“Du weißt schon, dass ich dich liebe, oder?” – das waren die letzten Worte, die ich von meiner elfjährigen Tochter hörte, bevor ich auf ihrem Handy die Nachrichten entdeckte, die mein ganzes…

"Du weißt schon, dass ich dich liebe, oder?" – das waren die letzten Worte, die ich von meiner elfjährigen Tochter hörte, bevor ich auf ihrem Handy die Nachrichten entdeckte, die mein ganzes...

Eine Mutter in Österreich schaut auf das Handy ihrer elfjährigen Tochter. Was sie dort sieht, lässt sie erstarren. Nachrichten von einem Nutzer, der sich „Sadistic Daddy“ nennt. Ein erwachsener Mann.

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Sexuell aufgeladene Nachrichten, die Forderung nach Nacktbildern. Die Tochter ist elf. Sie hat ihm gesagt, sie sei dreizehn. Die Mutter alarmiert sofort die Polizei.

Es dauert nicht lange, bis die Ermittler eine Tür in Münster einreißen. In der Wohnung von Martin S. finden sie nicht nur Handys und Festplatten, sondern tausende Dateien. Ihr Inhalt ist so verstörend, dass die Beamten die Details in ihrer Aussage auslassen.

Doch der Fall entwickelt sich zu etwas weitaus Größerem als einem Chat mit einem Kind. Michael Kutz vom Kinderschutzbund kennt solche Fälle zur Genüge. „Das ist leider kein Einzelfall“, sagt er. „Es passiert immer wieder, es gehört fast schon zur Normalität.

“ Die Reichweite des Internets mache es möglich, dass Kinder weltweit mit Fremden in Kontakt kommen – ohne zu wissen, wer wirklich am anderen Ende sitzt. „Man hat einfach keinen Plan. Über 60 bis 70 Prozent der Zwölfjährigen haben schon einmal sogenannte ‚Dickpics‘ zugeschickt bekommen. Das ist enorm.

Er betont, wie wichtig es ist, dass Eltern ihre Kinder stärken, anstatt sie mit Vorwürfen zu konfrontieren. „Wenn ein Kind zu mir kommt und sagt ‚Mama, Papa, ich habe etwas bekommen‘, dann darf ich nicht sagen: ‚Oh, ich nehme dir jetzt das Handy weg. Wie konntest du nur? ‘ Das Kind muss erstmal hören: ‚Super, dass du zu mir gekommen bist.

Das ist nicht deine Schuld. ‘“

Doch der Fall von Martin S. geht weit über einen verbotenen Chat hinaus. Er ist kein Unbekannter.

Im Jahr 2016 wurde er vom Amtsgericht Dortmund wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt. Die Strafe: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zwanzig Euro. Er war damals 24 Jahre alt. Eine Haftstrafe?

Keine. Eine Therapie? Keine. Ein Neuanfang in der Freiheit, der sechs Jahre später zu einer weitaus schwereren Tat führt.

2022, Martin S. ist jetzt 30. Er nimmt Kontakt zu dem Mädchen in Österreich auf, schreibt ihr sexualisierte Nachrichten, verlangt Nacktbilder. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben.

Im Urteil steht an dieser Stelle: „Von der Darstellung des folgenden Textes wird abgesehen. “ Der Chat selbst bleibt unsichtbar – zu belastend für die Betroffene. Doch die Beschreibungen seiner gespeicherten Dateien sind so grausam, dass auch die Ermittler an ihre Grenzen stoßen. Dann werden die Vorwürfe noch schwerwiegender.

Martin S. soll über eine kostenpflichtige Videochat-App Kontakt zu einer erwachsenen Frau im asiatischen Raum aufgenommen haben. Während einer Live-Verbindung gibt er ihr Anweisungen. Die Frau führt die Handlungen an einem etwa zehn bis zwölf Jahre alten Mädchen aus, während Martin S.

das Geschehen auf seinem Handy filmt. Die Bilder sind teilweise unscharf, aber die Missbrauchshandlungen sind klar zu erkennen. Rechtsanwalt Hans Reinhardt wundert das nicht. Martin S.

habe beim ersten Mal schlichtweg Glück gehabt. „Vielleicht hat man nicht so genau hingeguckt. Vielleicht konnte man das Alter der Opfer nicht richtig einschätzen. “ Aber auch die damalige Gesetzeslage habe solche Täter begünstigt.

„Derartige Delikte wurden üblicherweise mit Geldstrafen oder kleinen Freiheitsstrafen zur Bewährung geahndet. Der Gesetzgeber hat das als Bagatelldelikt eingestuft. Glücklicherweise ist mittlerweile eine Kehrtwende eingetreten, aber damals war das Gang und Gäbe. “

Doch genau darin sieht Reinhardt ein fundamentales Problem.

„Ich bin der festen Meinung, dass dieser Tätertypus mehr rückfallgefährdet ist als jeder andere. Das ist ein Kopfkino, das sich da abspielt. Es ist ein Gedankenstrafrecht, das sich an den schutzlosesten Menschen austobt – an kleinen Kindern. Und wenn jemand einmal daran Interesse gefunden hat, nimmt das oft Suchtcharakter an.

Da kommt er nicht mehr los. “

Und eine Geldstrafe bietet keinerlei Grundlage für eine therapeutische Auflage. „Das Sanktionssystem kann niemandem eine Therapie auferlegen, wenn er sie nicht machen will. Er müsste sich öffnen, sich begutachten lassen.

Wenn er sich abschottet, kann keine Therapie greifen. Und es gibt keine gesetzliche Möglichkeit, begleitend zu einer Geldstrafe eine Therapie anzuordnen. “

Vor Gericht gibt Martin S. seine Taten schließlich zu.

Am 30. September 2025 verurteilt ihn das Landgericht Münster zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre gefordert, doch das Geständnis stimmte sie milde. Die Betroffene musste nicht anreisen, keine belastende Aussage machen.

Die Kammer stellt bei Martin S. eine pädophile Neigung fest – jedoch keine forensisch relevante pädophile Erkrankung. Martin S. selbst hat sich bereit erklärt, während der Haft an dieser Neigung zu arbeiten.

Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass er im Grenzbereich liege, der Schweregrad für eine vollständige Diagnose aber nicht erreicht sei. Reinhardt sieht in dieser Grenzziehung ein systemisches Problem. „Wenn man zu dem Ergebnis käme, er sei pädophil, dann könnte man unter Umständen eine verminderte Schuldfähigkeit attestieren. Die Folge: eine Therapie statt Haft.

Vielleicht sogar gar keine Strafe. Das Gericht wollte diesen Weg nicht gehen, weil man dazu nicht genug Erkenntnisse hatte. Aber wenn jemand nur so wenig bekommt – und dann auch noch gesagt wird ‚er ist krank, er ist pädophil, dann wäre es noch weniger‘ – dann ist das eine Einladung. ‚Hey, in Deutschland bekomme ich dafür fast nichts.

Ich mach’s. ‘ Die Hemmschwelle ist ja dann gar nicht mehr da. “

Er sagt weiter: „Das Grundproblem liegt auch in unserer Gesellschaft. Sie ist sehr sexualisiert geworden, und das fängt schon bei kleinen Kindern an.

Ein Kind mit sieben, acht Jahren hat ein iPhone und kann sich Pornografie ansehen, alles mit einem Klick. Da ist der Gesetzgeber gefragt, einen Riegel vorzuschieben. Eine Altersgrenze von dreizehn Jahren wird diskutiert, in Nachbarländern gibt es damit gute Erfahrungen. Viele werden auf die Barrikaden gehen und sagen, das verletze ihr Freiheitsrecht.

Aber wenn es um den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft geht, dann muss dieser Schutz manchmal erzwungen werden. Anders kann man es nicht durchsetzen. “

Ohne die Aufmerksamkeit einer Mutter wäre dieser Fall womöglich nie bekannt geworden. Ein einziger Blick auf das Handy ihrer Tochter brachte Ermittlungen ins Rollen, die vor Gericht endeten.

Ein Fall unter vielen – doch einer, der zeigt, wie entscheidend es ist, hinzusehen, wo Kinder heute so viel Zeit verbringen: im Internet.