Der Bahnsteig am Hamburger Jungfernstieg ist an diesem Donnerstagvormittag im April 2018 voller Menschen. Unter ihnen sind auch die fünffache Mutter Sandra P. , ihr neuer Freund und ihre kleine Tochter Mariam. Plötzlich steigt ihr Ex-Freund Tajo N.

in die S-Bahn – er ist ihnen gefolgt. Kurz zuvor hatte er seine Tochter noch unter behördlicher Aufsicht gesehen. Jetzt kommt es in der Bahn zum Streit. Am Bahnhof Jungfernstieg steigen Sandra, Mariam und ihr Freund aus.
Es scheint sich zunächst zu beruhigen, doch dann teilt Sandra Tajo mit, dass er das Kind nicht mehr sehen werde. Sie würde jetzt die Polizei rufen. In diesem Moment greift Tajo in seinen Rucksack. Darin befindet sich ein 33 Zentimeter langes Messer mit einer 19 Zentimeter langen Klinge.
Er hatte es an diesem Morgen bereits eingesteckt, als er das Haus verließ. Als sich Sandra kurz wegdreht, sticht Tajo seiner Tochter, die angeschnallt im Buggy sitzt, in den Bauch und in den Hals. Sandra stürzt zum Buggy – und in diesem Moment stößt er ihr das Messer mit einem wuchtigen Stich in den linken Rücken. Die Hauptschlagader wird verletzt.
Die ist im menschlichen Körper nicht dünn, sondern hat ungefähr den Durchmesser eines mittleren Gartenschlauchs. Der Bahnsteig ist voller Passanten, die unfreiwillig zu Zeugen dieser dramatischen Tat werden. Viele schreien, die Situation ist unübersichtlich. Das Kind liegt schwer verletzt im Buggy, die Mutter ist zu Boden gefallen.
Ein eingesetzter Polizeibeamter berichtet später, dass dieser Einsatz der mit Abstand schwerwiegendste und belastendste in seinen zwölf Dienstjahren gewesen sei. Während der Rettungsdienst um das Leben der Opfer kämpft, flieht der Täter. Er verlässt das Bahnhofsgelände, wirft das Messer in einen Abfallbehälter und ruft selbst die Polizei an. Am Telefon meldet er sich mit den Worten „Schönen guten Tag“ und sagt dann: „Ich habe einen Fehler gemacht.
Ich hatte ein Messer. “ Er deutet an, dass das Kind tot sei. Sandra P. stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus.
Tajo lässt sich widerstandslos festnehmen. Der Angeklagte ist ein 33 Jahre alter Mann aus dem afrikanischen Staat Niger. Er ist in sehr ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen, hat nur eine geringe Schulbildung – drei Jahre Koranschule. Er war Flüchtling, arbeitete in Algerien und Libyen, gelangte über das Mittelmeer nach Italien und schließlich nach Deutschland, wo er Sprachkurse besuchte.
Schon bald lernt Tajo Sandra P. kennen. Doch noch vor der Geburt der gemeinsamen Tochter trennt sich das Paar. Tajo will das alleinige Sorgerecht, aber es wird Sandra zugesprochen.
In Verhandlungen beim Familiengericht und Jugendamt bringt er immer wieder zum Ausdruck: „Sie ist mein Blut. “ Er hat die Vorstellung, dass er das Kind sehen kann, wann immer er will, und dass niemand anderes darüber zu bestimmen habe. Sandra P. gibt an, dass Tajo Drohungen ausgesprochen habe, sowohl ihr gegenüber als auch gegen das Kind.
Einmal sagte er: „In meinem Heimatland wärst du schon lange tot. “ Bei einem anderen Streit bezog er sich auf einen Fall, bei dem in Hamburg ein Vater seiner zweijährigen Tochter die Kehle durchgeschnitten hatte, und fragte: „Du weißt ja, was da passiert ist. Hast du das im Fernsehen gesehen? “
Am 4.
Oktober 2018 beginnt der Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Tajo legt ein Geständnis ab. Er räumt ein, für den Tod der beiden Menschen verantwortlich zu sein. Es sei kein Versehen gewesen.
Wörtlich sagte er, es sei „bei Gott eine Sünde“ gewesen, und er bete für die Opfer. Doch eine Frage ist für das Strafmaß entscheidend: War Tajo während der Tat Herr seiner Sinne? Der psychiatrische Sachverständige Dr. Christoph Lenk kommt zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten eine sogenannte impulsiv-narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung vorliege.
Der Gutachter verneint, dass Tajo in einem hochgradigen Affekt gehandelt habe. Während der Untersuchungshaft entwickelt Tajo eine sogenannte Haftpsychose. Er fühlt sich von anderen Leuten beeinflusst, hat das Gefühl, mit Gas aufgebläht zu werden, und hört Stimmen. Die entscheidende Frage ist, ob diese Psychose bereits vor der Tat begonnen hatte und möglicherweise ursächlich war.
Der Gutachter verneint das – und die Schwurgerichtskammer folgt seiner Einschätzung. Gegen eine Affekttat sprechen mehrere deutliche Hinweise: die Drohungen im Vorfeld, das Messer, das er am Morgen einpackte, mit zum Tatort nahm und einsetzte – und nicht etwa ein Gegenstand, der gerade greifbar war – sowie sein Verhalten nach der Tat, das Entsorgen des Messers in einem Mülleimer. Tajo N. wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist ausgeschlossen, dass er das Gefängnis bereits nach 15 Jahren verlassen kann. Ausschlaggebend für die besondere Schwere der Schuld sind zwei vorsätzliche Tötungsdelikte und mehrere verwirklichte Mordmerkmale. Bei dem Kind vor allem Heimtücke und niedrige Beweggründe: Ein Kind zu töten, um die Mutter dafür zu bestrafen, dass sie dem gemeinsamen Sorgerecht entgegensteht – das wiegt erheblich.
Sandra P. hinterlässt vier Söhne, die nun Halbwaisen sind. Auch zahlreiche Augenzeugen müssen mit den Bildern der Mordattacke vom Jungfernstieg leben. Eine Freundin des Gerichtsvorsitzenden bemerkt, dass man als Gericht versuche, mit professioneller Distanz an solche Fälle heranzugehen, aber die Umstände, die Vorgeschichte und die Beweggründe aufzuklären – und das sei in diesem Fall im Großen und Ganzen gelungen.
Der 42-jährige Reiner D. , in Helmstedt wegen seiner Vorliebe für Zigaretten „Smokey“ genannt, ist ein geselliger Mann. Er hat viele soziale Kontakte, verbringt oft die Abende in den Bars der Stadt. Er ist arbeitslos, aber durch Gelegenheitstätigkeiten relativ vermögend – und er verleiht Geld an Freunde, das er sich dann auch wieder zurückholt.
Im Dezember 2011 verschwindet Reiner D. spurlos. Eine gute Freundin macht sich Sorgen, weil er telefonisch nicht zu erreichen ist. Sie fährt zu seiner Wohnung, sieht Licht brennen, aber niemand öffnet die Tür.
Die Polizei wird verständigt. Als das Einsatzteam die Tür öffnet, liegt Reiner D. am Ende des Flurs in einer Blutlache. Der Körper weist eine Vielzahl von Stichverletzungen auf.
Die Kriminaltechniker sichern Blutspuren und Fingerabdrücke. Man geht davon aus, dass der Angriff schon an der Tür stattfand und Reiner sich in den Hausflur retten wollte, wo er zusammenbrach. Die Tatwaffe fehlt. Die eigenen Messer des Opfers scheiden aus.
Dafür stoßen die Ermittler auf ein auffälliges Schuhprofil neben der Leiche – und derselbe Abdruck findet sich in allen anderen Räumen der Wohnung. Die Ermittler vermuten, dass der Täter nach Wertgegenständen gesucht hat. Laut Autopsiebericht führen insgesamt sieben Messerstiche zum Tod von Smokey. Alle Blutspuren und Fingerabdrücke am Tatort stammen vom Opfer selbst.
Das Opfer hat kaum Abwehrverletzungen – das unterstützt die Theorie, dass er den Angriff nicht erwartete und dem Täter womöglich selbst die Tür geöffnet hat. Die Ermittler rekonstruieren die letzten Stunden. Zuletzt wurde Reiner in einer Helmstedter Kneipe gesehen, die der Mittelpunkt seiner Clique war. Laut einer Mitarbeiterin hatte Smokey ihr kurz vor dem Verlassen erzählt, dass er sich auf den Weg zu einem Schuldner in die Stadt machen wolle, um Geld abzuholen.
Er fuhr tatsächlich dorthin, hielt sich kurz auf, verließ die Wohnung wieder und ging in seine eigene Wohnung, wo er am Abend getötet wurde. Die Spurenlage ist dünn. Fest steht nur: Der Träger der Schuhe, die in der Wohnung zahlreiche Abdrucke hinterlassen haben, muss mit dem Mord in Verbindung stehen. Die Ermittler finden heraus, dass es sich um Schuhe der Marke Lotto handelt, die in Deutschland nicht sehr häufig ist.
Zeugen sagen übereinstimmend, dass Sven, ebenfalls Mitglied der Clique, diese Marke getragen habe. Sven S. , damals 37, arbeitslos, lebt in Helmstedt. Er hat eine besondere Verbindung zum Opfer: Beide hatten dieselbe Ex-Freundin.
Mit dieser Ex-Freundin hat Sven zwei Kinder – Smokey kam später mit ihr zusammen und kümmerte sich rührend um die Kinder. Die Ermittler befragen Sven. Er sagt, am Tattag nicht bei Reiner gewesen zu sein. Die Schuhe habe er mal getragen, aber sie seien kaputt gewesen und er habe sie entsorgt.
Bei einer Hausdurchsuchung werden die Schuhe nicht gefunden. Ein Alibi hat er nicht, aber der reine Verdacht, er habe einmal dasselbe Schuhmodell besessen, rechtfertigt keine weiteren Maßnahmen. Der Fall wird zu den Akten gelegt. Neun Jahre später, im Jahr 2020, rollt Kommissarin Katharina Boras den Cold Case neu auf.
Bei der Durchsicht der Akten fällt ihr auf, dass ein am Fundort sichergestellter Fußabtreter nie untersucht wurde. Sie schickt ihn ins Labor. Es gibt einen Treffer: ein kleiner Bluttropfen auf dem Teppich. Die DNA passt zu einem Zeugen, der damals schon befragt wurde: Gido F.
, ein Freund des Tatopfers. Die Ermittler konfrontieren ihn. Doch Gido hat eine plausible Erklärung: Er sei Handwerker gewesen und habe durch aufgerissene Hände Blut verlieren können. Das passt zum Spurenbild – nur kleine Blutantragungen auf dem Teppich, sonst nirgendwo in der Wohnung.
Gido scheidet als Täter aus. Die Kommissarin landet wieder bei Sven. Sie sprechen erneut mit ihm und legen ihm ein Foto des Schuhprofils vor. Überraschend sagt Sven: „Das sind ja meine Schuhe.
“ Damit hatten die Ermittler nicht gerechnet. Rund neun Jahre nach der Tat gibt er plötzlich zu, zum fraglichen Zeitpunkt in der Wohnung gewesen zu sein. Mit dem Mord will er nichts zu tun gehabt haben. Er sagt, er habe Smokey tot vorgefunden und sofort wieder die Wohnung verlassen.
Diese Angaben können nicht stimmen – sein Schuhabdruck wurde in der ganzen Wohnung gefunden. Sven ist überführt und muss sich vor dem Landgericht Braunschweig wegen Mordes verantworten. Er schweigt bis zum Schluss des Prozesses. Warum Smokey sterben musste, bleibt ungeklärt.
Ein mögliches Motiv: Sven könnte eifersüchtig gewesen sein, weil Smokey sich so gut mit seinen Kindern verstand. Das Gericht verurteilt Sven wegen Mordes aus Heimtücke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Indizien sprechen dafür, dass er sein ahnungsloses Opfer bereits an der Haustür überraschte. Reiner D.
wird anonym beigesetzt. Katharina Borras ist froh, den Täter nach über neun Jahren überführt zu haben. Dass eine Tat nach so langer Zeit aufgeklärt wird, sei ungewöhnlich – das erlebe man als Ermittler vielleicht einmal im Leben, und es sei schon bewegend. Der 13-jährige Sebastian M.
ist an einem warmen Sommertag, dem 1. Juli 1996, zum Fußballtraining nach Darmstadt gefahren. Sein älterer Bruder war auch dort, es fand ein Sommerfest statt. Abends gegen 18 Uhr geht Sebastian nach Hause, stellt fest, dass er den Schlüsselbund seines Bruders dabeihat, setzt sich aufs Fahrrad und fährt zurück nach Darmstadt, um den Schlüssel zu bringen.
Auf dem Weg dorthin trifft er offensichtlich den späteren Täter. Er kommt nie beim Sportverein an. Nur eine Brücke hätte er noch überqueren müssen. Ein Mitarbeiter der Stadt findet den Jungen am nächsten Tag in einem Waldstück in der Nähe der Bundesstraße 3.
Bei der Obduktion wird festgestellt, dass Gewalt auf den Hals ausgeübt wurde – Würgen war die Todesursache. Das Fahrrad von Sebastian wird nach der Tat an verschiedenen Stellen von Zeugen gesehen. Der Täter hat es vermutlich mitgenommen. Es gibt keine Hinweise auf den Mörder, also wird die Kleidung des Jungen ans Hessische Landeskriminalamt geschickt.
Dort arbeitet der DNA-Experte Harald Schneider, der in den vergangenen 30 Jahren mehr als 500 Mordfälle gelöst hat. Eine Kollegin fällt auf, dass auf der Innenseite von Sebastians Unterhose massive Anhaftungen von Fremdfasern sind. Bei normalem Gebrauch einer Unterhose ist das nicht zu erklären – der Junge muss irgendwann nackt gewesen sein. Auf Spermaspuren geprüft, finden sich massive Anhaftungen im Bereich des Beinausschnitts, des Afters und des Schritts.
Eine männliche Person kann zugeordnet werden – es entsteht ein sauberes DNA-Profil, das als tatrelevant gilt. Rund 1000 Meter vom Fundort der Leiche findet eine Frau ein Dreimannzelt, versteckt in einem Holzstapel. Die Ermittler bauen es auf, finden eine Decke darin. Zunächst spielt es keine Rolle – niemand weiß, in welchem Zusammenhang es steht.
Erst nach dem Hinweis auf das Sexualdelikt und den eindeutigen Faserspuren wird klar, dass das Zelt eine Rolle spielen könnte. Die Faserleute sagen: Die Decke in diesem Zelt passt optimal zum Faserkollektiv von Sebastians Kleidung. Auf der Decke finden sich sowohl Sperma- als auch Blutspuren vom Opfer. Sebastian wurde also in diesem Zelt sexuell missbraucht und ermordet.
Die Experten sind sich einig: Eine Reihenuntersuchung soll den Mörder überführen. Besucher des Sommerfests aus Sebastians Fußballverein, Anwohner des Stadtteils und Gefängnisinsassen umliegender Justizvollzugsanstalten, die zum Tatzeitpunkt Freigang hatten – insgesamt 1387 Personen geben eine Speichelprobe ab. Doch der Täter ist nicht dabei. Die Ermittler sind niedergeschlagen.
Zwei Jahre vergehen. Dann wird in Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet: die DNA-Analysedatei. Die DNA des Unbekannten wird in der Datenbank gespeichert. Eine Suchanfrage ergibt tatsächlich einen Treffer.
„Mir ist es eiskalt den Rücken runtergelaufen“, erinnert sich Schneider. Die DNA gehört zu einem Einbrecher, der in Berlin festgenommen wurde: Andreas T. Die Mordkommission lädt ihn nach Darmstadt. Der Täter erzählt, er sei auf Sebastian gestoßen, habe ihn in sein Zelt gelockt, dort gefesselt und geknebelt.
Es sei zu sexuellen Handlungen gekommen, danach habe er festgestellt, dass der Junge tot sei – er sei wohl durch das Knebeln erstickt. Als Sebastian ermordet wurde, saß Andreas T. wegen Einbrüchen in einer Haftanstalt in der Nähe des Tatorts. Er war Freigänger.
Das Zelt gehörte ihm und diente als Rückzugsort. Damals kurz nach dem Mord rückte er bereits in den Fokus der Ermittler – aber laut Aufzeichnungen in den Haftbüchern saß er zur Tatzeit in seiner Zelle. So fiel er durchs Raster. Möglicherweise hatte die Obduktion einen falschen Todeszeitpunkt ergeben.
Bis heute ist unklar, was genau damals schiefgelaufen ist. Es kommt nicht mehr zum Prozess. Kurz vor der Verhandlung wird der Täter erhängt in seiner Zelle aufgefunden. Er war als suizidgefährdet bekannt und wurde zweistündlich überwacht – bei einer Kontrolle hatte er sich bereits erhängt und konnte nicht mehr gerettet werden.
In einem Abschiedsbrief entschuldigt er sich bei den Eltern von Sebastian. Details über den Mord gibt er nicht preis. Sechs Jahre nach der Tötung des 13-Jährigen kann die Mordkommission die Akte schließen. Es ist der erste Mordfall in Hessen, der mit Hilfe der 1998 gegründeten DNA-Datenbank gelöst wird.
Der Kunstmaler Peter Köhler wird im Sommer 1986 tot in seiner Wohnung in der Münchner Straße in Berlin-Schöneberg gefunden – ertrunken in der eigenen Badewanne, vollständig bekleidet, auf dem Bauch liegend. Das Rätselhafte: Es ist kein Wasser in der Badewanne. Die Obduktion ergibt, dass er ertrunken ist. Irgendjemand muss das Wasser abgelassen haben – das ist der erste Hinweis darauf, dass es sich nicht um einen Unfall handelt.
Auf dem Esstisch stehen leere Sektgläser und zwei geöffnete Sektflaschen. Peter Köhler muss am Abend zuvor Besuch gehabt haben. Der Maler, in der Kunstszene als „Pop-Art-Peter“ bekannt, ist eine Künstlerseele, lebt von Auftrag zu Auftrag, hat kein festes Einkommen. Auf der Gästetoilette finden die Ermittler versteckt zwischen Zeitschriften einen Zettel – die letzte Botschaft des Malers.
Peter Köhler schreibt, er sei noch mal aufs Klo geflüchtet. Er erwähnt einen Mann von einer Firma namens „Malerei Mitte“. Dieser habe ihm gesagt, er solle seine guten Kontakte in die USA pflegen. „Denke nicht daran.
Mache Schluss mit dem Angebot. Freiheit ist wichtiger. Ich habe Angst. Drück mir die Daumen.
Ich glaube, die wollen mich umbringen. “
Die Ermittler befragen Freunde und Bekannte. Peter Köhler hat einen großen Bekanntenkreis und geht freimütig mit seinen Angeboten um. Er erzählt, dass er einen dicken Fisch an der Angel habe – einen großen Auftrag aus Ostberlin.
Im Sommer 1986 wird er von einem Mann angesprochen, der angeblich auf seinen bunten Bus aufmerksam geworden ist und ihm zahlreiche Aufträge in Ostberlin in Aussicht stellt. Die 750-Jahr-Feier Berlins steht bevor, es gebe großen Restaurationsbedarf – und damit die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Es kommt zu mehreren Treffen in Ostberlin. Peter Köhler nutzt den Grenzübergang am Bahnhof Friedrichstraße und trifft zwei Männer, die sich als Mitarbeiter der „Malerei Mitte“ ausgeben.
Sie bestellen ihn zu einem Haus in der französischen Straße – dort befand sich aber gar keine Malerei Mitte, sondern ein Büro der Kunst und Antiquitäten GmbH, einem Ableger der kommerziellen Koordinierung der DDR. Wollen die Männer Peter Köhler dazu bringen, für die DDR Antiquitäten und andere Wertgegenstände im Ausland zu veräußern? Peter Köhler hat Beziehungen in die USA und erwägt zeitweise, dauerhaft dorthin zu ziehen. Die Stasi hat offenbar Interesse daran, über ihn Kontakte in die USA aufzubauen.
Die Männer umwerben den Kunstmaler, zeigen ihm historische Gebäude im Herzen von Ostberlin, wo Restaurierungen stattfinden sollen. Am 8. August 1986 führen sie Köhler in das Nobel-Restaurant „Ganim“. Danach ziehen sie weiter in eine Kneipe, wo heftig Alkohol getrunken wird – so heftig, dass die beiden Männer, die wohl der Stasi zugehörten, mehr erzählen, als sie hätten erzählen sollen.
Was genau gesprochen wurde, lässt sich nie rekonstruieren. Aber Peter Köhler bekommt Sorge, dass die Informationen gefährlich für ihn werden könnten. Zwei Tage später schreibt er in einem Brief an einen Bekannten, er habe Dinge erfahren, die möglicherweise gefährlich für ihn werden könnten. Trotzdem hält er an dem Auftrag fest.
Er ist gutgläubig, vertraut darauf, dass es schon gut gehen wird. Zudem gibt es Hinweise, dass die DDR bereits in Vorleistung getreten war und ihm Antiquitäten als Vorauszahlung übergeben hatte. Eine Bekannte berichtet den Ermittlern: Die Männer aus Ostberlin wollen den Vertrag für die Restaurierungsarbeiten am 11. August 1986 in Köhlers Wohnung unterschreiben.
Vermutlich am frühen Abend treffen die späteren Mörder ein. Die Theorie: Sie offenbaren ihre wahren Absichten, doch Köhler weigert sich, in den USA Devisen für die DDR zu beschaffen. Peter Köhler bekommt kalte Füße, geht unter einem Vorwand auf die Toilette und hinterlässt den Zettel. Kurz darauf eskaliert die Situation, und er wird umgebracht.
Fast alle Spuren führen nach Ostberlin – aber die Ermittler rennen im Sommer 1986 gegen eine Mauer. Man hat keine Kontakte, keinen Zugang. Man versucht, über Nachrichtendienste Informationen zu bekommen, doch alles versandet. Nach dem Mauerfall im November 1989 nehmen sich die Ermittler den Fall wieder vor.
Aber es herrscht die bizarre Situation, dass formal noch ein anderer Staat existiert. Alles muss über Rechtshilfewege laufen, über das Auswärtige Amt, die Justizministerien. In der Anfangsphase ist das zäh. Nach der Wiedervereinigung hofft die Mordkommission, mit Hilfe der Stasi-Unterlagen-Behörde weiterzukommen.
Doch auch dort findet sich keine Spur. Im November 1991 stellen die Berliner Ermittler den Fall in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ vor. Es gehen einige Hinweise ein, aber keine zielführenden. Auffällig: Bei den Hinweistelefonen gibt es eine ungewöhnlich hohe Zahl von Anrufen, bei denen einfach nur geschwiegen und aufgelegt wird.
Man vermutet, dass Leitungen blockiert werden oder Hinweisgeber entmutigt werden sollen. Ein Anruf führt die Ermittler zur Kunst und Antiquitäten GmbH. Der Generaldirektor beschwert sich, dass er durch den XY-Beitrag in ein falsches Licht gerückt worden sei. Er wird vernommen und kann erklären, dass nur drei Leute der Firma überhaupt die Reisebefugnis hatten.
Die Männer werden überprüft, scheiden aber als Täter aus. 20 Jahre nach der Tat werden in den Unterlagen der Stasi Hinweise auf zwei Männer gefunden, Vater und Sohn, die bei der Stasi gewesen sein könnten. Sie scheinen auf den ersten Blick zu passen, erweisen sich aber als nicht zielführend – sie waren in einem komplett anderen Bereich tätig und nicht für Einsätze wie einen Mord in Westberlin eingesetzt. Die letzte heiße Spur erlischt.
Jahrzehnte nach der Tat können vermutlich nur noch Hinweise von Mitwissern zur Aufklärung führen. Jenny, eine Rechtsanwältin aus München, lernt 2008 Roland B. kennen. Die beiden sind ein Jahr lang zusammen, doch die Beziehung läuft nicht harmonisch.
Jenny verlässt den Mann. Zwei Jahre lang haben sie keinen Kontakt. Dann meldet sich Roland B. plötzlich wieder und fragt immer nach einem „letzten klärenden Gespräch“.
Jenny lässt sich anfangs tatsächlich noch einmal auf ein Gespräch ein – aber dabei bleibt es nicht. Roland B. beginnt Jenny nachzustellen. Sie wechselt sogar die Arbeitsstelle, doch er verfolgt sie auf Schritt und Tritt.
Sie hat konkrete Angst, Angst aus dem Haus zu gehen, Angst im Dunkeln. Er fährt mit dem Fahrrad an ihr vorbei und berührt sie, legt ihr den Arm auf. Jede Sekunde muss sie damit rechnen, dass er sie angeht. Nach einiger Zeit reichen ihm die zufällig erscheinenden Begegnungen nicht mehr.
Er lauert vor ihrer Wohnung, lässt die Luft aus ihren Fahrradreifen. Jenny lässt sich nicht einschränken, pumpt die Reifen wieder auf. Doch ihr Ex-Freund geht immer weiter: Er verfolgt sie quer durch München, verklebt ihr Fahrradschloss mit Sekundenkleber, klebt die Haustür zu, zersticht die Reifen. Am Ende wirft er mitten in der Nacht Steine gegen ihr Fenster, um sie zu zwingen, ihn wahrzunehmen.
Vier Jahre lang terrorisiert Roland B. seine Ex-Freundin. Dreimal erwirkt Jenny mit juristischer Hilfe Kontaktverbote – doch die gelten jeweils nur sechs Monate. Ist die Zeit um, beginnt Roland sofort wieder mit der Verfolgung.
In ihrer Not verteilt Jenny einen Brief im ganzen Haus: Sie bittet die Nachbarn, keine fremden Personen ins Haus zu lassen, die Haustür geschlossen zu halten und sie zu verständigen, wenn etwas Verdächtiges auffällt. Im August 2016 soll sich Roland B. vor Gericht verantworten. Anwältin Antje Brandes, die Jenny lange juristisch vertreten hat, erwartet eine erhebliche Strafe.
Am Abend vor dem Termin telefonieren die beiden anderthalb Stunden lang und bereiten alles genau vor. Jenny will nach dem Telefonat einkaufen gehen. Doch vor ihrer Haustür lauert Roland B. Er überfällt die Frau, sticht achtmal auf sie ein und flüchtet.
Nachbarn hören Jennys Schreie und versuchen, sie zu retten – doch die Verletzungen sind zu schwer. Jenny verblutet im Hausflur. Am nächsten Tag ruft der Richter an. „Ich erinnere mich an jedes Wort dieses Gesprächs.
Das möchte man nicht haben. Schon gar nicht als Anwalt, weil man sich immer überlegt, hätte man irgendwas anders machen können. Hätte man objektiv nicht. “
Die Polizei sichert Spuren am Tatort.
Zeuginnen berichten von Schreien und einer männlichen Person, die aus dem Anwesen gerannt kommt. Auf der Fluchtroute finden die Beamten Blutspuren – der Täter muss sich bei der Tat selbst verletzt haben. Noch am selben Tag besteht dringender Tatverdacht gegen Jennys Ex-Freund. Mit Spezialkräften dringen die Beamten in seine Wohnung ein und finden Chaos vor: herausgerissene Kleiderkisten, Blutspuren an den Schränken.
Alles deutet darauf hin, dass er in Hektik geflohen ist. In Jennys E-Mailkonten finden sich die Nachweise der jahrelangen Kontaktaufnahmen. Sie hatte ihm erklärt, warum sie keinen Kontakt mehr will: „Mich hat immer gestresst, dass du so unberechenbar mit deinen Launen warst. Das Schlimme war, dass das häufig passierte.
Unvergessen ist deine Androhung, mich fertig zu machen. Daraufhin bin ich für zwei Tage ins Hostel gezogen und ich hatte wirklich Angst. “ Roland antwortete nur: „Sorry, aber um das Gespräch wirst du trotzdem nicht herumkommen. “
Die Behörden erlassen einen Haftbefehl und einen europäischen Haftbefehl.
Roland B. hatte Freunden eine Bergwanderung am Watzmann angekündigt, aber kurzfristig abgesagt. Etwa drei Monate nach der Tat wird er von spanischen Behörden in einer Unterkunft am Jakobsweg festgenommen. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Mordes an.
Zu den Vorwürfen schweigt er. Acht Messerstiche deuten auf eine sogenannte Übertötung hin – der Täter ist mit absolutem Vernichtungswillen vorgegangen, um sicherzustellen, dass Jenny wirklich tot ist. Roland B. wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Haftentlassung ist ausgeschlossen. Jenny hatte alles richtig gemacht: Sie hat alle Nachstellungen dokumentiert, sich an die Polizei gewandt, Kontaktverbote erwirkt, Anzeige erstattet, die Nachbarn informiert. Sie konnte nichts anders oder besser machen. Im Juni 2013 wird in der Nürnberger Südstadt die 85-jährige Annelise M.
in ihrer Wohnung überfallen. Zwei Männer steigen nachts über den Balkon ein, knebeln und fesseln sie, suchen nach Schmuck und Bargeld. Erst mehrere Tage später alarmieren Nachbarn die Polizei: Sie haben die Rentnerin schon länger nicht mehr gesehen – ungewöhnlich, denn sie war regelmäßig unterwegs. Durch das Fenster sehen sie eine offen stehende Kühlschranktür.
Die Polizei lässt die Tür öffnen und findet Annelise M. am Boden liegend im Schlafzimmer – gefesselt, geknebelt und eingewickelt. Jede Hilfe kommt zu spät. Annelise M.
war Betreiberin einer Gastwirtschaft und deshalb in der ganzen Gegend bekannt. Sie war hilfsbereit und nahm für das Haus Pakete an. Laut Obduktion erstickt sie nach etwa fünfminütigem Todeskampf. Die Ermittler können den Tatzeitraum auf die Nacht von Samstag auf Sonntag eingrenzen.
Aus der Wohnung fehlen eine teure Uhr, ein auffälliger Ring und eine auffällige Halskette. Die Beute taucht nirgendwo auf – nicht bei Ankaufstellen, nicht im Internet. Doch die Obduktion ergibt: Es gibt DNA an den Fesselwerkzeugen, die von den Tätern stammen muss. Es handelt sich um die DNA von zwei Männern.
Ein Abgleich in der Datenbank ergibt keinen Treffer. Die Ermittler gehen mit dem Fall an die Öffentlichkeit, loben eine Belohnung von 10. 000 Euro aus und stellen den Fall bei „Aktenzeichen XY ungelöst“ vor. Doch es kommen keine brauchbaren Hinweise.
Die Ermittler entwickeln das Profil: zwei männliche Personen zwischen 25 und 45 Jahren, die regelmäßig in der Nürnberger Südstadt unterwegs sind und durch Diebstahl oder Drogendelikte polizeibekannt sind. Sie konzentrieren sich auf Handydaten aus der Funkzelle und fordern Meldedaten an. Eine Rasterfahndung soll die Kandidaten für eine DNA-Reihenuntersuchung liefern. Mitten in der Umsetzung kommt völlig unerwartet eine Meldung: Die DNA von Annelise M.
stimmt mit der DNA eines Mannes aus Georgien überein. Nach einem Diebstahl am Bahnhof in Basel hatten Schweizer Polizisten ihm eine Speichelprobe entnommen. Der Mann ist Georgi C. , zum Tatzeitpunkt Ende 20.
Sein Handy wurde zum Tatzeitpunkt in der Funkzelle rund um Annelises Wohnung geortet. Parallel läuft die Suche nach dem zweiten Täter. Wochen vor der Tat hatte die Polizei eine Personenkontrolle durchgeführt: fünf georgische Staatsangehörige in einem Fahrzeug. Einer davon ist der erste DNA-Treffer.
Kommissar Eberle vermutet, dass ein anderer Insasse der zweite Täter ist – Noda D. Noda D. sitzt wegen Diebstahls in Italien im Gefängnis, Georgi C. ist in Georgien untergetaucht.
Die Ermittler finden heraus, dass sich die beiden kennen: Sie sind gemeinsam nach Deutschland eingereist und durch Raubüberfälle mehrfach polizeilich aufgefallen. Kommissar Eberle fliegt nach Italien und holt eine Speichelprobe von Noda. Die DNA stimmt überein. Es wird ein Haftbefehl beantragt und Italien um Auslieferung ersucht.
Im November 2015 wird Noda nach Nürnberg überstellt und wenig später wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Georgi C. hält sich weiterhin in Georgien auf. Georgien liefert die eigenen Landsleute nicht aus.
Also stellt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfolgungs-Übernahmeersuchen: Georgien soll das Verfahren selbst führen. Die georgischen Behörden verhaften Georgi C. , und ein Gericht in Georgien verurteilt ihn 2016 ebenfalls wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Drei Jahre nach der Tat sind die Mörder von Annelise M.
gefasst. Die Männer streiten alles ab, doch das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sie im Juni über den Balkon einstiegen, um Geld und Schmuck zu stehlen, und die 85-Jährige töteten, als sie sie überraschten. Für die Ermittler bleibt der Fall ein Paradebeispiel dafür, dass man mit langem Atem zum Ziel kommt. Annelise M.
wurde nicht Opfer eines Streits oder einer Auseinandersetzung. Sie wachte wohl einfach von den Geräuschen auf – und musste für ein paar tausend Euro sterben. „Das ist ein sinnloser Tod, und deshalb schmerzt es auch als Außenstehender. “
Im November 2007 geht bei der Polizei in Mönchengladbach ein Anruf einer Frau aus der Schweiz ein.
Sie sorgt sich um ihre 89-jährige Großmutter Gertrud K. , die sie seit zehn Tagen nicht mehr erreichen kann. Ein Ermittlerteam fährt zum Wohnhaus der Witwe. Gertrud K.
war für ihr Alter noch recht agil, wurde aber als streitbare Person beschrieben – sie hatte sich im Mietshaus mit allen Mietern zerstritten, meist wegen Renovierungsarbeiten. Sie galt als sehr sparsam, teilweise geizig, obwohl sie wohlhabend war: Sie besaß mehrere Immobilien und über 100. 000 Euro Barvermögen. Als die Polizei klingelt, öffnet nicht die Vermisste, sondern ein Mann: Karl M.
Er gibt sich als Hausverwalter aus, legt von der Vermissten unterschriebene Vollmachten vor und behauptet, Gertrud K. habe sich nach Bad Oeynhausen zu einem Kuraufenthalt begeben. Wie sie zu erreichen sei, wisse er nicht. Die Polizei ermittelt in Bad Oeynhausen – doch die Frau ist nirgendwo zu finden.
Eine sparsame Frau, die plötzlich teure Renovierungsarbeiten durchführen lässt? Die Ermittler haben Zweifel an Karls Aussagen. Sie überprüfen die Kontobewegungen: Vom 19. Oktober bis zum 19.
November wurden insgesamt 8500 Euro an einen Sascha L. überwiesen. Sascha arbeitet in einer Fahrradwerkstatt, die dem angeblichen Hausverwalter Karl M. gehört.
Spätestens jetzt sind sich die Ermittler sicher: Gertrud K. hat ihr Zuhause nicht freiwillig verlassen. Es wird eine Mordkommission eingerichtet. Beide Tatverdächtigen werden festgenommen, schweigen aber zu den Vorwürfen.
Kriminaltechniker untersuchen das Haus. Im Treppenhaus finden sie feinste rotbräunliche Spritzer – möglicherweise Blut. Die Verdächtigen haben bereits mit Renovierungen begonnen, Wände sind neu tapeziert. Die Polizei verwendet ein spezielles Mittel, das das Hämoglobin im Blut türkisgrün einfärbt und Blutspuren sichtbar macht, selbst wo übertapeziert wurde.
Es wird eine große Menge Blut auf der Treppe und an der Wand nachgewiesen. Die DNA-Analyse bestätigt: Das Blut stammt von Gertrud K. Konfrontiert mit den neuen Erkenntnissen, behaupten die Männer, ein dritter Mann sei für den Tod der Dame verantwortlich: der 20-jährige Tobias K. , ebenfalls Mitarbeiter der Fahrradwerkstatt und wegen Drogenbesitzes vorbestraft.
Nach seiner Festnahme gesteht er die Tötung. Die anderen beiden geben zu, dass die Frau tot ist, wollen aber mit der Tötung nichts zu tun gehabt haben. Tobias K. erzählt die ganze Geschichte: Die drei träumten davon, einen Coffee-Shop zu eröffnen und Cannabis zu verkaufen.
Doch ihnen fehlte das Geld. Karl M. , der Gertrud K. seit seiner Kindheit kannte und wusste, dass sie vermögend war, hatte die Idee, sich an ihr zu bereichern.
Die Frau, die sich mit allen zerstritten hatte, würde nicht auffallen, wenn sie plötzlich nicht mehr da wäre. Über Wochen plant das Trio. Am 6. Oktober 2007 klingelt Tobias K.
an der Tür, gibt sich als potenzieller Mieter aus und verschafft seinem Freund Sascha in einem unbemerkten Moment Zutritt zum Haus. Dann schubsen die Männer Gertrud K. die steile Treppe hinunter. Die Frau überlebt den Sturz, doch die Männer wirken mit stumpfer Gewalt auf sie ein.
Tobias erdrosselt sie schließlich mit einer Garotte, einem selbstgebastelten Würgewerkzeug. Gemeinsam putzen alle drei den Hausflur. Die Tote verstecken sie im Keller – in einer Regentonne, die sie mit Kalk überschütten, um die Verwesung zu beschleunigen. Wochenlang steht die Tonne mit der Leiche im Keller, während das Trio das Haus ausräumt, Geld von den Konten abhebt und die Immobilie nach der Renovierung verkaufen will.
Karl M. setzt sich als Hausverwalter ein und fälscht Vollmachten – bei späteren Hausdurchsuchungen finden die Ermittler Übungszettel, auf denen er die Unterschrift geübt hat. Doch die Tonne ist nicht mehr im Keller. Tobias K.
erklärt: Einen Monat nach dem Mord stand plötzlich die Polizei vor der Tür. Um Beweise zu vernichten, brachten sie die Tonne nachts zum 20 Kilometer entfernten Breiler See. Mit einem Akkubohrer brachten sie Löcher in die Tonne, um sie zu versenken – doch sie sank nicht. Die Männer sprangen sogar ins Wasser, um weitere Löcher anzubringen, vergeblich.
Schließlich gaben sie auf und flüchteten. Tatsächlich schwimmt unter einer Brücke eine blaue Regentonne im Wasser. Die Feuerwehr birgt sie. In der Tonne liegt die Leiche von Gertrud K.
Die Obduktion bestätigt die Aussagen von Tobias K. , auch die Garotte wird sichergestellt. Im Herbst 2008 beginnt der Prozess am Landgericht Mönchengladbach. Tobias K.
bleibt bei seiner Aussage. Er und Sascha sind sich einig: Karl M. ist der Kopf der Bande. Der leugnet bis zum Schluss seine Tötungsabsicht – doch wie hätte er sich das Vermögen der Frau aneignen sollen, ohne sie zu töten?
Sie hätte nie freiwillig einen Cent herausgerückt. 2009 fällt das Urteil: Karl M. und Sascha L. werden wegen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft verurteilt.
Tobias K. erhält eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten, auch weil seine Aussage bei der Aufklärung geholfen hat. Im rheinland-pfälzischen Traben-Trarbach wird ein idyllischer Ort zum Schauplatz eines der größten Cybercrime-Verfahren in Deutschland. Tief unter der Erde in einem ehemaligen NATO-Bunker stehen hunderte Server, auf denen illegale Websites gehostet werden.
Der ehemalige Bunker wurde früher von der Bundeswehr zur Erhebung von Wetterdaten genutzt. 2012 steht das Gelände zum Verkauf. Einer der Interessenten ist der damals 54-jährige Niederländer Hermann X. , der sich im Internet als Computerexperte mit „großen Visionen“ beschreibt.
Er hat bereits in den Niederlanden ein unterirdisches Datenzentrum betrieben, das 2002 abgebrannt ist – danach wurde dort ein Ecstasy-Labor gefunden. Tage vor dem Verkauf warnt das LKA Rheinland-Pfalz die zuständige Bundesbehörde, dass der künftige Besitzer von dort aus Computerstraftaten begehen könnte. Doch die Warnung ist nicht eindeutig genug. Für 450.
000 Euro kauft Hermann X. das 13 Hektar große Gelände und zieht mit seinem Team ein. Die Kunden des „Cyberbunkers“ sind Kriminelle, die illegale Websites betreiben, darunter der „Wall Street Market“, damals der zweitgrößte Marktplatz im Darknet, auf dem tausende Händler Drogen, Schadsoftware und gestohlene Daten anbieten. Einer der Kunden ist Martin Frost, der mit Cybercrime mehrere Millionen verdient hat: „Cybercrime fühlt sich nicht an wie ein Verbrechen.
Es ist viel abstrakter, vorm PC zu sitzen, als jemanden im Park umzuhauen. “ 5000 Euro Mietkosten zahlt er pro Monat für knapp 30 Server. Beim LKA werden 2013 verdeckte Ermittlungen eingeleitet. Zuerst observieren Helikopter und Drohnen das Gelände, dann werden Telefonanschlüsse überwacht.
Die Verdächtigen verwenden Codewörter: „Hallo, ich habe die Orangen gefunden. “ In den Gesprächen taucht immer wieder der Name „Mr. Green“ auf – ein Anführer in der irischen Unterwelt, berüchtigt für Drogenschmuggel und Gewalt. Der Bunkerbetreiber Hermann X.
zeigt sich in der Stadt, geht zum Friseur, besucht Bars und Cafés. Auch der Bürgermeister fällt der dubiose Bunkerbesitzer auf – er fährt einen getunten BMW X6 und macht einen seltsamen Eindruck. Die Ermittler starten eine Netzknotenüberwachung, um den kompletten Datenverkehr zu analysieren. Sie stoßen auf Marktplätze für Drogen und Hacking-Tools, Phishing-Seiten und Angriffe auf Unternehmen – alles von Servern im Bunker gestartet.
Um die internen Strukturen aufzuklären, wagt das LKA einen riskanten Schritt: Auf der Website des Cyberbunkers gibt es ein Programm für freiwillige Helfer. Der verdeckte Ermittler „Harry“ nimmt eine unbezahlte Stelle als Gärtner an. Als eine Reinigungskraft gesucht wird, empfiehlt er seine vermeintliche Freundin „Julia“. Die verdeckte Ermittlerin erhält Zugang zu allen Räumen und macht Fotos von Servern, Datenträgern und Passwortlisten.
Über fünf Jahre ermitteln LKA und Staatsanwaltschaft gemeinsam. Die große Frage ist, wie ein Zugriff gelingen kann. Man kann eine Anlage wie den Bunker nicht einfach stürmen – er ist dafür gebaut, dass man nicht reinkommt. Die Ermittler müssen also mit einer List dafür sorgen, dass die Täter beim Zugriff nicht im Bunker sind, sonst würden sie womöglich die Server abschalten und verschlüsseln.
Dem verdeckten Ermittler gelingt ein Trick: Er erzählt, sein Schwiegervater sei gestorben und er habe geerbt – er lade die Gruppe zum Essen ein. Im September 2019 findet das Abendessen in einem Gasthof in Traben-Trarbach statt. Während Hermann X. und sieben weitere Beschuldigte im Restaurant festgenommen werden, findet zeitgleich die Razzia im Bunker statt.
Der Bunker ist leer – kein Problem, in die Anlage zu kommen. 650 Polizeikräfte sind im Einsatz. Auf 5000 Quadratmetern haben die Kriminellen gearbeitet und gewohnt: Es gibt eine Küche, Aufenthaltsbereiche, Fitnessräume. Hermann X.
s Büro hat acht Bildschirme und eine Leiste mit Smartphones – „das hatte schon viel von einem Schurken aus James Bond“. Sein Schlafzimmer ist komplett schwarz gestrichen. Im dritten Untergeschoss finden die Ermittler die Serverräume: über 400 Server, insgesamt zwei Petabyte Daten – etwa zwei Millionen Gigabyte. Auf den Servern finden sich Beweise für mindestens 240.
000 Straftaten: Betrug, Drogengeschäfte – und Kinderpornografie, obwohl die Betreiber das ausdrücklich ausgeschlossen hatten. Im Oktober 2020 beginnt das Verfahren am Landgericht Trier. Hermann X. leugnet, von den kriminellen Inhalten gewusst zu haben.
Er sieht sich als „Aktivist für Freiheit im Internet“ und spricht von einem „Schauprozess“. Er und sieben Komplizen erhalten Freiheitsstrafen – doch sie fallen geringer aus als erhofft. Der Hauptangeklagte wird wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Vorwurf der Beihilfe zu den Haupttaten seiner Kunden sieht das Gericht als nicht bewiesen an: Die Angeklagten hätten zwar gewusst, dass ihre Server für Straftaten genutzt werden, aber nicht vorsätzlich Beihilfe zu konkreten Delikten geleistet.
Martin Frost, einer der Kunden, wird wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Für die Ermittler ist das Verfahren trotzdem ein großer Schlag gegen Cybercrime – allein die Netzknotenüberwachung hat einen sechsstelligen Betrag gekostet. Hermann X. und seine Komplizen sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Auf ihrer Website machen sie klar: Das Projekt Cyberbunker ist für sie noch nicht beendet. Der Bunker steht erneut zum Verkauf.


