon zu spät, noch zu wechseln. ”
Der Anrufer, der Hansi nach Höfelhof rief, sprach laut Zentrale leise, fehlerfrei und hochdeutsch. Mehr wusste man nicht.
Die Ermittler vermuteten, dass die Fahrt nur ein Vorwand war, um das Opfer an einen abgelegenen Ort zu locken. Zwei Kilometer Schleifspur, dann blieb der Tote auf der Straße zurück, während der oder die Täter mit dem Taxi flüchteten. In ihrer Eile verpassten sie die Einfahrt des Parkplatzes und fuhren über einen Grünstreifen. Es gab Indizien, dass sie womöglich keinen Führerschein hatten: Der Disponent hatte von einem unkontrollierten Hochjagen des Motors gehört.
Mehr als 160 Spurenakten wurden ausgewertet, doch es gab keinen Treffer. Dreißig Jahre blieb der Fall ungelöst. Erst 2024 rollte die Ermittlungsgruppe Cold Case der Polizei Bielefeld den Mord wieder auf. Mit modernsten Methoden sollen DNA-Spuren gesichert und mit aktuellen Datenbanken abgeglichen werden.
Auch Spurenträger, die damals nicht auswertbar waren, könnten jetzt entscheidende Hinweise liefern. Und falls die Täter in den Jahren danach Gewaltdelikte begangen haben, könnte ihr Profil längst in den polizeilichen Registern stehen. Für Christian Funke ist der Wunsch nach Gerechtigkeit groß. Er hofft, dass die neuen Ermittlungen endlich Licht ins Dunkel bringen.
Die Polizei hat eine Belohnung von 5. 000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt. Im Oktober 1987, drei Jahre vor dem Mord in Paderborn, ereignete sich in Bremen ein ähnlich grausames Verbrechen. An einem Samstagmorgen wurde die 73-jährige Annelise Rüder in ihrem kleinen Tante-Emma-Laden aufgefunden.
Der Bäcker, der sonst ihre Brötchen brachte, klingelte vergeblich. Eine Nachbarin verständigte die Polizei. In dem engen Abstellraum hinter dem Laden lag die alte Frau auf dem Rücken, die Beine gespreizt, der Schlüpfer herabgezogen. Ein Geschirrtuch war um ihren Hals geschlungen, dazu ein Gummiband, mit dem Tetrapacks zusammengehalten wurden.
Keine Einbruchsspuren – das Opfer hatte die Tür selbst geöffnet. Die Obduktion zeigte schwere Verletzungen im Kehlkopfbereich und Anzeichen von Vergewaltigung. Am Rock des Opfers fand man Spermaspuren, die auf einen Mann mit der seltenen Blutgruppe AB positiv hindeuteten. Ein Kunde von Annelise Rüder, dem sie Geld geliehen hatte und der für sein Trinkverhalten bekannt war, geriet in Verdacht, leugnete aber alles.
Der Fall schien zu scheitern. Erst zwanzig Jahre später, 2007, rollte Staatsanwalt Uwe Pik den Fall erneut auf. Die moderne DNA-Analyse machte es möglich, aus winzigen Resten der alten Spermaspur ein vollständiges Profil zu gewinnen. 205 Männer aus dem Umfeld des Opfers mussten Speichelproben abgeben.
Es gab einen Treffer: die DNA eines damals 29-Jährigen, der wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung bereits verurteilt worden war. Auch er hatte bei Annelise Schulden und wohnte nur wenige hundert Meter von ihrem Laden entfernt. Kai Holger K. schwieg zunächst, dann stellte Staatsanwalt Pik ihm eine entscheidende Frage.
„Und da habe ich ihn gefragt: Haben Sie die Leiche von Frau Rüder denn überhaupt gesehen? ” Die Antwort war verheerend: „Wie kommen Sie denn darauf? Ich habe Frau Rüder nicht tot gesehen. Ich habe damit nichts zu tun.
” Damit war seine Ausrede, er habe nur an der Leiche masturbiert, widerlegt. Im Herbst 2008 wurde er wegen Mordes verurteilt und zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen der besonderen Schwere der Schuld. Seine Behauptung, er habe eine jahrelange Liebesbeziehung mit der 73-Jährigen gehabt, hielt keiner Überprüfung stand. Kai Holger K.
starb 2023 im Gefängnis, ohne die Tat zuzugeben. Der dritte Fall begann im Februar 2011 bei Zwickau. Eine junge Frau sah auf ihrem Heimweg von einer Party einen Feuerschein in einem Waldstück bei Lauenhain. Ihr Vater war Feuerwehrleiter und eilte hin.
Er fand ein etwa einen Meter hohes Feuer. Als die Flammen gelöscht waren, lag dort die verbrannte Leiche einer jungen Frau. Sie hatte lange, dunkle Haare mit rötlich-violetten Strähnen, Tätowierungen und Piercings. Die Hitze hatte den Körper stark verändert, doch die Unterseite war nur wenig verbrannt.
Am nächsten Tag meldeten sich eine Mutter und ein Freund bei der Polizei: Die 23-jährige Susanne P. wurde vermisst. Die Mutter identifizierte sie anhand der Tätowierungen. Susanne hatte am Abend zuvor eine Disco besucht und war gegen 4 Uhr morgens zu Fuß nach Hause gegangen – danach verlor sich ihre Spur.
Die Obduktion zeigte massive Gewalteinwirkung gegen Hals, Kopf und Körper. Eine Spermaspur konnte gesichert werden, obwohl das Opfer verbrannt worden war. Der Treffer in der BKA-Datenbank ließ den Ermittler Jan Staus erbleichen: Die DNA gehörte einem 27-jährigen Mann, der bereits wegen Brandstiftung auffällig geworden war. Und nicht nur das – dieser Mann war Patrick R.
, ein Reporter eines regionalen Radiosenders, der genau über diesen Fall berichtete. Er hatte sogar Interviews geführt und stand in der Dienststelle der Mordkommission, in den Nachrichten und auf den Pressekonferenzen. Patrick R. wurde festgenommen.
Er wirkte überrascht, aber kooperativ. In seiner Wohnung fanden die Ermittler Gegenstände, die Susanne gehört hatten, und ihre Kleidung mit massiven Schmutzspuren. Der Gutachter konnte nachweisen, dass sie der Toten ausgezogen worden war. Ein Schlüsselband mit einem festen Knoten und langen schwarzen Haaren erwies sich als das Drosselwerkzeug.
Patrick R. gestand schließlich. Er hatte Susanne im Park getroffen, wollte Sex, sie lehnte ab. Er griff an, würgte sie, tötete sie.
Dann trug er die Leiche zu seinem Auto, brachte sie in seine Wohnung, reinigte sie in der Badewanne, legte sie auf sein Bett und hatte Geschlechtsverkehr mit ihr, „weil sie noch Körpertemperatur hatte”, sagte er. Einen Tag lang lag die Tote dort, dann fuhr er mit ihr in den Wald und verbrannte sie. Als Nächstes suchte er in Susannes Wohnung nach persönlichen Gegenständen und fand einen USB-Stick mit Fotos und intimen Informationen. Diese nutzte er für seine Arbeit im Radio, um als Erster ein Bild des Opfers veröffentlichen zu können.
Das Landgericht Zwickau verurteilte ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.


