Der Fall Rotenburg: Was das DUNKLE PROTOKOLL wirklich enthüllt – Einfach nur unfassbar!

Der Fall Rotenburg: Was das DUNKLE PROTOKOLL wirklich enthüllt – Einfach nur unfassbar!

ROTENBURG – Es ist ein Fall, der die Grundfesten der deutschen Rechtsordnung erschüttert und weltweit für Entsetzen sorgt. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag Anklage gegen Armin Meiwes, den so genannten Kannibalen von Rotenburg, erhoben. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, im März 2001 einen 43-jährigen Mann aus Berlin auf dessen eigenen Wunsch hin getötet und Teile seiner Leiche verspeist zu haben.

Die Ermittlungen der Polizei förderten ein Grauen zutage, das in der deutschen Kriminalgeschichte seinesgleichen sucht. Meiwes, ein unscheinbarer Computerexperte aus dem beschaulichen Wüstefeld, einem Ortsteil von Rotenburg an der Fulda, hatte im Internet nach einem willigen Opfer gesucht. Er fand Bernd Jürgen B.

, einen Ingenieur, der davon träumte, geschlachtet und gegessen zu werden.

Nach monatelangen, detaillierten Planungen trafen sich die beiden Männer am 9. März 2001 am Bahnhof in Kassel. Videoaufnahmen, die die Polizei später in Meiwes’ Haus sicherstellte, dokumentieren das gesamte Geschehen.

Sie zeigen, wie die Männer zunächst sexuelle Handlungen vollziehen, bevor Meiwes seinem Opfer die Genitalien abtrennt und diese in der Küche mit Knoblauch zubereitet.

Die Tat selbst, die in voller Länge auf Video festgehalten wurde, dauerte Stunden. Meiwes hatte seinen Opfer zehn Schlafabletten und Hustensaft verabreicht, um es in einen betäubten Zustand zu versetzen. Als B.

in der Badewanne das Bewusstsein verlor, tötete Meiwes ihn mit einem Messer. Die Gerichtsmedizin stellte später fest, dass das Opfer bei Bewusstsein gewesen sein könnte, als der tödliche Stich erfolgte.

In den folgenden Monaten verzehrte Meiwes etwa 20 Kilogramm des Fleisches seines Opfers. Die Überreste, darunter Knochen und weitere Körperteile, vergrub er auf seinem Grundstück. Er legte sogar eine Blume auf das provisorische Grab.

Die Polizei, die durch einen aufmerksamen Medizinstudenten auf die Spur des Kannibalen gebracht wurde, fand die Überreste im Dezember 2002 bei einer Durchsuchung des Anwesens.

Die Verhandlung vor dem Landgericht in Kassel wirft grundlegende ethische und rechtliche Fragen auf. Der Fall hat eine Debatte über die Grenzen von Einvernehmlichkeit und Selbstbestimmung im Rahmen von Sexual- und Tötungsdelikten entfacht. Die Kernfrage lautet: Handelte es sich um Mord, also ein Tötungsdelikt aus niedrigen Beweggründen, oder um Totschlag auf Verlangen, was einer milderen Bestrafung unterliegt?

Meiwes selbst bestreitet, ein Mörder zu sein. Er argumentiert, die Tat sei einvernehmlich gewesen und erfülle die Kriterien des Paragrafen 216 StGB, der die Tötung auf ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen des Opfers regelt. Er spricht von einer „brüderlichen Tat“ und betont, dass er nie aus sexueller Motivation gehandelt habe, sondern aus dem tiefen Wunsch, einen Menschen in sich aufzunehmen und so nie wieder allein zu sein.

Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft Meiwes Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs vor. Sie stützt sich auf die Videoaufnahmen, die, wie es in der Anklageschrift heißt, „in grausamer Detailtreue“ den gesamten Ablauf der Tat zeigen. Die Ermittler fanden zudem Hinweise darauf, dass Meiwes nicht nur ein Opfer suchte, sondern ein Serientäter hätte werden können.

In seinem Computer fanden sich Kontakte zu 29 weiteren Männern, die sich ihm als Opfer anboten, und Bewerbungen von über 200 Personen, die geschlachtet werden wollten.

Die psychiatrischen Gutachter zeichneten ein erschreckendes Bild des Angeklagten. Der Psychiater Dr. Hans-Joachim Wagner bescheinigte Meiwes eine schwere seelische Abartigkeit mit schizoiden Zügen und eine massive Beziehungsstörung.

Der Kern des Problems, so der Gutachter, liege in der Kindheit. Als sein Vater die Familie verließ und sein Bruder auszog, fühlte sich Meiwes verlassen und einsam. Er entwickelte die Sehnsucht nach einem Bruder, den er in sich aufnehmen könnte, um ihn nie wieder zu verlieren.

Meiwes’ eigene Aussagen vor Gericht offenbaren die Tiefe seiner Verwirrung. Er beschrieb, wie er schon als Jugendlicher Fantasien vom Schlachten und Essen von Menschen hatte. „Es war der Gedanke, dass jemand ein Teil von mir wird“, sagte er.

„So würde ich mich nie wieder einsam und allein fühlen. “ Er gab zu, dass er diese Fantasien immer weiterentwickelte und sie schließlich im Internet auslebte. Das Treffen mit B.

habe ihm die Chance gegeben, seinen „Traum“ zu verwirklichen.

Die Verfahrensführung gestaltet sich als juristisches Minenfeld. Die Verteidigung argumentiert, dass Meiwes nicht der Täter, sondern der Vollstrecker des Willens seines Opfers sei. Sie weisen darauf hin, dass B.

mehrfach seinen Wunsch bekundet habe, geschlachtet und gegessen zu werden. Einer der Verteidiger, der Anwalt Walter Gers, sagte: „Das Opfer war kein passives Wesen, sondern ein aktiv Strebender. Es hat den Täter gesucht und gedrängt, die Tat zu begehen.

“ Die Beweisaufnahme stützt diese These zum Teil. In den sichergestellten E-Mails schrieb B. an Meiwes: „Ich hoffe, du machst nicht schlapp.

Ich will es jetzt. Ich bin nicht nervös, nur tierisch geil darauf, endlich mein Lebensziel zu erreichen. “ Auch die Anweisung, den gesamten Vorgang zu filmen, stammte von B.

selbst.

Die Verhandlung wird von einer ungeheuren medialen Aufmerksamkeit begleitet. Journalisten aus aller Welt pilgern nach Kassel, um den Prozess zu verfolgen. Der Fall hat eine derartige Sogwirkung, dass das Gericht einen separaten Medienraum einrichtete.

Die Fotos und Videoausschnitte, die gezeigt werden dürfen, sind durch richterliche Auflagen streng eingeschränkt, um das Andenken des Opfers zu schützen. Dennoch sickern Details durch, die das öffentliche Entsetzen weiter anheizen.

Das Urteil, das am 30. Januar 2004 gesprochen wurde, lautete auf achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs nicht als erfüllt an.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung gingen in Revision. Die Begründung des Landgerichts sorgte für eine zweite Welle der Empörung. Die Richter argumentierten, dass der Wunsch des Opfers, als „Bruder“ einverleibt zu werden, nicht die niedrigen Beweggründe erfülle, die für eine Mordverurteilung erforderlich seien.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer zurück. Die Begründung: Das Landgericht habe die sexuelle Komponente der Tat nicht ausreichend gewürdigt. Der BGH stellte klar, dass die Tat durchaus aus sexuellen Motiven begangen worden sein könnte, da Meiwes die Fantasien über Jahre hinweg zur sexuellen Erregung genutzt habe.

Im zweiten Verfahren, das am 9. Mai 2006 endete, wurde Meiwes dann zu lebenslanger Haft verurteilt, unter anderem wegen Mordes und Störung der Totenruhe.

Armin Meiwes zeigte sich in Interviews und Briefen aus dem Gefängnis reumütig, aber auch von seiner Tat überzeugt. Er sagte: „Ich weiß heute, dass das, was ich gemacht habe, nie der richtige Weg sein kann. Die Wünsche, die Fantasien, die man hat, diese können niemals in Erfüllung gehen.

Es bleibt immer nur ein Traum. “ Er betont jedoch weiterhin, dass er nicht aus Bosheit, sondern aus einer verzerrten Vorstellung von Liebe und Zusammengehörigkeit gehandelt habe.

Der Fall hat eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Grenzen von BDSM und sexuellen Fantasien ausgelöst. Experten warnen davor, dass solche Fantasien nicht zwangsläufig zu Straftaten führen müssen. Sie fordern mehr Aufklärung und Therapiemöglichkeiten für Menschen mit abweichenden sexuellen Neigungen.

Meiwes selbst fordert, dass man über seine Fantasien sprechen müsse, um Hilfe zu suchen. Er sagt: „Wenn ich früher zu einem Therapeuten gegangen wäre, wäre das alles nie passiert. Ich hätte gelernt, mit meiner Einsamkeit umzugehen und meine Fantasien zu kontrollieren.

“ Der Fall des Kannibalen von Rotenburg bleibt ein dunkler, aber warnender Präzedenzfall in der deutschen Rechtsgeschichte.