Der Anruf kam am späten Vormittag. Meine Kollegin von der Spurensicherung klang atemlos: „Wir haben ein Klebeband, silbernes Panzertape. Drei Lagen übereinander. Und da sind Haare drin.

”
Ich kannte den Fall. Alexandra R. , hochschwanger, seit zwei Wochen verschwunden. Zuerst hatte alles nach einer freiwilligen Trennung ausgesehen, nach einer Frau, die ihr altes Leben hinter sich lassen wollte.
Aber dann fanden wir das Band in ihrem leer stehenden Haus – und dabei blieb es nicht. Die Videoaufnahmen von den Nachbarhäusern waren unser erster großer Treffer. Man sah, wie Alexandra an jenem Morgen, dem 9. Dezember, ihre Pflegetochter in die Kita brachte.
Sie winkte, drehte sich um und ging, ohne sich noch einmal umzusehen. Das beschäftigte mich. Wenn du dein Kind zum letzten Mal siehst, wenn du es freiwillig verlässt – würdest du dich dann nicht umdrehen? Dieser eine unbewusste Moment sprach gegen die Theorie von der freiwilligen Flucht.
Vom Kindergarten fuhr sie zu einem ihrer Häuser, einem leer stehenden Einfamilienhaus, das sie für Besichtigungen vorbereiten wollte. Die Kameras der Nachbarn zeigten, wie sie mit ihrem Wagen vorfuhr. Hinter ihr bog ein älterer Mitsubishi-SUV ab, der ihr folgte. Eine halbe Stunde lang bewegte sich dann nichts.
Genau in dieser halben Stunde mussten die Täter zugegriffen haben. Später sah man die Fahrzeuge wieder wegfahren. Der Mitsubishi bremste plötzlich scharf, der Fahrer beugte sich zur Rückbank – dort, wo Alexandra gelegen haben musste. Dann kam ein zweites Auto, ihr Wagen, und hielt daneben.
Ein kurzer Blickwechsel zwischen den beiden Fahrern, dann fuhren sie weiter. Im Haus fanden wir neben dem Klebeband auch ihren Ohrstecker. Schon da wussten wir: Hier war ein Tatort. Das Klebeband selbst war unser Schlüssel.
Fünfzehn Zentimeter lang, dreilagig. In den Klebebahnen steckten Haare, und zwar nicht oberflächlich, sondern fest eingeklebt. Das waren keine Haare, die zufällig auf den Boden gefallen waren. Wir machten einen Speicheltest auf der Klebefläche – positiv.
Die Haarwurzeln waren im anagenen Status, das heißt: Sie wurden mit Gewalt ausgerissen, mit voller DNA. Und auf dem mittleren Streifen fanden wir einen Fingerabdruck. Die Auswertung dauerte. Als die Ergebnisse kamen, war klar, dass der Fingerabdruck zu Ugur T.
gehörte. Der Mann, den wir längst im Visier hatten. Aber ein Fingerabdruck allein reichte nicht. Für einen Haftbefehl brauchten wir dringenden Tatverdacht, und den hatten wir da noch nicht.
Dejan B. , der Ex-Partner, war der Mann im Hintergrund. Er hatte für Alexandra sämtliche Korrespondenz geführt, Konten in ihrem Namen eröffnet, Termine bei Notaren gemacht. Er war clever, wortgewandt, immer darauf bedacht, seriös zu wirken.
In einer Aussage hieß es, er halte sich selbst für den fünftintelligentesten Menschen der Welt – man müsse nur ein Firmenkonstrukt aufbauen, das kompliziert genug sei, dann sei man sicher. Die Firma von Dejan B. und Ugur T. gab viel Geld aus, verdiente aber nichts.
Es war das Gehalt von Alexandra, das alles am Laufen hielt. Als sie die Beziehung beendete und die Konten sperren ließ, hatten die beiden keine finanziellen Mittel mehr. Alexandra zeigte Dejan B. an und forderte knapp eine halbe Million Euro zurück, die er abgezweigt hatte.
Doch die beiden schlugen zurück. Sie erlangten unrechtmäßig einen Vollstreckungstitel gegen Alexandra – fast 800. 000 Euro. Sie hatten dafür gesorgt, dass die Bescheide sie nie erreichten.
Alexandra wusste nichts davon. Für den 15. Dezember 2022 war eine Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg angesetzt, in der sich entscheiden sollte, wer recht bekommt. Die beiden hätten ihre Forderung belegen müssen – und das hätten sie nicht gekonnt.
Es war ein frei erfundener Anspruch. Sechs Tage vor dieser Verhandlung verschwand Alexandra. Zufall? Das Motiv war offensichtlich.
Aber ohne Leiche gab es keinen Mordnachweis. Wir mussten beweisen, dass sie tot ist, nicht nur, dass die beiden sie entführt hatten. Der Leichnam ist der Hauptbeweisträger – ohne ihn bleiben zu viele Hypothesen offen. Wir suchten mit Spürhunden, Drohnen und Tauchern.
Ein Hinweis führte uns zum Main-Donau-Kanal in Nürnberg. Der schwarze Range Rover von Dejan B. hatte den ganzen Tag an einer Anlegestelle für Flusskreuzfahrten gestanden. Wir durchsuchten den Kanal systematisch.
Nichts. Wochenlang überwachten wir die beiden. Sie telefonierten nicht in der Nacht von Alexandras Verschwinden – ihre Handys blieben zu Hause und waren tagsüber im Funknetz eingebucht, ohne benutzt zu werden. Stattdessen waren zwei Prepaid-Handys aktiv.
Ein Kassenzettel von einer österreichischen Raststätte führte uns zu einer Nummer, und diese Nummer kommunizierte fast ausschließlich mit einer zweiten Nummer – ebenfalls nur an diesem einen Tag benutzt. Wir beobachteten das Leben der Verdächtigen. Sie wirkten selbstsicher, beinahe unbekümmert. Bei Durchsuchungen verhielten sie sich höflich, freundlich, unauffällig.
Kein Nervenzusammenbruch, kein Zorn. Der Unschuldige hätte irgendwann auf den Tisch geschlagen und gesagt: „Ich war es nicht! ” Bei ihnen kam so etwas nie. Dann diese kribbelige Situation: Einer von ihnen fuhr in sein Heimatland – ein Land, mit dem Deutschland kein Auslieferungsabkommen hat.
Wir fragten uns, was wir tun, wenn er einfach dort bleibt. Er kam zurück. In der Zwischenzeit versuchte die Familie Alexandras, mit dem Schmerz umzugehen. Ihr Lebensgefährte, der Vater ihres ungeborenen Kindes, war verzweifelt.
Er hatte geahnt, dass etwas Schlimmes passiert sein könnte. Sein gesamter Lebensentwurf war gewaltsam zerstört worden. Juristisch stand er aber außen vor: Er hatte nicht die Rechte eines Ehepartners. Das war eine sehr bittere Pille.
Unsere Ermittler nahmen die Chatnachrichten vom Tag ihres Verschwindens unter die Lupe. Am Nachmittag gingen mehrere Nachrichten von ihrem Handy aus – an ihren Lebensgefährten, an den Vater des Pflegekindes, an eine Mitarbeiterin des Jugendamts. Auf einmal schrieb Alexandra, sie würde Dejan B. noch lieben.
Das passte zu gar nichts. Ihr Umfeld wusste: Sie war überhaupt nicht gut auf Dejan B. zu sprechen. Niemand glaubte, dass sie ihren neuen Partner verlassen würde.
Und ihre Eltern, die kein Deutsch sprechen, hatten keine Nachricht erhalten – eine Nachricht von Alexandra an sie hätte auf Rumänisch sein müssen. Da war klar: Der Absender konnte kein Rumänisch. Es war nicht Alexandra. Eine Spur führte uns in eine Lagerhalle in Sindersdorf, südlich von Nürnberg.
Ein Arbeiter von Dejan B. hatte am Tag nach dem Verschwinden ein Bild seines Chefs geschickt: ein leerer Raum mit Estrichtboden, dazu ein Daumen-hoch-Symbol. Wir durchsuchten die Halle, röntgten den frisch gegossenen Boden. Das Röntgen zeigte eine Anomalie in der Größe eines möglichen Leichnams.
Wir ließen den Beton aufbrechen, gruben, schaufelten. Nichts. Und doch: In einem Besen, der in der Halle stand, fanden wir Haare von Alexandra. Das war der Beweis.
Diese Halle existierte zur Zeit der Beziehung noch gar nicht – sie war erst Mitte 2022 angemietet worden. Alexandra hatte nachweislich nie einen Fuß in diese Halle gesetzt. Der Besen hatte sie nie verlassen. Die einzige Möglichkeit, wie ihre Haare dort hineingerieten, war die Tatzeit.
Dann kam die Wendung. Ein Brief landete bei der Staatsanwaltschaft. Abgeschickt am 9. Dezember 2022 – dem Tag von Alexandras Verschwinden.
Adressiert an das Landgericht Nürnberg, Absender: Alexandra R. In dem Brief nahm sie alle Anzeigen gegen Dejan B. und seine Firma zurück. Sie entschuldigte sich.
Es war alles nur Wut und Rache gewesen, weil er sie verlassen hatte. Herr B. habe ihr nie etwas getan. Für mich war das ein Aha-Erlebnis.
Ein Brief, in dem die verschwundene Frau ihren Ex-Partner mit einer weißen Weste dastehen ließ. Abgeschickt nach ihrem Verschwinden. Genau das war das Problem für uns – und gleichzeitig der letzte Puzzlestein, der das Bild vervollständigte.


