Ein Pfleger beobachtet, wie der Oberarzt eine Spritze an den Schwerkranken anschließt. Er meldet den Vorfall. Die Rechtsabteilung des Uniklinikums Essen schaltet die Staatsanwaltschaft ein. Es geht um den Tod von drei Corona-Patienten.

Der Arzt soll den Todeszeitpunkt im Alleingang bestimmt haben. Drei Männer, drei Tote. Für die Hinterbliebenen ist die Ungewissheit quälend. „Tränenreich ist es wirklich”, sagt einer der Patientenanwälte.
„Unter Schock stand die Familie. ”
Der Mann, der im Mittelpunkt der Ermittlungen steht, ist Martin W. , Facharzt für Anästhesiologie, Experte für Intensivmedizin und Kardioanästhesie. Seit Februar 2020 arbeitet er am Essener Uniklinikum.
Ärger mit Kollegen gibt es auch, Beschwerden, sogar der Vorwurf sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin in der Herzchirurgie. Versetzung. Das Uniklinikum kommentiert das nicht. Dann kommt der Herbst 2020.
Die Coronapandemie hat Deutschland fest im Griff. Zehntausende Infizierte, überforderte Intensivstationen. Der 50-jährige Sedat A. infiziert sich.
Er lebt mit Frau und den beiden jüngsten Kindern im Ruhrgebiet, hat eine chronische Hepatitis, ist vorbelastet. Aus Husten und Kurzatmigkeit wird akute Atemnot. Er wird ins Krankenhaus gebracht, ins Koma versetzt, schließlich ins Essener Uniklinikum verlegt. Auf der Intensivstation.
Sedat A. hängt an einem ECMO-Gerät, das Lunge und Herz entlastet, das Blut außerhalb des Körpers mit Sauerstoff anreichert. Die Diagnosenliste ist lang: Covid-Pneumonie, stark eingeschränkte Lungenfunktion, akutes Nierenversagen, schwere Blutvergiftung, instabiler Herzkreislauf. Das Sterberisiko ist sehr hoch.
Martin W. trägt den Titel Funktionsoberarzt. Er darf wie ein Oberarzt agieren, Visiten leiten, Gespräche mit Angehörigen führen. Niemand ahnt, dass er bald von der Polizei festgenommen wird.
Sedat A. wird immer schwächer. Martin W. und mehrere Kollegen sind sich einig: Es ist Zeit für den Übergang zur palliativen Sterbebegleitung.
Doch Martin W. besteht auf einem letzten CT, um sicherzugehen, dass es keine behandelbaren Ursachen gibt. Er spricht mit seinem Vorgesetzten über die Änderung des Therapieziels. Dann werden die Angehörigen von Sedat A.
informiert. Mehrere Familienmitglieder kommen ins Krankenhaus. In einem Warteraum erklärt Martin W. ihnen den Zustand von Sedat A.
und dass er bald sterben wird. Dann schaltet Martin W. eine Pumpe mit einem Kreislaufmedikament ab – dem Urteil zufolge leitet genau das den unmittelbaren Sterbeprozess ein. Anschließend verabreicht er hohe Dosen von drei verschiedenen Beruhigungs- und Schmerzmedikamenten.
Er verlässt das Zimmer. Der Blutdruck von Sedat A. fällt, die Herzfrequenz sinkt. Etwa 20 Minuten später bleibt sein Herz stehen.
Er stirbt. Seine Angehörigen sind bei ihm. Weder Sedat A. noch die anderen beiden Patienten hatten eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Niemand hat festgehalten, was im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung geschehen soll. Professor Lukas Radbruch, Experte für Palliativmedizin, empfiehlt solche Vorkehrungen. „Selbst wenn die Patientenverfügung nicht detailliert genug ist, bin ich immer dankbar, wenn wir sowas haben”, sagt er. „Am besten kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht, wo man jemanden benennt, der im Zweifel mitentscheiden darf.
”
Ende November wird Martin W. festgenommen. Die Polizei Essen richtet eine Mordkommission ein. Das Uniklinikum bestätigt die Vorwürfe und verspricht volle Unterstützung.
Die Staatsanwaltschaft wirft Martin W. vor, den Tod von Sedat A. und eines 65-jährigen Patienten durch die Gabe von hochdosierten Medikamenten beschleunigt zu haben. Einem 47-jährigen Patienten aus den Niederlanden soll er Kaliumchlorid verabreicht haben.
In einer bestimmten Menge führt dieses Medikament sofort zum Tod. Ein Krankenpfleger hat die Verabreichung beobachtet und gemeldet. Dass ein solcher Verdacht ernst genommen und verfolgt wird, ist nicht selbstverständlich. Immer wieder gibt es Tötungsserien in Kliniken und Heimen, die für Entsetzen sorgen.
Der Arzt und Professor Karl Beine hat 12 solche Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz untersucht. Als Frühwarnzeichen nennt er ausgeprägte Selbstunsicherheit, Geltungs- und Machtstreben, Empathieverlust. Die Reaktionen im beruflichen Umfeld seien geprägt durch Fehleinschätzungen, Sorge um eigene Nachteile und befürchtete Imageschäden der Einrichtung. Martin W.
wird angeklagt. Es gibt zwei Prozesse. Im ersten geht es um den Tod des Niederländers, im zweiten um Sedat A. und den dritten Patienten.
Der erste Prozess beginnt im August 2021. Die Staatsanwaltschaft klagt wegen Totschlags an. Anfang November fällt das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Martin W.
den 47-jährigen Niederländer durch die Gabe von Kaliumchlorid getötet hat. Martin W. legt Revision ein und hat ein Jahr später Erfolg. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf – die tödliche Wirkung des Medikaments sei nicht erwiesen.
Das Verfahren wird neu verhandelt, Martin W. erneut verurteilt. Der zweite Prozess beginnt im Mai 2022. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zweifachen Totschlag vor.
Krankheits- und Behandlungsverläufe von Sedat A. und des dritten Patienten werden detailliert aufgearbeitet. Angehörige, Sachverständige und Klinikmitarbeiter sagen als Zeugen aus. Martin W.
schweigt während der gesamten Verhandlung. Man erfährt nichts über ein mögliches Motiv. Im ersten, vom BGH verworfenen Urteil sind einige Äußerungen nachzulesen, die er vor seiner Verhaftung gemacht haben soll. Zu seiner Partnerin soll er gesagt haben, er habe das Leid des Patienten nicht ertragen können, sei menschlich geblieben.
Einem Kollegen erklärte er, der Patient habe während des Sterbeprozesses nach Luft gejapst und er habe ihm aus reinem Mitleid Kaliumchlorid verabreicht. Vor Gericht kann dieses Motiv nicht nachgewiesen werden. Was macht eine Ausnahmesituation wie die Coronapandemie mit Menschen, die beruflich ständig mit Schwerkranken und Sterbenden arbeiten? Professor Radbruch sagt: „Meine Kollegin hat dazu eine Studie gemacht.
Wenn mehr als vier Menschen pro Woche in der Betreuung sterben, ist das auch für ein gutes Palliativteam zu belastend. ” In der Corona-Pandemie sei das besonders extrem gewesen: „Sehr viele Menschen sind schwer erkrankt und gestorben, manche mitten aus dem Leben gerissen. Das war für die Intensiv- und Palliativteams eine zusätzliche große Belastung. ”
Auf die Frage nach dem Umgang mit Gewissenskonflikten und Mitleid sagt er: „Mitleid ist prinzipiell nichts Schlechtes.
Meine Kollegin Monika Müller sagt: ‚Mitleiden ist vielleicht nicht gut, Beileiden wäre gut. ‘ Die wichtigste Empfehlung: Entscheiden Sie das nicht alleine. Sobald ich versuche, für mich selber etwas zu regeln, ist die Gefahr von Fehlern groß. ”
Im Fall von Martin W.
bleiben die Beweggründe unklar. Er äußert sich weder zum Tod von Sedat A. noch zum Tod des anderen Patienten. Am 29.
Juni 2022 fällt das Urteil im zweiten Prozess. Das Landgericht Essen verurteilt Martin W. wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft. Die Medikamente seien exorbitant überdosiert, medizinisch nicht gerechtfertigt und nicht notwendig gewesen.
Einen vollendeten Totschlag sieht das Gericht nicht – es sei nicht auszuschließen, dass die Männer auch ohne die überdosierten Medikamente einen Herzstillstand erlitten hätten. Die generelle Entscheidung, das Therapieziel auf palliative Sterbebegleitung zu ändern, hält das Gericht für gerechtfertigt. Bei beiden Männern bestand keine Aussicht auf Heilung. Das Gericht geht davon aus, dass Martin W.
voll schuldfähig war. Keine akute Depression, keine Persönlichkeitsstörung. Wieso hat ein erfahrener Mediziner entschieden, den Todeszeitpunkt seiner Patienten selbst zu bestimmen? Diese Frage bleibt offen.
Sie beschäftigt mich besonders. Es ärgert mich irgendwie, weil man es einfach nicht begreifen kann. Gleichzeitig finde ich es schlimm, dass es immer wieder solche Fälle gibt. Menschen, die in Kliniken oder Heimen Hilfe und Schutz suchen, die dem Personal vertrauen müssen – und dann passiert so etwas.
Nicht immer gibt es wie in diesem Fall einen aufmerksamen Pfleger, der einschreitet und etwas unternimmt. Es braucht definitiv mehr Aufklärung und Sensibilisierung in diesem Bereich.


